Leider nein, aber ich habe auch Interesse an dem Urteil! (Das könnte mir bei meiner Klage erheblich weiterhelfen...)
Wir planen gerade einen nächsten Schritt für die Jäger in BaWü: Der ÖJV Baden-Württemberg organisiert (und finanziert) eine Infoveranstaltung am 17. Oktober im Raum VS zum Thema Schalldämpfer. Es gibt einen theoretischen Teil mit einem bekannten Fachmann als Referenten,gefolgt von der Möglichkeit, eine schallgedämpfte .308 Win zur Probe zu schießen.
Eingeladen sind die Mitglieder des ÖJV BaWü und alle Sachbearbeiter der Regierungsbezirke Tübingen und Freiburg. Denn jeder, der den Unterschied mal erlebt hat, will ihn nicht mehr missen... ;-)
Für kurzfristige Mitgliedsanträge bitte PN an mich :biggrin:
um ne schallgedämpfte .308 zu schießen,muss ich nicht bei den wald vor wildtypen rumbetteln.
mit der richtigen,auf das deutsche gg bezogene argumentation,ist die genehmigung kein zu großes problem.
art 20a gg
um ne schallgedämpfte .308 zu schießen,muss ich nicht bei den wald vor wildtypen rumbetteln.
mit der richtigen,auf das deutsche gg bezogene argumentation,ist die genehmigung kein zu großes problem.
art 20a gg
....der LJV hat es leider nicht geschafft, eine solche Veranstaltung auf die Beine zu stellen....
Der DJV hatte noch für das BJG 2007 gefordert, den Schalldämpfereinsatz unter die Verbote des §19 aufzunehmen (http://bit.ly/1dyoDd0).
Offenbar müssen Jäger zuerst mal ihre eigenen obersten Interessenvertreter über ihre vitalen Interessen aufklären!
Der ÖJV hat diese Veranstaltung für Waffenbehördenvertreter organisiert, damit diese sich selbst ein Bild machen können, der LJV hat es leider nicht geschafft, eine solche Veranstaltung auf die Beine zu stellen.