Kontrolle

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 4585
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..wird auch normalerweise niemand haben :twisted: ..bis auf ganz wenige Schlauberger.....
aber auch für die gibt's gesetzliche Ketten :idea:
 
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Möchte nun auch mal meinen Senf dazu abdrücken:
Wenn tatsächlich jemand kommen will und den Waffenschrank sehen will, kann er das wegen mir gerne tun.
Ich habe da jetzt nicht so die Probleme mit, wenn einer vom Amt von der Haustür ins Büro und wieder zurück schläppelt.

Ob er das nun gesetztlich darf oder ich es Ihm verbieten/verweigern kann ist mir wurst. Wenn Er (oder vielleicht eine Sie? :24: ) einen Grund hat!
Denn laut Aussage vom Landkreis gilt: Die Behörde kann, wenn Sie Zweifel an der sicheren Aufbewahrung der Schusswaffen hat, Kontrollen durchführen. Ein Nicht- einhalten des Sicherheitsstandards gemäß § 36 WaffG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld geahndet.

Das heißt: an der Klingel Zweifel belegen und er ist herzlichst wilkommen. Wenn er allerding gerade in der Nähe war und grad Bock auf ne Kontrolle hat eher nicht.
Ich werde auch auf dem "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz" vermerken, dass die Behörde sich doch bitte melden solle, fals etwas unkar ist. Wenn nicht bestätigt das, dass kein Zweifel vorliegt.
 
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Vielleicht zur Erläuterung warum sich hier so viele gegen die Kontrollen wehren: Man gibt ein von GG gegebenes Recht auf - und das ohne jeden Nutzen (die illegelan Waffen liegen eh umterm Bett) und Grund, denn jeder Kriminelle hat das Recht auf einen ordentlichen Durchsuchungsbefehl. Desweiteren werden diese Kontrollen zur sicheren Aufbewahrung schon heute für weitere - rechtlich gar nicht abgedeckte - Aktionen genutzt: Es wird nicht nur der Schrank kontrolliert, sondern auch die Vollständigkeit der Waffen, dann noch deren Nummern mit der WBK abgeglichen, usw. Ist das "kleine Finger, ganze Hand"-Prinzip! Und bei uns kostet die Kontrolle auch ohne Beanstandung 50,- Euro, in der Nachbarstadt ist es dagegen kostenlos!

Markus
 
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spider98 schrieb:
....
Ob er das nun gesetztlich darf oder ich es Ihm verbieten/verweigern kann ist mir wurst. Wenn Er (oder vielleicht eine Sie? :24: ) einen Grund hat!
Denn laut Aussage vom Landkreis gilt: Die Behörde kann, wenn Sie Zweifel an der sicheren Aufbewahrung der Schusswaffen hat, Kontrollen durchführen. Ein Nicht- einhalten des Sicherheitsstandards gemäß § 36 WaffG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld geahndet.
....

Mit Verlaub, eine interessante Sichtweise.

Ad 1: Woher kommt der zitierte Zweifel? Generalverdacht?
So, wie praktiziert, haben wir verdachtsunabhängige Kontrollen, für die der Kontrollierte, ohne Anlass gegeben zu haben, in vielen Fällen bezahlen muss. [Hier 90€.] Das ist eines der Probleme.
(bitte nicht schlagen :26: Cast, Sir.., Somlsprüfung, DWM und Co, ich weiß Widerspruch, ggf Klage... )

Spinnt man den Gedanken weiter, dann bezahlen wir in Zukunft für jede verdachtsunabhängige Kontrolle im Straßenverkehr..... :19:

Ad 2: werden nachweislich auch Berechtigte kontrolliert, die VOR Erteilung einer WBK 1. die normale Prüfung durchlaufen und 2. der Erwerb eines vorgeschriebenen Schrankes belegen mussten.

So, was wird jetzt kontrolliert? Zweifel? Wenn ja, welche?
Dass die Waffen tatsächlich im Schrank und nicht unter dem Bett sind?
Oder doch Generalverdacht?

