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- 19 Okt 2008
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Hallo zusammen!
Frage: Ich hab einen Begehungsschein beim Staat (BaWü) für einen 80 ha Bezirk unter der Regie eines Försters.
Ab kommendem JJ werde ich den Bezirk als Pirschbezirk übernehmen, d.h. die Regie des Försters fällt weg und außer mir wird/darf dann dort niemand mehr jagen.
Das bedeutet aber auch, daß in diesem Bezirk dann niemand mehr jagdschutzberechtigt ist! Ich schlug dem Forstamt vor, mich als Jagdaufseher bestätigen zu lassen ("mein" Förster unterstützt den Vorschlag) aber der zuständige Beamte zickt ´rum... "ist nicht üblich ..."
Kann mir jemand sagen, ob es soetwas wie eine "Jagdschutzpflicht" gibt?
(im LJG BaWü fand ich nichts...)
Und kennt jemand einen vergleichbaren "Fall"?
Danke vorab!
Grüße und wmh! -B.
Frage: Ich hab einen Begehungsschein beim Staat (BaWü) für einen 80 ha Bezirk unter der Regie eines Försters.
Ab kommendem JJ werde ich den Bezirk als Pirschbezirk übernehmen, d.h. die Regie des Försters fällt weg und außer mir wird/darf dann dort niemand mehr jagen.
Das bedeutet aber auch, daß in diesem Bezirk dann niemand mehr jagdschutzberechtigt ist! Ich schlug dem Forstamt vor, mich als Jagdaufseher bestätigen zu lassen ("mein" Förster unterstützt den Vorschlag) aber der zuständige Beamte zickt ´rum... "ist nicht üblich ..."
Kann mir jemand sagen, ob es soetwas wie eine "Jagdschutzpflicht" gibt?
(im LJG BaWü fand ich nichts...)
Und kennt jemand einen vergleichbaren "Fall"?
Danke vorab!
Grüße und wmh! -B.