Klagen wegen Schalldämpfer-Erwerb

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Ordnungsamt Frankfurt mit dem ehemaligen Leiter Voss war schon immer problematisch. Aber der wurde in den vorzeitigen Ruhestand gegangen. Anscheinend wirkt er nach.
Der Grund dafür sitzt beim RP....
 
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M03, halt uns mal auf dem laufenden - Wie das in NRW laufen soll interessiert mich doch ziemlich !
 
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Moin!

Ordnungsamt Ffm und RP Darmstadt sind leider hoplophob.

RP Darmstadt ... hat auch früher schon in einer anderen Abteilung Mitarbeiter mit einem Problem mit rechtsstaatlich korrektem Handeln untergebener Behörden gehabt ... :roll:

Viele Grüße

Joe
 
A

anonym

Guest
Ich stelle diese Woche noch den Antrag auf den zweiten SD


Gruß Tins

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Ich stelle diese Woche noch den Antrag auf den zweiten SD


Gruß Tins

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Ich wünsche Dir viel Erfolg mit Deinem Antrag!

Bei mir siehst schlecht aus, Verzögerungstaktik von vorne bis hinten, ob wohl mein Gehör den SD dringend brauchen würde.
 
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anonym

Guest
Ich wünsche Dir viel Erfolg mit Deinem Antrag!

Bei mir siehst schlecht aus, Verzögerungstaktik von vorne bis hinten, ob wohl mein Gehör den SD dringend brauchen würde.


Hab gar nichts mehr von dir gehört. Willst du das eventuell so machen?



Gruß Tins

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Ich wünsche Dir viel Erfolg mit Deinem Antrag!

Bei mir siehst schlecht aus, Verzögerungstaktik von vorne bis hinten, ob wohl mein Gehör den SD dringend brauchen würde.

Verlang mal nach 90 Tagen einen rechtsmittelfähigen Bescheid...

.........oder schieb nach 90 Tagen Bearbeitung seitens der Behörden ohne Bescheid mal ein Diszi wegen Untätigkeit nach. Dann werden die Tintenpinkler flott.
 
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Verlang mal nach 90 Tagen einen rechtsmittelfähigen Bescheid...

.........oder schieb nach 90 Tagen Bearbeitung seitens der Behörden ohne Bescheid mal ein Diszi wegen Untätigkeit nach. Dann werden die Tintenpinkler flott.

Vorschlag 1 kann er machen. Er wird dann eine Ablehnung erhalten. Gegen die kann er in Widerspruch gehen und wird bereits dafür € 250,00 bezahlen. Dem Widerspruch wird nicht abgeholfen werden. Dann kann er klagen. Und sollte dafür € 1.000 bereithalten. Und er wird voraussichtlich, wie Baffi, in der ersten Instanz verlieren. Deshalb ist die Empfehlung: Baffis Berufung abwarten, denn hätte die Erfolg, hätte das immerhin das der VGH entschieden. Darauf könnte man sich dann, käme es zur Klage beziehen.

Vorschlag 2 zeugt von Unkenntnis. Oder meint er eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Eine Diszi(plinarstrafe) wird vom Dienstherrn verhängt und nicht vom Bürger. Die Dienstaufsichtsbeschwerde würde genau was bewirken? Siehe unter 1. Will das der FuchsjägerJoe? Vermutlich nicht.
 
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Vorschlag 1 kann er machen. Er wird dann eine Ablehnung erhalten. Gegen die kann er in Widerspruch gehen und wird bereits dafür € 250,00 bezahlen. Dem Widerspruch wird nicht abgeholfen werden. Dann kann er klagen. Und sollte dafür € 1.000 bereithalten. Und er wird voraussichtlich, wie Baffi, in der ersten Instanz verlieren. Deshalb ist die Empfehlung: Baffis Berufung abwarten, denn hätte die Erfolg, hätte das immerhin das der VGH entschieden. Darauf könnte man sich dann, käme es zur Klage beziehen.

Vorschlag 2 zeugt von Unkenntnis. Oder meint er eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Eine Diszi(plinarstrafe) wird vom Dienstherrn verhängt und nicht vom Bürger. Die Dienstaufsichtsbeschwerde würde genau was bewirken? Siehe unter 1. Will das der FuchsjägerJoe? Vermutlich nicht.

Grüße Dich OberförsterVS!

Ja so sehe ich das auch.
Meine Mittel möchte ich nicht für verwaltungstechnische Aktivitäten einsetzen, sondern für gesundheitstechnische Dinge, nämlich SD!
Es ist halt so, dass man die Sache in die Länge zieht. Fragen her, (Hörtest, Bescheinigungen) Antwort hin, neue Fragen her usw....
Am besten scheint mir ein persönliches Gespräch mal anzuvisieren, oft kann das viel bewirken!
Leider kenne ich diesen SB nicht persönlich, da ich bisher immer mit freundlichen Damen zu tun hatte.
Das Personal wurde scheinbar dort erweitert, ich denke das ist der neue Abtl.-Leiter der Waffenbehörde.
 
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