Der Rest steht ja schon geschrieben...




Edith drängt mich zu erwähnen, dass für diese Kontrollen in meinem LK Stellen geschaffen wurden und, dass die Burschen ganz ok waren! :21:
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Das letztlich alles in ordnung ist sollte klar sein, oder.....aber dabei wird ja gleich noch mal eine Bestandsaufname des Haushaltes, der Personen, usw. gemacht. Alles sehr persönliche Sachen. Und was danach in deiner Akte steht ???
 
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Praktisch wäre ja ein deutschlandweit einheitliches >Besuchsformular<, welches von beiden Seiten dann am Ende des Besuchs unterzeichnet wird
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Ob eine Kontrolle notwendig ist, darüber kann man streiten.
Aber unangemeldet ist eine Zumutung.
 
A

anonym

Guest
Oje.
Gräbt wieder einer den Schmarrn aus.

Die Behörde konnte bei Verdacht schon immer.

Insofern fängt das Neuaufwärmungsposting gleich mit dem falschen Fuß an.
Aber ist wohl eh wurscht worüber die Volksseele die nächsten zig Seiten Thread wieder schäumen wird. Wen kümmert es schon ob über Äpfel oder Birnen. :21:
 
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Ich finde es sogar gut, das wenn tatsächlich ein verdacht besteht, kontrolliert wird. Bei einem wirklichen und nachweislichen Verdacht.

Wenn ich mir überlege das jeder (auch die Nerds aus meiner ehemaligen Klasse, die tagein tagaus Egoshooter gezockt haben und ja die waren auch so drauf!) innerhalb kürzester Zeit legal eine Waffe erwerben könnten.

Zum Thema Grundrecht verletzten: Dann dürfte man auch kein Handy, Ec-Karte, Auto,... benutzen. Am besten in die Schlafkanzel ziehen :20:

Wenn die Kontrolle berechtig ist, ja.
Wenn dabei etwas gravierendes festgestellt wird, Abmahnung/Busgeld/... ja.

Wenn unangekündigt und ohne Verdacht und ohne Markel, nein. Bezahlen dann sowieso nicht!
Sollte es in meinem Fall tatsächlich mal zu einer Kontrolle kommen bin ich dann recht ohr, zwecks dem Verdacht.

Das die Kontrollen unangekündig sind ist aber meiner Meinung nach trivial. Die Relleitung warnt ja auch nicht 2km vorher: Obacht! Blitzer :24:
Wie sollen die denn dann überhaut etwas feststellen, was nicht in Ordnung wäre? Man hätte ja alle Zeit der Welt alles in Ordnung zu bringen.
 
A

anonym

Guest
:25:

Zum Mitmeißeln.
Der Thread geht über die Nachschau.
OHNE Verdacht.
Was Du da für Dich neu entdeckt hast gab es auch schon vor Aufnahme der Nachschau im Gesetz.
Comprende!?

Von daher ist es höchstens ein Zeichen von "nicht kapiert" wenn Du bei einer Nachschau "ganz Ohr von wegen Verdacht" sein willst. :21:

Die Äpfel waren schon immer da. Die Birnen sind neu im Sortiment.
Dass Dir jetzt klar geworden ist dass es auch Äpfel gibt ändert nichts daran.

Und ja, man sollte meinen dass es gaaanz einfach wäre alles konform zu präsentieren. Erst recht wenn man eine Anmeldung erhält vorab.
Ist es aber nicht. Das geht schon los bei den Leuten mit abgelaufenem Jagdschein die immer noch Mun daheim haben. Vom Rest der sich nie um die Gesetzesänderungen gekümmert hat und immer noch sein "Erfolgsmodell" in Sachen Aufbewahrung von 1957 fährt gar nicht zu reden. :25:

Seinen Zweck erfüllt die Geschichte zumindest im Hinblick auf den Haufen der sich nie drum bemüht hat gesetzskonform aufzubewahren, weil ja "eh niemand kommt".
Die Tresorhersteller wirds gefreut haben dass man die Leute katholisch gemacht hat. :roll:
 
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Wenn ich die gesammelten Werke wieder lese...


