cast schrieb:Mein Vater besitzt einen S&W "Smallhunter" in .375 Magnum, 4 Schüssig. Superding.. dürfte man, denke ich, auch schon recht günstig gebraucht erstehen können..
Das Ding ist 5-schüssig und der letzte SchXXXX.
An den Lauf einer KW gehören zwei Löcher, eins vorne, eins hinten und KEINE oben.
Raubwilddezimierer schrieb:Eine 22er Pistole kommt nicht in Frage, habe mal mit einer kleinen 6,35 Browning-Pistole eine Katze in der Falle getötet (war nicht meine) und da die Pistole so klein ist hat mir der selbt repetierende Schlitten zwei Schnittwunden in die Hand gefräst!
Eine gefangene Katze wildert nicht und darf ohne weiteres nicht getötet werden.
Raubwilddezimierer schrieb:Hallo,
ich habe so gut wie keine Erfahrung mit Kurzwaffen. Ich möchte mir im Verlauf des nächsten Jahres jedoch 2 Revolver kaufen. Einmal einen in .22 LfB zur Kontrolle der Kastenfallen und der tötung des gefangenen Wildes. Außerdem einen entweder in .357 Mag. oder in .44 Mag. Nun meine Fragen:
1. Der kleinkalibrige Revolver soll wie gesagt das Kaliber .22 lfb haben und wenn möglich von Smith&Wesson mit einem 4"-Lauf als Gebrauchtwaffe erworben werden. Was ist ein realisitischer Preis für solche Waffen, was ist zuviel und was zu wenig. Kann man mit dem Revolver auf 25m damit noch trainieren bzw. üben oder fällt die Kugel dann bereits zu stark ab.
2. Der großkalibrige Revolver ist als Waffe für den Fangschuss für Schalenwild und gelegentliche Übung auf dem Schießstand gedacht. Lauflänge ist etwas zwischen 4"-6" geplant. Der sollte auch von Smith&Wesson sein. Hierbei auch die Frage, was darf der kosten? Außerdem ich tendiere eher zu .44 Mag. oder sollte man eher zur .357 Mag. greifen?
Ob .22 LFB oder .22 Win. Mag. ist mir eigentlich egal, beides sollte für den Schuss in die Kastenfalle für Jungfuchs bis Dachs ausreichen!
cast schrieb:Ob .22 LFB oder .22 Win. Mag. ist mir eigentlich egal, beides sollte für den Schuss in die Kastenfalle für Jungfuchs bis Dachs ausreichen!
Egal?
Du wirst dich wundern. Die 22 mag hat auf 100 m dieselbe Leistung wie eine 22 lfb an der Mündung (einer Büchse).
Nemo schrieb:Also in Nrw ist das verboten.Eine Katze in einer Falle kann nicht mehr wildern.Also ab damit zum Ordnungsamt oder ins Tierheim