Jagdschein verloren

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18 Dez 2007
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Nehme zur Jagd nur Kopien der entsprechenden Dokumente mit. Wurde allerdings auch noch nie kontrolliert.
Geht jemand ähnlich vor und wurde schon kontrolliert?
Bei meinen kopierten Kfz-Papieren hat noch kein Polizist gemeckert.

Gruß, Sam
 
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27 Dez 2008
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Was soll das Ganze ? Wenn ich Zeit zur Jagd habe, habe ich auch Zeit, mich bei der uJB um einen neuen Jagdschein zu kümmern. Ohne Jagdschein eine Person im Revier jagen zu lassen, bringt auch für den JAB möglicherweise Probleme. Wer keinen gültigen Jagdschein mitführt, darf eben die Jagd laut Gesetz nicht ausüben, ist doch nicht so schwer, oder ?
 
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18 Jul 2001
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Nehme zur Jagd nur Kopien der entsprechenden Dokumente mit.

Achte darauf, dass die als Kopien klar erkenntlich sind!

Neulich wurde eine Frau wegen Urkundenfälschung verurteilt,
weil sie täuschend echte Farbkopien ihrer Fahrzeug und
Personaldokumente vorgelegt hat.

Wenns an Eingemachte geht, zählen eh nur Originale!
 
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25 Apr 2004
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Irgendwer hat mal gemeint, wenn man an einen übereifrigen Polizisten/Staatsanwalt gerät könnten sie einem aus der Kopie eine Vorsatztat basteln, während schlichtes "vergessen" nicht so teuer wäre. Ob das so stimmt müssen die Rechtskundigen sagen, kann auch nur Stammtischgeschwätz sein. Besser ist es die Originale dabei zu haben, ist ja schließlich auch so Vorschrift.

Oliver
 
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9 Sep 2007
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Mal ernsthaft:

Was kostet es, wenn der Jagdschein oder die WBK daheim in der Schublade liegen?
10 oder 1000 Euro?
Oder wird wirklich die Zuverlässigkeit bezweifelt?

Denke so schlimm wirds nicht sein.
 
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19 Nov 2008
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Mike B schrieb:



Hallo,

der Bericht enthält aber auch Fehler.

Unter "Die Rechtslage" steht:
"Der Gesetzgeber schreibt vor, dass stets die Originalpapiere mitgeführt werden müssen. Das gilt für den Personalausweis, ..."


Das stimmt so nicht, es gibt keine Mitführpflicht beim Personalausweis.
Man muss einen gültigen Personalausweis besitzen, aber nicht mitsichführen.


Gruß

.
 
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SamRuger schrieb:
Nehme zur Jagd nur Kopien der entsprechenden Dokumente mit. Wurde allerdings auch noch nie kontrolliert.
Geht jemand ähnlich vor und wurde schon kontrolliert?
Bei meinen kopierten Kfz-Papieren hat noch kein Polizist gemeckert.

Gruß, Sam

Und wie sieht es aus, wenn man eine notariell beglaubigte Kopie dabei hat die auch als Kopie gekennzeichnet ist ?

Die Begründung, dass eine Kopie keine Aussagekraft hat, da mir ja der Jagdschein in der Zwischenzeit schon entzogen worden sein könnte finde ich absurd. Immerhin wird einem da mutwillig was unterstellt.

Wenn man davon aber (anscheinend) grundsätzlich ausgeht sagt der Besitz eines Jagdscheines auch nichts über die tatsächliche "Erlaubnis zum Jagen" aus. Immerhin hätte ich ja beim Einzug des Scheines (aus welchen Gründen auch immer) diesen als verloren melden können, obwohl ich noch im Besitz bin.
Wenn ich dann kontrolliert werde hätte ich einen Schein aber keine wirkliche Genehmigung.

In beiden Fällen müsste der Beamte also so oder so die Daten überprüfen lassen, wenn er sich 100% sicher sein will.
 
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18 Jul 2001
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Wie es beim agdschein ist, weiss ich nicht.

Aber man bekommt nicht mal eben alles, was an Papieren kreucht und fleucht Begelaubigt!
 
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7 Feb 2009
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jager1968 schrieb:
Mike B schrieb:



Hallo,

der Bericht enthält aber auch Fehler.

Unter "Die Rechtslage" steht:
"Der Gesetzgeber schreibt vor, dass stets die Originalpapiere mitgeführt werden müssen. Das gilt für den Personalausweis, ..."


Das stimmt so nicht, es gibt keine Mitführpflicht beim Personalausweis.
Man muss einen gültigen Personalausweis besitzen, aber nicht mitsichführen.


Gruß

.

Das stimmt so aber nicht!


Das Nichtmitführen des Personalausweises ist eine Ordnungswidrigkeit und wird m.W. mit 10 € "vergütet"! :!:
 
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jenajaeger schrieb:
Das Nichtmitführen des Personalausweises ist eine Ordnungswidrigkeit und wird m.W. mit 10 € "vergütet"! :!:

Nicht Euro, sondern Mark:

200px-10-Mark-1971.jpg


basti
 

IMI

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17 Feb 2009
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Was soll der Blödsinn?

Warum und wofür wollt Ihr Eure Papiere schonen und Kopien mitnehmen?
Übrigens hat ein Waffenbesitzer, der mit Waffen unterwegs ist eine erweiterte Ausweispflicht - nicht jedoch eine erweiterte Auskunftspflicht; hiermit sollten sich viele hier mal auseinandersetzen...

Gruß
IMI
 

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