[Bayern] Jagdtauglichkeit Schwarzpulverpatronen

Registriert
11 Jul 2024
Beiträge
2
Schönen guten Morgen liebe Jagdgemeinschaft (und alle die es noch werden wollen),

ich habe einen etwas komplizierten Fall und würde gerne eure Meinung dazu hören.

Ich habe eine Husqvarna Büchsflinte 48 B - ein wirklich schönes Stück Büchsenmacherkunst und mittlerweile nur noch schwer zu finden, da Baujahr 1916.
Die Besonderheit an der Waffe ist, dass sie aufgrund ihres Alters nur einen Schwarzpulverbeschuss hat - was ich auch nicht ändern möchte, denn keiner kann garantieren, dass ein Nitrobeschuss im Amt nicht die Waffe unbrauchbar macht.

Vermutlich überflüssig zu erwähnen, aber nein, die Waffe wird natürlich nicht hauptsächlich und täglich zur Jagd eingesetzt. Sondern ist eine Rarität und kommt nur an "besonders schönen Tagen" beim Blatten mal zum Einsatz.
Was bisher auch nie ein Problem war, da die Waffe bzw. deren Munition 12,7 x 44 R für Niederwild jagdtauglich ist (E100 > 1000 Joule).
Es handelt sich ja schließlich um keinen Vorderlader, sondern um eine Büchsflinte, die ganz normale Zentralfeuermunition abschießt. In Bayern gibt es meines Wissens nach keine speziellen Vorgaben, wenn diese als Treibmittel Schwarzpulver verwenden - laut Ministerverordnung darf nur kein Vorderlader zum Jagen eingesetzt werden (wie in den meisten Bundesländern).

Nun ist fertige Schwarzpulvermunition immer schwerer zu bekommen. Im Büchsenkaliber 12,7 x 44 R findet man mit etwas Anstrengung noch Händler - aber für die Schrotmunition 16/65 fast aussichtslos.
Also bleibt nur das Wiederladen.
Also beim Landratsamt einen Antrag auf Erteilung einer Sprengstoffrechtlichen Erlaubnis gem. § 27 SprengG (zum Wiederladen) für die Treibmittel Schwarzpulver und Nitrozellulose gestellt und genau anhand der Waffe und der Munitionsknappheit auf dem Markt begründet, worin mein Bedürfnis für Schwarzpulver liegt (denn Schwarzpulver wird eigentlich nur bei Vorderlader Schützen eingetragen und nicht bei Wiederladern).

Nun hat sich das Landratsamt bei mir gemeldet und meinte folgendes:

"nach Hinzuziehen eines Jagdberaters muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Wiederladen mit Schwarzpulver nicht entsprochen werden kann.
Beide Kaliber sprechen nicht für eine praktikable Jagdtauglichkeit und da Sie nur ein Jagdbedürfnis nachweisen können, möchten wir Sie bitten, diesen Teil des Antrags zurückzunehmen."


Da jegliche Begründung fehlt, kann ich die Entscheidung nicht nachvollziehen. Das Geschoss ist bezüglich der Kalibergröße und Geschossenergie voll jagdtauglich auf Niederwild. Außerdem gibt es keine gesetzliche Beschränkung, die das verwenden von Schwarzpulver als Treibmittel in ZENTRALFEUERMUNITION bei der Jagd verbietet. Oder übersehe ich hier was?

Da dies vom Landratsamt erstmal eine Bitte und noch kein Bescheid war, sehe ich noch eine Chance darin, gute Gründe vorzubringen, um den Sachbearbeiter umzustimmen. Deshalb möchte ich gern die ein oder andere offizielle Stelle anschreiben und um schriftliche Rückmeldung bitten, ob diese Waffe samt Munition jagdtauglich ist.
Der Plan ist, hier 2-3 positive Rückmeldungen zu sammeln und gebündelt an den Sachbearbeiter vom Landratsamt weiterzuleiten, mit der Bitte um erneute Prüfung.

Habt ihr eine Idee wen ich hier anschreiben kann, wo Kontaktdaten bekannt sind und ich auch die Chance auf eine Antwort habe? Landesjagdverband? Jagdbeirat? Oberste Jagdbehörde?

