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fangorn schrieb:Hm, merkwkürdig. Wir mussten im Januar/Februar unsere Führungszeugnisse mit der Anmeldung zur schriftlichen Prüfung einreichen. Einer von unserer Gruppe hatte auch Post bekommen, weil noch nicht alle Einträge aus dem Führungszeugnis verschwunden waren. Er durfte zwar an der Prüfung teilnehmen, aber er hatte bereits schriftlich den Bescheid erhalten, dass er den Jagdschein erst dann lösen darf, wenn die Einträge verschwunden sind.
Finde es merkwürdig, dass in dem geschilderten Fall von deinem Kumpel auch erst bei Antrag auf Ausstellung des Jadgscheines auf Probleme hingewiesen wurde.
Allerdings, weisst du ob dein Kumpel dir wirklich alles erzählt? ;-)
kann absolut nicht sein ... tilgungsfristen im führungszeugnis haben absolut nichts mit den regelungen in bezug auf persönliche zuverlässigkeit zu tun.
eine verurteilung kann noch jahre im führungszeugnis stehen, aber darf evlt. schon lange nicht mehr als unzuverlässigkeit gewertet werden.