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gegen geltendes Recht und die Anweisung des RPs...
Was nicht zwingend Hand in Hand gehen muss... :evil:
Viel Erfolg bei deiner Klage, falls es eine geben wird! :thumbup:
gegen geltendes Recht und die Anweisung des RPs...
Der Grund dafür sitzt beim RP Darmstadt....
Ordnungsamt Ffm und RP Darmstadt sind leider hoplophob.
Moin!
RP Darmstadt ... hat auch früher schon in einer anderen Abteilung Mitarbeiter mit einem Problem mit rechtsstaatlich korrektem Handeln untergebener Behörden gehabt ... :roll:
Viele Grüße
Joe
Ich stelle diese Woche noch den Antrag auf den zweiten SD
Gruß Tins
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Ich wünsche Dir viel Erfolg mit Deinem Antrag!
Bei mir siehst schlecht aus, Verzögerungstaktik von vorne bis hinten, ob wohl mein Gehör den SD dringend brauchen würde.
Hab gar nichts mehr von dir gehört. Willst du das eventuell so machen?
Gruß Tins
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Ich wünsche Dir viel Erfolg mit Deinem Antrag!
Bei mir siehst schlecht aus, Verzögerungstaktik von vorne bis hinten, ob wohl mein Gehör den SD dringend brauchen würde.
Verlang mal nach 90 Tagen einen rechtsmittelfähigen Bescheid...
.........oder schieb nach 90 Tagen Bearbeitung seitens der Behörden ohne Bescheid mal ein Diszi wegen Untätigkeit nach. Dann werden die Tintenpinkler flott.
Vorschlag 1 kann er machen. Er wird dann eine Ablehnung erhalten. Gegen die kann er in Widerspruch gehen und wird bereits dafür € 250,00 bezahlen. Dem Widerspruch wird nicht abgeholfen werden. Dann kann er klagen. Und sollte dafür € 1.000 bereithalten. Und er wird voraussichtlich, wie Baffi, in der ersten Instanz verlieren. Deshalb ist die Empfehlung: Baffis Berufung abwarten, denn hätte die Erfolg, hätte das immerhin das der VGH entschieden. Darauf könnte man sich dann, käme es zur Klage beziehen.
Vorschlag 2 zeugt von Unkenntnis. Oder meint er eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Eine Diszi(plinarstrafe) wird vom Dienstherrn verhängt und nicht vom Bürger. Die Dienstaufsichtsbeschwerde würde genau was bewirken? Siehe unter 1. Will das der FuchsjägerJoe? Vermutlich nicht.