Jagdschutzberechtigung / Jagdschutzpflicht?

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Hallo zusammen!

Frage: Ich hab einen Begehungsschein beim Staat (BaWü) für einen 80 ha Bezirk unter der Regie eines Försters.
Ab kommendem JJ werde ich den Bezirk als Pirschbezirk übernehmen, d.h. die Regie des Försters fällt weg und außer mir wird/darf dann dort niemand mehr jagen.
Das bedeutet aber auch, daß in diesem Bezirk dann niemand mehr jagdschutzberechtigt ist! Ich schlug dem Forstamt vor, mich als Jagdaufseher bestätigen zu lassen ("mein" Förster unterstützt den Vorschlag) aber der zuständige Beamte zickt ´rum... "ist nicht üblich ..."
Kann mir jemand sagen, ob es soetwas wie eine "Jagdschutzpflicht" gibt?
(im LJG BaWü fand ich nichts...)
Und kennt jemand einen vergleichbaren "Fall"?

Danke vorab!
Grüße und wmh! -B.
 
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Hallo erst mal.

Das ist eine interessante Frage.

Ich hätte bisher gedacht, dass wenn man ein Revier gepachtet hat (auch wenn es "nur" ein Pirschbezirk ist) man automatisch Jagdschutzberechtigt ist. Aber da habe ich mich wohl getäuscht. Bin mal auf die Antworten gespannt.
 
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Ein Pirschbezirk ist auch nur ein entgeltlicher Begehungsschein. Auch wenn es i.d.R. einer Pacht ähnelt bleibt es ein Begehungsschein. Der Förster bleibt jagdschutzberechtigt und ist es in den meisten Bundesländern eh vom Gesetz her.
 
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Der Förster bleibt jagdschutzberechtigt und ist es in den meisten Bundesländern eh vom Gesetz her.

Hi Patrick!

...ist klar. Aber wenn er dort (laut Vertrag) "nicht jagen darf" kann er doch auch den Jagdschutz nicht tatsächlich ausüben... oder?

Grüße!

ps- sorry, hatte mich im ersten post wohl nicht ganz richtig ausgedrückt...
 
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anterragon schrieb:
Der Förster bleibt jagdschutzberechtigt und ist es in den meisten Bundesländern eh vom Gesetz her.

Hi Patrick!

...ist klar. Aber wenn er dort (laut Vertrag) "nicht jagen darf" kann er doch auch den Jagdschutz nicht tatsächlich ausüben... oder?

Grüße!

Wenn er gesetzlich Jagdschutzberechtigt ist, kann ein Vertrag diese Befugnis nicht beschneiden. Er bleibt selbst in einem verpachteten Bezirk jagdschutzberechtigt, auch wenn das vielen nicht bewußt ist.
 
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Wenn er gesetzlich Jagdschutzberechtigt ist, kann ein Vertrag diese Befugnis nicht beschneiden. Er bleibt selbst in einem verpachteten Bezirk jagdschutzberechtigt, auch wenn das vielen nicht bewußt ist.

...mhh - klingt logisch.
Danke für deine Hilfe! - wird wohl nicht ganz leicht, das Amt auszuargumentieren... ;-)

ps: bist du "vom Fach"?
 
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Jagdschutz wird beim Staat eh nicht gern gesehen, vor allem wenn es um Rabenvögel oder Stubentiger geht :wink:
Zur Not hilft nur das 11. Gebot!

Gruß Bausaujäger
 
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vor allem wenn es um Rabenvögel oder Stubentiger geht :wink:

Moin!

...ist weder noch bei mir ein Problem.
Mir gehts um Personen, die mit Futteralen in der Nähe der 2 kleinen Seen bei mir`rummarschieren... (Schwarzangler) ...die Polizei anrufen? bischen heftig. "Darf ich bitte da mal reinschaun" ? mit meiner Waffe überm Rücken könnte das als "Amtsanmaßung" ausgelegt werden.
-B.
 
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anterragon schrieb:
Mir gehts um Personen, die mit Futteralen in der Nähe der 2 kleinen Seen bei mir`rummarschieren... (Schwarzangler) ...die Polizei anrufen? bischen heftig. "Darf ich bitte da mal reinschaun" ? mit meiner Waffe überm Rücken könnte das als "Amtsanmaßung" ausgelegt werden.
Das ist dann aber eine ganz eine andere Baustelle und hat mit Jagd nichts zu tun.
Nennt sich Fischereiaufsicht.
 
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hast schon Recht!

aber in dem einen See hat "mein" Förster (den ich nebenbei als Freund betrachte) seine Fische, im anderen der Angelsportverein, mit dem ich bzgl. Enten eine prima Zusammenarbeit habe und im 3. (Tümpelchen mit Zu- und Ablauf) schwimmen meine Forellen... (wobei ich keinen Angelschein besitze und auch rechtl. nicht brauche)

und ich bin der einzige, der "ständig" vorort ist.

Hat eigentlich nix mit Jagd zu tun und das Mitführen einer Angel ist nichteinmal ordnungswidrig, aber ein Futteral zu kontrollieren und nach dem Ausweis fragen zu dürfen macht dennoch Sinn... oder?
 
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anterragon schrieb:
Hat eigentlich nix mit Jagd zu tun und das Mitführen einer Angel ist nichteinmal ordnungswidrig, aber ein Futteral zu kontrollieren und nach dem Ausweis fragen zu dürfen macht dennoch Sinn... oder?

Was hast Du denn im Jagdschutzlehrgang gelernt? :shock:

Das hat mit Jagdschutz gar nichts zu tuen.

Auf Verdacht Ausweis oder Taschen kontrollieren geht gar nicht. Bei beobachteten Gesetzesverstößen/Straftaten kann man hier einschreiten.

Die Jagdschutzbefugnis erstreckt sich nur auf offensichtliche Verstöße gegen das Jagdgesetz.

Hier greift bestenfalls das Jedermannsrecht.
Ich empfehle mal die Lektüre von § 127 Abs. 1 StPO , sollte im Jagdschutzlehrgang auch behandelt worden sein.
 
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Das hat mit Jagdschutz gar nichts zu tuen.

Die Jagdschutzbefugnis erstreckt sich nur auf offensichtliche Verstöße gegen das Jagdgesetz.


...mein Gott bist du unflexibel!

Typ mit langem Futteral in meiner Jagd ist ein ausreichender Verdachtsmoment
um ihn (als JS-Berechtigter) zu kontrollieren.
Wenn da nur ne Angel drin ist ... (wie erwartet) kann ich nix machen. ABER seine Personalien kenn ich jetzt und das wird ihm kein gutes Gefühl geben.

Jedermannsrecht? Prima! Greift aber nur bei Straftaten - und, wie gesagt, das Mitführen einer Angel ist nicht´mal ordnungswidrig!

Comprende?
 
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Wenn sich ein Jagdschutzorgan als Reservepolizist aufspielen möchte, kommt es ganz schnell in des Teufels Küche! Jedenfalls bei uns.
Der Jagdaufseher ist NUR für die Jagdangelegenheiten zuständig, alles andere kann er als Privatperson beobachten, melden, verfolgen.

Selbst die Kontrolle von Schwarzfischern würde sehr schnell als Amtsanmaßung eingeordnet.

Fotoapparat mitnehmen, dokumentieren und als Privatperson zur Anzeige bringen - das ist die richtige Vorgangsweise.
 

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