Wenn ich mir überlege das jeder (auch die Nerds aus meiner ehemaligen Klasse, die tagein tagaus Egoshooter gezockt haben und ja die waren auch so drauf!) innerhalb kürzester Zeit legal eine Waffe erwerben könnten.

Eine illegale Waffe haben sie schneller, als eine legale.

Die Behörde konnte bei Verdacht schon immer.

Weiß nicht, was du da im Sinn hast. In Deutschland vor 2009 nur mit Durchsuchungsbefehl oder Gefahr im Verzug, aber nicht anlaßunabhängig. Das ist es erst seit der Novellierung 2009 im Gesetz. Winnenden war der Auslöser. Aufbewahrungsvorschriften sind seit 2003 im WaffG, der Nachweis und das Betretungsrecht wie gesagt ab 2009.

Die Tresorhersteller wirds gefreut haben dass man die Leute katholisch gemacht hat

Die Klientel, die du hier vorführst, interessiert das nach deiner Meinung ja sowieso nicht.
Aber eine Umsatzsteigerung gab es wohl schon. Ich trug nichts dazu bei.

.aber dabei wird ja gleich noch mal eine Bestandsaufname des Haushaltes, der Personen, usw. gemacht. Alles sehr persönliche Sachen. Und was danach in deiner Akte steht ???

Ganz so dreist wird es zumindest bis jetzt nicht gehandhabt. Verfolgungswahn?


Das die Kontrollen unangekündig sind ist aber meiner Meinung nach trivial. Die Relleitung warnt ja auch nicht 2km vorher: Obacht! Blitzer
Wie sollen die denn dann überhaut etwas feststellen, was nicht in Ordnung wäre? Man hätte ja alle Zeit der Welt alles in Ordnung zu bringen.

Ist doch egal. Man hat die Möglichkeit, den überraschenden Besuch aus persönlichen Gründen abzulehnen. Außerdem muss ich nicht "aufbewahren" wenn ich zu Hause bin. (Details hierzu bitte per SuFu).


Allerdings ist summa summarum festzustellen, dass der Rechtsstaat in Zusammenhang mit dem Waffenrecht aufgegeben hat, sich als solcher zu beweisen.
 
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Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich lachen!
Äpfel, Birnen, big brother und Tempolimit! Irrungen und Wirrungen. Marginal, trivial und piepegal!
Ich bin verwirrt!
Nee nee, in diesem Sinne
:31:


*zurückkomm'* hat hier jemand "Michael Kohlhaas" gerufen?


@solmspruefung: :27: :28: Skål!
 
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solmspruefung schrieb:
Außerdem muss ich nicht "aufbewahren" wenn ich zu Hause bin.

solange man die Türe nicht aufmacht. :27:
aber
macht man sie jedoch auf, und dummerweise stehen sogar Kontrollettis davor und begehren Eintritt und man läßt diese auch noch rein, ohne vorher alles weggeschlosssen zu haben,... tja, könnte ein interessantes Gespräch werden. :25: :22:
 
A

anonym

Guest
solmspruefung schrieb:
Die Behörde konnte bei Verdacht schon immer.

Weiß nicht, was du da im Sinn hast. In Deutschland vor 2009 nur mit Durchsuchungsbefehl oder Gefahr im Verzug, aber nicht anlaßunabhängig. Das ist es erst seit der Novellierung 2009 im Gesetz. Winnenden war der Auslöser. Aufbewahrungsvorschriften sind seit 2003 im WaffG, der Nachweis und das Betretungsrecht wie gesagt ab 2009.

Geh mal einen Schritt zur Seite. Runter von der Leitung.. :18:
 

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