Kleiner Waffenschein wie darf Waffe geführt werden usw. ?

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Hallo
Habe zwar die vielen Treads zu dem Thema gelesen aber da wurde mehr die Frage erläutert ob wir als jäger mit WBK einen solchen Schein überhaupt brauchen. Also ich habe mal von einem verstorbenen Verwandten eine sehr schöne P 08 SSW bekommen und mir darauf hin der Ordnung halber einen solchen Schein ausstellen lassen. Nun haben wir im mais arg Probleme mit Sauen und ich würde gerne das Ding zu bisschen Krach machen verwenden. Frage ist nun wenn ich ins Revier fahre wie sollte das Ding Gesetzteskonform transportiert werden denn darübe rkonnte ich nix finden. Also entladen ist selbstverständlich aber dann ? Geschlossen im Koffer im Kofferraum und Munition getrennt wie bei den "richtigen" oder einfach im handschuhfach oder gar einfach im Holster offen ?? Theoretisch ist der Schein ja dafür da das Ding führen zu dürfen und nicht für den Besitz. 2te Frage wäre dann noch ob ich das Teil überhaupt mit Platzpatronen im Mais abfeuern dürfte bevor ich zbs. nach Hause gehe nach dem Ansitz ? Wie sieht das mit der Hundeausbildung aus ? Dürfte ich im Revier damit schießen um meinen Hund auszubilden ?
Habe mich nie näher damit bescäftigt da ich das Ding noch nie benutzt habe und noch mit der Munition so liegen habe wie ich sie bekommen habe ;-)
Grüße
 
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Re: Kleiner Waffenschein wie darf Waffe geführt werden usw.

Carlsson schrieb:
Nun haben wir im mais arg Probleme mit Sauen und ich würde gerne das Ding zu bisschen Krach machen verwenden.

saudumme idee.

Carlsson schrieb:
Frage ist nun wenn ich ins Revier fahre wie sollte das Ding Gesetzteskonform transportiert werden denn darübe rkonnte ich nix finden. Also entladen ist selbstverständlich aber dann ? Geschlossen im Koffer im Kofferraum und Munition getrennt wie bei den "richtigen" oder einfach im handschuhfach oder gar einfach im Holster offen ?? Theoretisch ist der Schein ja dafür da das Ding führen zu dürfen und nicht für den Besitz.

du darfst da kleiner waffenschein vorhanden führen, also offen im holster, neben dir auf dem sitz oder mit nem strick an den rückspiegel gebunden. bzgl ladezustand: UVV evtl beachten - bin mir aber nicht sicher, ob die hier überhaupt greift.

Carlsson schrieb:
2te Frage wäre dann noch ob ich das Teil überhaupt mit Platzpatronen im Mais abfeuern dürfte bevor ich zbs. nach Hause gehe nach dem Ansitz ? Wie sieht das mit der Hundeausbildung aus ? Dürfte ich im Revier damit schießen um meinen Hund auszubilden ?

das beantwortet mit 99%iger wahrscheinlichkeit die suchfunktion.
 
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Re: Kleiner Waffenschein wie darf Waffe geführt werden usw.

Der kleine Waffenschein berechtigt afaik nur zum führen einer Schreckschusswaffe, aber nicht zum schießen.
 
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Re: Kleiner Waffenschein wie darf Waffe geführt werden usw.

Carlsson schrieb:
Hallo
Habe zwar die vielen Treads zu dem Thema gelesen aber da wurde mehr die Frage erläutert ob wir als jäger mit WBK einen solchen Schein überhaupt brauchen. Also ich habe mal von einem verstorbenen Verwandten eine sehr schöne P 08 SSW bekommen und mir darauf hin der Ordnung halber einen solchen Schein ausstellen lassen. Nun haben wir im mais arg Probleme mit Sauen und ich würde gerne das Ding zu bisschen Krach machen verwenden.

1. Frage ist nun wenn ich ins Revier fahre wie sollte das Ding Gesetzteskonform transportiert werden denn darübe rkonnte ich nix finden. Also entladen ist selbstverständlich aber dann ? Geschlossen im Koffer im Kofferraum und Munition getrennt wie bei den "richtigen" oder einfach im handschuhfach oder gar einfach im Holster offen ?? Theoretisch ist der Schein ja dafür da das Ding führen zu dürfen und nicht für den Besitz.

2. 2te Frage wäre dann noch ob ich das Teil überhaupt mit Platzpatronen im Mais abfeuern dürfte bevor ich zbs. nach Hause gehe nach dem Ansitz ?

3. Wie sieht das mit der Hundeausbildung aus ? Dürfte ich im Revier damit schießen um meinen Hund auszubilden ?
Habe mich nie näher damit bescäftigt da ich das Ding noch nie benutzt habe und noch mit der Munition so liegen habe wie ich sie bekommen habe ;-)
Grüße

zu 1. Geladen, offen am Gürtel. Wofür soll den der kleine Waffenschein sonst gut sein.

zu 2. Da unterliegst du keiner Freistellung und befindest dich auch kaum in einem befriedeten Bezirk, deshalb bräuchtest du eine Schießerlaubnis. Andere Sichtweisen sind möglich aber wohl Mindermeinung.

zu 3. Im Rahmen der Hundeausbildung handelt es sich auch bei der Schreckschusspistole um eine Jagdwaffe und damit ist auch das Schießen zulässig. Bilde deinen Hund doch im Maisfeld aus :wink: .
 