Es kann ja nicht sein, dass einem abgesprochen wird, schöne alte Sammlerstücke weiter zu verwenden, solange diese alle Vorgaben an waidgerechtes Jagen erfüllen, nur weil ein hinzugezogener Berater der Meinung ist, dass man am besten immer nur die aller neuste Ausrüstung verwenden darf und für alte Handwerkskunst nichts übrig hat...

Danke und viele Grüße aus dem bayrischen Schwaben,
David
 

Anhänge

  • Husqvarna Büchsflinte 48 B.pdf
    3,9 MB · Aufrufe: 38
Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.669
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht!
Du hast eine Waffe mit SP-Beschuss, dies berechtigt Dich doch auch ( nach der Prüfung ) SP oder Ersatzstoffe zu erwerben!
Dabei ist es unerheblich, ob Du die jagdlich einsetzt oder nicht!
Bei mir ( NDS ) war es damals kein Problem, ist aber auch schon ein paar Jahrzehnte her.
D.T.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
4 Mai 2024
Beiträge
76
Auch bei mir kein Problem.
Zumal es ja auch schöne alte Flinten gibt die Messingpatronen mit rauchendem Pulver mögen und möchten.
Auch die 9.3x72r war in den Ursprüngen mit rauchendem Pulver und ebenso 45/70 ; 45/90 usw
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
14.676
Irgendwo gibts in Bayern einen Schreibtisch, da sitzt einer... Der Schwarzpulver für ein Werk des Teufels hält. Mindestens!

Die Vorderlader wurden auch unter völlig fadenscheinigen Begründungen durch die Hintertür verboten. Natürlich kriegt man einen VL genauso auf die gleichen Joule wie eine Schwarzpulverpatrone, geht ja gar nicht anders.
Dennoch, auch der Jagdverband hat damals bei dem Unsinn brav mitgemacht.
Und jetzt wird scheinbar nochmal ein Stück von der Salami abgeschnitten.

Gespräch suchen, persönlich erscheinen. Und dann schauen ob es nicht doch geht.
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.258
möchten wir Sie bitten, diesen Teil des Antrags zurückzunehmen."
Möchten wir Sie bitten diesen Antrag zurückzunehmen heißt wir wollen das nicht, haben aber keine Versagungsgründe und möchten uns die wackelige Begründung sparen.

Bei Munition für Büchsen, die auf Rehwild verwendung findet, macht das Bundesjagdgesetz klare Vorgaben, E100 nicht weniger als 1000 Joule. Mit welchem Treibladungsmittel die für das geschoss nötige Mündungsgeschwindigkeit erreicht wird, damit im Weiteren die Energievorgabe des BJagdG § 19 erfüllt wird hat der Gesetzgeber nicht festgelegt.

Es ist zulässig mit Büchsenpatronen die o.a. Vorgaben erfüllen, Niederwild zu bejagen, unabhängig vom Treibladungsmittel. Im Übrigen wird die Patrone ganz sicher die Leistungen einer .22 l.r. (aka .22 lfB) übertreffen, was deutlich macht, wie unqualifiziert die Bewertung des Jagdberaters ist.

Nicht anders ist es bei Schrot, auch hier ist die Verwendung von Munition mit Schwarzpulver als Treibladung zulässig, zumindest nicht verboten. Vorgaben über Kaliober und Leistung gibt es bei Schrot auch nicht. Wohl aber Patronen die unter der Leistung einer 16/65 liegen.

Ich würde das Amt auch nach der Qualifikation des Jagdberaters im Hinblick auf seine Expertise als Munitionssachverständigen fragen. Er ist ja nur Jagdberater, nicht Fachberater für Munition.

Im Übrigen würde ich meinen Antrag aufrecht erhalten. Sollen sie ihn doch formvollendet und mit ordentlicher Begründung ablehenen. Dann kann man wenigstens dagegen vorgehen.

Auf den BJV würde ich nicht setzen. Der Jagdbeirat wird nichts gegen den Kreisjagdberater sagen und im Jagdbeirat sind auch keine Fachkundigen oder Sachverständigen für Munition.

