Klagen wegen Schalldämpfer-Erwerb

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Moin,

1) Selberdenken schafft Distanz aber Distanz verhindert Einfluss!

2) Kein Problem, wir stemmen das durchaus alleine ;-)

3) :thumbup:

Grüße
Daniel
 
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Mein Büchser zeigte mir gestern seine Browning X-Bolt mit Dämpfer. Er sagt er habe schon gut 20 Stück Dämpfer im Raum Süddeutschland verkauft. Die Käufer bezögen sich bei der Eintragung erfolgreich auf ein relativ neues Urteil aus München, daß sowohl Berufsjägern, bestätigten Jagdaufsehern und angeblich auch Führern von Jagdhunden, den Erwerb und Besitz der Schalldämpfer erlauben würde. Das Urteil würde sich einerseits auf die Forderung der BG nach Gesundheitsschutz und andererseits auf das Tierschutzgesetz stützen. Der guten Tante Google konnte ich leider ein solches Urteil bisher nicht entlocken. Ist jemandem hier dieses Urteil bekannt?

Markus
 
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18 Feb 2013
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Leider nein, aber ich habe auch Interesse an dem Urteil! (Das könnte mir bei meiner Klage erheblich weiterhelfen...)


Wir planen gerade einen nächsten Schritt für die Jäger in BaWü: Der ÖJV Baden-Württemberg organisiert (und finanziert) eine Infoveranstaltung am 17. Oktober im Raum VS zum Thema Schalldämpfer. Es gibt einen theoretischen Teil mit einem bekannten Fachmann als Referenten,gefolgt von der Möglichkeit, eine schallgedämpfte .308 Win zur Probe zu schießen.


Eingeladen sind die Mitglieder des ÖJV BaWü und alle Sachbearbeiter der Regierungsbezirke Tübingen und Freiburg. Denn jeder, der den Unterschied mal erlebt hat, will ihn nicht mehr missen... ;-)


Für kurzfristige Mitgliedsanträge bitte PN an mich :biggrin:
 
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Juris hat leider auch nichts ergeben. Vielleicht kannst Du ja den Büchsenmacher noch mal fragen, ob der da näheres weiß.
 
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8 Jul 2013
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Leider nein, aber ich habe auch Interesse an dem Urteil! (Das könnte mir bei meiner Klage erheblich weiterhelfen...)


Wir planen gerade einen nächsten Schritt für die Jäger in BaWü: Der ÖJV Baden-Württemberg organisiert (und finanziert) eine Infoveranstaltung am 17. Oktober im Raum VS zum Thema Schalldämpfer. Es gibt einen theoretischen Teil mit einem bekannten Fachmann als Referenten,gefolgt von der Möglichkeit, eine schallgedämpfte .308 Win zur Probe zu schießen.


Eingeladen sind die Mitglieder des ÖJV BaWü und alle Sachbearbeiter der Regierungsbezirke Tübingen und Freiburg. Denn jeder, der den Unterschied mal erlebt hat, will ihn nicht mehr missen... ;-)


Für kurzfristige Mitgliedsanträge bitte PN an mich :biggrin:

um ne schallgedämpfte .308 zu schießen,muss ich nicht bei den wald vor wildtypen rumbetteln.
mit der richtigen,auf das deutsche gg bezogene argumentation,ist die genehmigung kein zu großes problem.

art 20a gg
 
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anonym

Guest
Ich habe keinen Facebook account nehme aber an, daß hier der Artikel aus meiner Lieblingsjagdzeitung (03/13, Seite 43-46) verlinkt ist:
[h=3]Ökologischer Jagdverband - Wissen, Germany ... - Facebook
sb_safeannotation.png
[/h]https://de-de.facebook.com/pages/Ökologischer.../303832152216?sk...‎




2 hours ago. "Gesundheitsschutz bei der Jagd" Schalldämpfer aus praktischer und rechtlicher Sicht von Christian Neitzel http://bit.ly/1dyoDd0. See Translation.


Wenn ja, sind dort recht viele Hinweise auf deutsches und EU Recht enthalten.
 
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um ne schallgedämpfte .308 zu schießen,muss ich nicht bei den wald vor wildtypen rumbetteln.
mit der richtigen,auf das deutsche gg bezogene argumentation,ist die genehmigung kein zu großes problem.

art 20a gg

Freut mich für dich.

Meine Argumentation bezieht das GG mit ein, trotzdem bin ich seit Anfang des Jahres dran und hab noch keinen Dämpfer. :no:
 
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um ne schallgedämpfte .308 zu schießen,muss ich nicht bei den wald vor wildtypen rumbetteln.
mit der richtigen,auf das deutsche gg bezogene argumentation,ist die genehmigung kein zu großes problem.

art 20a gg

Betteln tust Du bei der Waffenbehörde und dem VG, mein Gutester. Der ÖJV hat diese Veranstaltung für Waffenbehördenvertreter organisiert, damit diese sich selbst ein Bild machen können, der LJV hat es leider nicht geschafft, eine solche Veranstaltung auf die Beine zu stellen.
Gute Besserung!
 
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Der DJV hatte noch für das BJG 2007 gefordert, den Schalldämpfereinsatz unter die Verbote des §19 aufzunehmen (http://bit.ly/1dyoDd0).

Offenbar müssen Jäger zuerst mal ihre eigenen obersten Interessenvertreter über ihre vitalen Interessen aufklären!

Tja Dir und OVS kann man nur zustimmen.
Ich werde das demnächst auch in Angriff nehmen...Mein Anwalt/Jäger hat das durch und max. ne VwG-Klage....

WH
 
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Hast du nicht eh schon so ein schwarzes böses Gewehr aus meiner Heimatstadt mit Mündungsgewinde? :biggrin:
 

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