marterhund schrieb:Berufsgenossenschaft häng nicht am Betrag der Jagdpacht, sondern wird rein nach der Fläche berechnet. Es handelt sich also um einen Betrag pro Hektar unabhängig von Kommune, Landkreis u. Höhe der Pacht.
im vorletzten Revier in dem ich gejagd habe mußten wir defenitiv
20 % Jagdsteuer und 3,5 % Berufsgenossenschaft zahlen
Discovery schrieb:Kreis Euskirchen 25% und MWSt und da das dem Kreis zu wenig ist, ignoriert er den tatsächlichen Pachtpreis und beschließt per Statut das der Pächter eines EJB
mindestens den durchschnittlichen Pachterlös zu versteuern hat, unabhängig davon wie er verhandelt und den Pachtvertrag abgeschlossen hat.
das ist ungefähr so, wie ein neues Auto mit 22 % Rabatt zu kaufen, der Fiskus
hinterher kommt und sagt : die MWSt hätten wir aber gerne von UVP...
ich liebe die Kreativität des, und die Ausnahmen für den deutschen Beamten...
Da Discovery das Beispiel mit dem KfZ brachte: bei der Pauschalbesteuerung von Firmenwagen wird auch der Listenpreis des Herstellers zu Grunde gelegt, nicht der tatsächliche Kaufpreis.LeoderLoewe schrieb:Also diese Steuersatzung duerfte wohl auf jeden Fall anfechtbar sein.
Die Jagdsteuer ist eine Aufwandsteuer und demnach darf auch nur der tatsaechliche Aufwand und keine fiktiven Werte (also nicht der durchschnittliche Pachtzins der umliegenden Reviere ) als Steuerbemessungsgrundlage herangezogen werden.