Klagen wegen Schalldämpfer-Erwerb

A

anonym

Guest
Bitte in diesem Thread nur sinnvoll-sachliche Beiträge, Raum für wilde Diskussionen gibt es übergenug.

Bekannt ist, dass in Baden-Württemberg wohl einige Leute geklagt haben sollen und die Klagen noch am Laufen sind.

Gibt es hier einen aussichtsreichen Zwischenstand, mit dem man etwas anfangen könnte?

Die etwas älteren Urteile hab ich alle.

Ich höre rechts kaum noch was und müsste mir langsam etwas überlegen .... :39:
 
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13 Sep 2011
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Dann stelle doch bitte zuerst die Dir bekannten Urteile ein, evtl. hilft das dann anderen.
 
A

anonym

Guest
Aber die stehen doch schon überall im Netz!!!

Jeder, der ein bisschen schaut, findet das.

Mir geht es um die Sachen, die gerade am Laufen sind und die darauf basieren, dass die beruflich Tätigen ihre Ohren mit SD schützen dürfen, die in der Freizeit Jagenden aber nicht - klare Diskriminierung.
 
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18 Feb 2013
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Hi Count Zero,

Zwischenstand bei mir: Klage ist seit paar Wochen raus, bisher kam nur eine Rechnung für einen ersten Anteil der Prozesskosten...

Grüße
Daniel
 
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Gibt es hier Neuigkeiten?

Ich möchte hier noch einen Gedanken beisteuern: Wenn das Arbeitsschutzgesetz die Lärmbekämpfung an der Quelle für Arbeitnehmer vorschreibt, warum kann man dann nicht das Tierschutzgesetz bemühen, um die ja gesetzlich für die Jagd vorgeschriebenen Hund zu schützen?

Ich habe inzwischen ein schlechtes Gewissen gegenüber meinem Hund, dem ich "Standruhe" antrainieren soll, während ich den Gehörschützer aufsetze bzw. der Kollege vom Forst mit gedämpfter Waffe schießen darf.

Bitte bleibt am Thema dran - vielen Dank vom Hörsturz-Geschädigten.

HG

Kimalainen
 
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Ein Arbeitsinspektor in Österreich würde die Beschwerde einer Sicherheitsvertrauensperson wegen Belastung der Arbeitnehmer durch Schallimmission beim Schuß nach § 8 ASchG wohl folgenderweise beurteilen:


  • Arbeitnehmerschutztechnisch wäre die Jagd mit Pfeil und Bogen vorzuziehen.
  • Ein Schalldämpfer ist als Maßnahme gegen diese Gefährdung geeignet, weil er die Belastung von vorneherein mindert. Allerdings entsteht noch immer gehörschädigender Lärm, weil der Dämpfungsfaktor nicht ausreicht.
    Überdies ist durch andere Vorschriften die Verwendung von Schalldämpfern verboten.
  • Kapselgehörschützer bieten den Arbeitnehmern (hinreichenden?) Schutz gegen diese Belastung, müssen zur Wahrnehmung der Umgebungsgeräusche aber als aktiver Gehörschutz ausgeführt sein.
    Die Schutzwirkung von Otoplastik wäre höher, schafft aber zusätzliche Gefährdungen, weil die notwendige Wahrnehmung von Umgebungsgeräuschen erschwert wird.​

Mögliche Schlussfolgerung des AI:
Die betroffenen Arbeitnehmer sind mit aktiven Kapselgehörschützern auszustatten.
Sollten Messungen ergeben, dass die Lärmbelastung mit Kapselgehörschützern das gehörschädigende Niveau nicht unterschreitet, dann sind die verwendeten Jagdwaffen als zusätzliche Maßnahme mit Schalldämpfern auszustatten.
Die Ausübung der Jagd ohne Kapselgehörschützer und, erforderlichenfalls, ohne Schalldämpfer, ist verboten.


Ich habe jetzt nicht nachgesehen, ob die einschlägigen Vorschriften des WaffeG und der JagdG in Österreich Ausnahmeklauseln haben. In der Regel ist das nicht der Fall.
Alles, was man bei uns für Berufsjäger erreichen könnte, wäre, dass die Verwendung von Schalldämpfern waffen- und jagdrechtlich verboten bleibt und arbeitnehmerschutzrechtlich vorgeschrieben ist. An irgend einer Ecke hängt man immer.
 
Zuletzt bearbeitet:
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8 Jul 2013
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andere argumentationskette-nachsuche mit hund-tierschutzgesetz im gg verankert-jagd nicht-hund muss vor lärm geschützt werden.
ergo-ober schlägt unter.
 
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... und zwischendrin mal ein Ausdruck der Anerkennung für die, die auf eigene Kosten die Gerichte bemühen, um das Bewusstsein für Lärmschutz voranzutreiben. Ich kann es mir leider nicht leisten, sonst würde ich nicht zögern, eine Genehmigung für einen Schalldämpfer einzuklagen.

Übrigens fand ich gerade zum ersten Mal in der Jagdhundeliteratur die Problematik der Gehörschädigung beim Jagdhund erwähnt! Vielen Dank an die Autorin Anke Lehne!

HG

Kimalainen
 
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18 Feb 2013
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Den Tierschutzaspekt habe ich in meiner Klage gleich doppelt mit drin.

Einmal in Bezug auf die Hunde und einmal in Bezug auf die bessere Wahrnehmung des Zeichnen des Wildes durch reduzierten Rückstoß und reduziertes Mündungsfeuer (plus bessere Wahrnehmung eines möglichen Kugelschlages). All diese Faktoren können den Ausgang einer Nachsuche positiv beeinflussen und sind damit ebenfalls im Sinne des Tierschutzes zu werten.
 
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Welche Möglichkeiten außer einer Klage gibt es, politisch "pro Lärmschutz" aktiv zu werden?

HG

Kimalainen
 
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19 Mai 2011
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Warten.!
Ich schätze, dass in den nächsten zwei Jahren der SD Erwerb kein Problem mehr darstellen sollte.
 
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18 Feb 2013
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@Kimalaien:

- Mitglied im ÖJV Baden-Württemberg werden - dem Jagdverein, der den Einsatz von Schalldämpfern schon forderte (Mai 2012) als die LJV's alle noch schliefen. :p

- Mir die Prozesskosten zahlen. :p

- Zustimmende Leserbriefe zu jedem SD-Artikel in der Jagdpresse schreiben damit die Redakteure merken, dass das Thema nach wie vor aktuell ist...
 
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25 Okt 2004
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;-)

ad 1) Das wäre ein triftiger Grund! Allerdings bin ich grundsätzlich "vereinsfrei" (Selberdenken schafft Distanz)

ad 2) Wenn ich könnte, würde ich mich beteiligen!

ad 3) DAS geht auf jeden Fall. Allerdings lese ich die "Heftle" nur sporadisch. Allerdings, so meine ich, habe ich doch gerade irgendwo gelesen, dass jemand die Jagd im Kanton Genf u.a. wegen der Verwendung von Schalldämpfern and unwaidmännisch bezeichnet. Werde da gleich nochmal nachschauen und ggf. Stellung nehmen.

HG

Kimalainen
 

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