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anonym
Guest
sauenschreck schrieb:Letzte Aussage des SB war, das ich die beiden Waffen (cal. 7,65 und &,35) eh nicht zur Fang- und Fallenjagd gebrauchen könne und der Wert der Waffen die Kosten für das Eintragen weit unterschreiten werde.
Das ist natürlich absoluter Unsinn, da gerade bei der Fang- und Fallenjagd die 200 Joule Grenze nach überwiegend herrschender Meinung nicht gilt. Über den Wert der Waffen kann man hier nicht spekulieren, ohne Modell, Hersteller und sonstige relevante Fakten der Waffen zu kennen. Aber da gibt es durchaus Sammlerwaffen, die mehrere hundert Euro oder sogar mehrere tausend Euro wert wären, je nach Zustand und Ausführung. Eine "Jägerpistole" aus dem 1. Weltkrieg mit Reichsabnahme unter Krone und heraldischem Adler auf dem Abzugsbügel z.B. bringt selbst in egun locker 1000 Euros und je nach Zustand, sogar viel mehr, Truppenstempel erhöhen je nach Einheit oder Verband den Wert noch einmal, und ich könnte hier zig Beispiele nennen, sodass man solche Aussagen wie die der Behörde eigentlich nur treffen kann, wenn man in besonderer Weise fachkundig ist. Eine derart pauschale Aussage ist also Unsinn, weil der Eintrag bei ca. 20 Euro in beinahe allen Fällen weit unter dem Wert einer Waffe liegt. Selbst eine CZ 27 ist vom Wert höher zu veranschlagen als die üblichen Eintragungsgebühren, eine PPk aus den 30ern mit 90° Sicherung und einer Nummer unter 800000 nahe 760000 z.B. geht in hervorragendem Zustand auch wieder jenseits der 500-1000 los, erst recht mit RZM-Stempel oder beispielsweise der Seriennnummer auch auf dem Schlitten unter der Laufmündung, mit WaA Abnahme 359 oder im Kal. 9mm k. Ich könnt manchmal schier verzweifeln, welche Barbarei hier mit der Vernichtung solchen Kulturgutes betrieben wird. Da werden unwiederbringliche Werte vernichtet, die der Staat gar nicht in ihrer Vielfalt für die Nachwelt erhalten kann und die nur durch Privatleute bis kurz vor heute erhalten wurden, um sie jetzt doch zu vernichten und das zu tun, was selbst die Fremdbesatzungen nach 2 Weltkriegen bzw. dem 30jährigen Krieg des 20. Jahrhunderts nicht geschafft haben. Stücke, die die Produktivität und den Einfallsreichtum eines Landes im Laufe der Fertigung eines individuellen Stückes in verschiedenen Produktionsstadien in höchster Not zeigen, jedes einzeln in einer Reihe von vielen, für immer weg. Nie wieder da. Für diese Barbarei gibt es keinen Ausdruck außer dem des Verbrechens am kulturellen Erbe eines Volkes, einer Nation, und ich hoffe, dass man eines Tages auch dafür wird bezahlen müssen und vom Volk zur Rechenschaft gezogen wird. Nicht nur in Bezug auf Waffen, sondern auch hinsichtlich anderer kultureller Werte, die man vernichtet hat, die damit für immer verloren sind und die man nicht in Geld ausdrücken kann.
api1966 schrieb:.. ich kann mich ja irren, aber ich vermute mal, dass die Waffen mangels nachweisbarer legaler Herkunft eingezogen werden, bzw. die Aufforderung ergeht, sie zu vernichten oder abzugeben
mfg, api
Für eine Einziehung gibts keine Rechtsgrundlage, die anderen Dinge stehen so eindeutig im Gesetz, darauf wurde hier schon wiederholt hingewiesen, sodass ein evtl. Irrtum in Kenntnis der infrage kommenden Norm damit eigentlich unentschuldbar und eine ohne Berücksichtigung der speziellen Norm ausgesprochene Vermutung abwegig ist.