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Re: Kleiner Waffenschein wie darf Waffe geführt werden usw.

Hallo
Dann macht das ganze ausser zum Hund ausbilden nicht so wirklich viel Sinn. Denke mal wenn ich in Jagdlicher Kleidung mit Pistole im Holster ins Revier fahre komme ich doch in Arge Erklärungsnotstände wenn mich wer anhält. Dann auch plausibel zu machen warum ich das Teil im Revier brauche ist auch wieder so etwas. Denke mal ich lasse das zu Hause und vergesse das ganze und mache meine paar Schuss zu Hunde ausbilden mit dem gewehr und gut ist.
Wäre halt schön gewesen um bisschen Krach zu machen um die Sauen vielleicht bisschen fern zu halten oder raus zu bekommen aus dem mais.
Grüße
 
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Re: Kleiner Waffenschein wie darf Waffe geführt werden usw.

Carlsson schrieb:
Hallo
Dann macht das ganze ausser zum Hund ausbilden nicht so wirklich viel Sinn. Denke mal wenn ich in Jagdlicher Kleidung mit Pistole im Holster ins Revier fahre komme ich doch in Arge Erklärungsnotstände wenn mich wer anhält. Dann auch plausibel zu machen warum ich das Teil im Revier brauche ist auch wieder so etwas. Denke mal ich lasse das zu Hause und vergesse das ganze und mache meine paar Schuss zu Hunde ausbilden mit dem gewehr und gut ist.
Wäre halt schön gewesen um bisschen Krach zu machen um die Sauen vielleicht bisschen fern zu halten oder raus zu bekommen aus dem mais.
Grüße

1. Mit kleinem Waffenschein kannst Du eine Gas- und Schreckschußwaffen führen wie es beliebt, solange die Verbote zum Waffentragen (öffentliche Veranstaltung etc.) und ggf. das Hausrecht eines anderen beachtet werden. Es gibt also keine Erklärungsnot. Falls Du allerdings meinst, in fremden Revier, abseits der für den allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege rumzufahren, da hast Du allerdings recht, das könnte Probleme geben, die Hundeausbildung dort aber auch.

2. Meiner Meinung nach subsummieren auch Gas- und Schreckschußwaffen zur Hundeausbildung im Revier unter Jagdwaffen. Es bleibt sich rechtlich also gleich ob Du bei der Hundeausbildung im Revier mit Schrot, mit Platzpatronen aus dem "echten" Revolver oder mit der Gas- und Signalwaffe schießt. Die Meinung der örtlich zuständigen Behörde einzuholen kann aber nicht schaden.

3. Rumknallen um Sauen aus dem Mais zu bekommen ist ein Blödsinn. Bekäme man sie damit heraus, könnte man sich den Aufwand mit Schützen, Hunden und Treibern ersparen.

WH
Amadeus
 
A

anonym

Guest
Re: Kleiner Waffenschein wie darf Waffe geführt werden usw.

JimRakete schrieb:
Der kleine Waffenschein berechtigt afaik nur zum führen einer Schreckschusswaffe, aber nicht zum schießen.

afaik :?:
Ich glaube ich werde langsam alt.
Ich verstehe im Indernet nur noch die Hälfte der Postings. :cry:
 
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Re: Kleiner Waffenschein wie darf Waffe geführt werden usw.

Der Dude schrieb:
JimRakete schrieb:
Der kleine Waffenschein berechtigt afaik nur zum führen einer Schreckschusswaffe, aber nicht zum schießen.

afaik :?:
Ich glaube ich werde langsam alt.
Ich verstehe im Indernet nur noch die Hälfte der Postings. :cry:

afaik = as far as I know = soweit ich weiß

Alles klar? :wink:
 
A

anonym

Guest
Re: Kleiner Waffenschein wie darf Waffe geführt werden usw.

rehbock89 schrieb:
Der Dude schrieb:
JimRakete schrieb:
Der kleine Waffenschein berechtigt afaik nur zum führen einer Schreckschusswaffe, aber nicht zum schießen.

afaik :?:
Ich glaube ich werde langsam alt.
Ich verstehe im Indernet nur noch die Hälfte der Postings. :cry:

afaik = as far as I know = soweit ich weiß

Alles klar? :wink:

Danke.
Ist dann so ähnlich wie : btw :?: :!:
 
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Re: Kleiner Waffenschein wie darf Waffe geführt werden usw.

Der Dude schrieb:
Danke.
Ist dann so ähnlich wie : btw :?: :!:

btw = by the way = übrigens
Also eher am Schluss, wenn man noch was vergessen hat :wink:
 
A

anonym

Guest
Re: Kleiner Waffenschein wie darf Waffe geführt werden usw.

rehbock89 schrieb:
Der Dude schrieb:
Danke.
Ist dann so ähnlich wie : btw :?: :!:

btw = by the way = übrigens
Also eher am Schluss, wenn man noch was vergessen hat :wink:

Danke.
Irgendwann lernt der alte Lustgreis Dude das auch noch. :cry:
 

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