Und was das Landratsamt betrifft, die müssen ihre Versagungsgründe darlegen und formulieren. Du hast bereits getan, was von Dir verlangt wird. Nicht Du hast nachzulegen, die sind dran, haben aber nichts außer ich will nicht und das wissen sie auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
11 Jul 2024
Beiträge
2
Dachte ich ja auch, dass es kein Problem sein sollte und ich mit der Waffe das Bedürfnis nachweisen kann - aber in Bayern ist laut Standardverfahren das Schwarzpulver nur für Vorderlader-Schützen genehmigungsfähig. Sieht man schon beim Antrag. So gibt es hier nur die Zeile das man xx KG Schwarzpulver zum Vorderlader-Schießen beantragt - von Wiederladen will der Antrag bei Schwarzpulver nix wissen 🤪

Problem ist eben, dass der hinzugezogene "Experte" behauptet, dass beide Kaliber nicht für eine praktikable Jagdtauglichkeit sprechen 🤡
 
Registriert
17 Feb 2015
Beiträge
3.413
Die Einschränkung "Schwarzpulver nur für Vorderlader und Patronen nur mit NC wiederladen" gilt wohl nur für Sportschützen. Obwohl das im Falle von Cowboy-Action-Shooting auch Nonsens sein dürfte...

Nach dem Motto: "Erlaubt ist, was nicht verboten wurde" hat Amadeus oben schon alles wichtige dazu gesagt (y)
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.258
Problem ist eben, dass der hinzugezogene "Experte" behauptet, dass beide Kaliber nicht für eine praktikable Jagdtauglichkeit sprechen
1. Ist das eine sprengstoffrechtliche Frage, keine jagdrechtliche.
2. Braucht es kein Formular um einen Antrag für eine Erlaubnis nach § 27 SprengG zu stellen. Das geht auch mit einem Schreiben.
3. Geht es um das Laden von Patronenhülsen mit Schwarzpulver, nicht um Vorderladerschießen. Es gibt keine Vorschrift, die die Nutzung eines der beiden Treibladunsgmittel (NC/SP) in Patronen verbietet.

Und wie schon gesagt, die haben nichts außer der unqualifizierten Meinung eines Jagdberaters, schließlich konntest Du die Waffe ja mit Fabrikmunition einsetzen. Frag einfach nach der Jagdtauglichkeit von .22 l.r.

Sollten alle Stricke reißen, geh zu einem gewerblichen Wiederlader und kaufe dort Munition.

Du kannst Antwort auch einen Rechtsanwalt verfassen lassen. Dann wissen sie wo der Bartl den Most holt.
 
Registriert
9 Mai 2016
Beiträge
3.658
Ich würde mir den ganzen Ärger sparen. Bei einem gewerblichen Wiederlader eine Hand voll Patronen für diesen gelegentlichen Zweck machen lassen und fertig.
Vielleicht sogar mit Stahlschrot und Schwarzpulver??? Das hätte was, ich nähme auch ein paar Schachteln!
 
Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.669
Ich würde mir den ganzen Ärger sparen. Bei einem gewerblichen Wiederlader eine Hand voll Patronen für diesen gelegentlichen Zweck machen lassen und fertig.
Vielleicht sogar mit Stahlschrot und Schwarzpulver??? Das hätte was, ich nähme auch ein paar Schachteln!
Man muss aber nicht jede behördlich Ansicht nachgeben!
Die haben sich an das Gesetz zu halten und dieses Vorgehen hier ist weit von der gesetzlichen Regelung entfernt.
D.T.
 
Registriert
23 Sep 2007
Beiträge
10.473
Schwarzpulver Schrotpatronen lassen sich auf die selbe Leistung wie Nitro laden. Ebenso Flintrnlaufgeschosse. Und einem Fuchs dürfte nicht auffallen ob er nun an einer 12.7 Murmel oder an einem .22 Geschoss aus einer .22 WMR verstirbt.
Mit entsprechenden FLG wäre sogar Schalenwild sicher und Gesetzeskonform machbar.
 
Registriert
22 Jul 2015
Beiträge
467
Meines Wissens bietet Pulver-Müller in Palling mit Schwarzpulver laborierte 16/67,5er Patronen an. Zumindest vor 1 oder 2 Jahren hat er das noch ....
Die dürfen aus 16/65er Lagern verschossen werden, soviel ich weiß.

Nachtrag: Aber wo bitte sehr bekommst du 12,7x44R-Patronen her??
Ich muss meine mit aptierten .50/70-Hülsen selber laden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
6
Zurzeit aktive Gäste
97
Besucher gesamt
103
Oben