Im schönen, vormals ruhigen bewaldeten Jagdrevier beim Örtchen Friesach:
"...in
MEINEM Jagdrevier, an
MEINEM Grundstück,
ICH wurde nicht informiert.
Das kann doch nicht sein:" Ja so isses aber.
"Als einer der Männer zum Geländewagen ging und ein Nachtsichtgerät holte"
Aha, da hatte die Jägerin selber eines
Dann wär ich mal mucksmäuschenstill
. Das sind ja nicht die Dorfbuben aus dem Nachbardorf beim Rumspielen, klar erkennbar...
"Alle trugen Tarnkleidung, ohne militärische Kennzeichnungen."
ja so isss bei solchen Einsätzen/Übungen solcher Kräfte. Train as you fight.
Irgendwo steht ganz klein unter dem Mützenrand drauf "Soldat"
Tja, ja so ist´s neuerdings, wir sind nicht mehr im 19.Jahrhundert, wo die Husaren in bunter Uniform auf prächtig geschmücktem Pferd ankamen.
"Nicht als Soldaten zu erkennen gegeben:"
Dürfen diese auch nicht, ist korrekt, teil der Übung und
verboten. Ich laufe nicht im Kriegsgebiet rum und rufe "Hallöchen, ich bin Soldat, am besten noch Name, Dienstgrad, PK
und bitten um Gefangennahme, lange Folter und zügigen Tod
. Das ist Teil der Übung.
Es ist auch korrekt passiert, dass dann sofort die Soldaten des Bundesheeres gerufen werden, die genau für eine solche Kontaktaufnahme bei ungeplanten und komischen Dingen da sind.
Es laufen dort wohl laut Zeitung und Warnhinweisen an die Jäger im Raum
St. Veit a.d.G.,
Völkermarkt und
Griffen aktuell nächtens rum:
* Österreichisches Bundesheer als Organisatoren, Darstellunf Feind; aufgabe teilnehmer zu jagen; Ausbilder, Beobachter, Teilnehmer
* Österreichische Polizei; sichert ab, jagd vermutlich die Teilnehmer
* Soldaten des österreichischen Jagdkommandos, jagen und/oder werden auch gejagd und müssen Auftrag erfüllen.
* Allerlei Einsatz-Hunde
vom Militär - vorsicht bissig
;
* deutsche Spezialkräfte als Ausbilder und
* deutsche Spezialkräfte als Teilnehmer
* Deutsche Spezialkräfte als Teilnehmer zu Fuss und ggf. mit Kfz.?, werden sicher gejagd und müssen Auftrag erfüllen.
Im
Raum St. Veit a.d.G., Völkermarkt und Griffen. Es werden die grösseren Städtchen und Täler genannt bei solchen Raumbezeichnungen; das ist ein Gebiet von mindestens 60 km x 60 km2.
Da muss der Reviermanager schon selber schauen, ob der in diesem Raum liegt und betroffen ist.