Jagdsteuer

Registriert
18 Sep 2007
Beiträge
574
marterhund schrieb:
Berufsgenossenschaft häng nicht am Betrag der Jagdpacht, sondern wird rein nach der Fläche berechnet. Es handelt sich also um einen Betrag pro Hektar unabhängig von Kommune, Landkreis u. Höhe der Pacht.

im vorletzten Revier in dem ich gejagd habe mußten wir defenitiv
20 % Jagdsteuer und 3,5 % Berufsgenossenschaft zahlen

Also in Baden-Württemberg hängts devinitiv an der Fläche. Z. Zt. ca. 30 Cent pro Hektar, genauen Preis müsste ich nachschauen.
 
Registriert
20 Aug 2007
Beiträge
101
Hallo,
für das Jagdjahr 2006 waren es genau 33 cent / ha.
Der Berufsgenossenschaftsbeitrag wird in BaWü immer im Nachhinein erhoben, d.h. aber auch, daß von einem ausscheidenden Pächter am Ende des Pachtvertrages noch Berufsgenossenschftsbeiträge zu zahlen sind.

Mit WmH, Bukett
 
Registriert
25 Jul 2002
Beiträge
879
Discovery schrieb:
Kreis Euskirchen 25% und MWSt und da das dem Kreis zu wenig ist, ignoriert er den tatsächlichen Pachtpreis und beschließt per Statut das der Pächter eines EJB
mindestens den durchschnittlichen Pachterlös zu versteuern hat, unabhängig davon wie er verhandelt und den Pachtvertrag abgeschlossen hat.

das ist ungefähr so, wie ein neues Auto mit 22 % Rabatt zu kaufen, der Fiskus
hinterher kommt und sagt : die MWSt hätten wir aber gerne von UVP...

ich liebe die Kreativität des, und die Ausnahmen für den deutschen Beamten...

Also diese Steuersatzung duerfte wohl auf jeden Fall anfechtbar sein.
Die Jagdsteuer ist eine Aufwandsteuer und demnach darf auch nur der tatsaechliche Aufwand und keine fiktiven Werte (also nicht der durchschnittliche Pachtzins der umliegenden Reviere ) als Steuerbemessungsgrundlage herangezogen werden. Umgekehrt gibts ja auch keine Grenze nach oben.
Dazu gabs auch schon Gerichtsurteile die zugunsten des Jagdpaechters sprachen!
 
Registriert
23 Okt 2002
Beiträge
5.800
In BW kostet es 15% von der (Pacht+15%).d.h bei 1000 € Pacht werden 172,50 € Jagdsteuer fällig.
 
Registriert
16 Feb 2003
Beiträge
10.574
LeoderLoewe schrieb:
Also diese Steuersatzung duerfte wohl auf jeden Fall anfechtbar sein.
Die Jagdsteuer ist eine Aufwandsteuer und demnach darf auch nur der tatsaechliche Aufwand und keine fiktiven Werte (also nicht der durchschnittliche Pachtzins der umliegenden Reviere ) als Steuerbemessungsgrundlage herangezogen werden.
Da Discovery das Beispiel mit dem KfZ brachte: bei der Pauschalbesteuerung von Firmenwagen wird auch der Listenpreis des Herstellers zu Grunde gelegt, nicht der tatsächliche Kaufpreis.
Mir sind keine abschlägigen Urteile dazu bekannt.
 
Registriert
12 Jan 2006
Beiträge
4.133
Da geht es aber auch um eine Ertragssteuer (Einkommenssteuer) und nicht um eine Aufwandsteuer. Ich denke, da liegt der Unterschied.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
11
Zurzeit aktive Gäste
91
Besucher gesamt
102
Oben