Jagdschein verloren

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NiKeller

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So wie es aussieht, habe ich meinen Jagdschein verloren. Wo bekomme ich einen Neuen her und was muss ich alles dafür mit zur Behörde schicken? Reicht ein Passbild? Die anderen Daten müsste die Behörde ja noch gespeichert haben.
Wie sieht es jetzt eigentlich mit dem Jagen aus? Darf ich auch "ohne" Jagdschein auf Jagd gehen? Schließlich habe ich den Schein ja nicht abgeben müssen, sondern nur verloren? Muss ich den Verlust eigentlich der Polizei melden?
 
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Auf jeden Fall würde ich sofort mit einem neuen Passbild zur unteren Jagdbehörde gehen und die werden Dir schon sagen, was zu machen ist. Mein alter Jagdschein ist einmal durch die Waschmaschine gewandert und wurde gegen Gebühr sofort neu ausgestellt. Die Reste waren noch vorzeigbar...
 
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NiKeller

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kann ich denn nächste Woche jagen, obwohl ich keinen Schein vorlegen kann, aber ja noch einen besitze?
 
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NiKeller

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allerdings sind meine Daten doch zur Not auch bei der Polizei gespeichert, oder?
 
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NiKeller schrieb:
allerdings sind meine Daten doch zur Not auch bei der Polizei gespeichert, oder?

Ich bin kein Anwalt und nicht ganz Recht sicher, aber ich meine es heißt, daß Du während der Jagdausübung im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein mußt.

Auf einer Gesellschaftsjagd dürfte man Dich nicht mitjagen lassen. Ansitzen kannst Du natürlich, aus persönlicher Erfahrung sage ich Dir aber, daß ich das eine mal als ich meinen jagdschein nicht dabei hatte den Ansitz nicht genossen habe, da ich immer an die Konsequenzen gedacht habe.
 
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die Daten deines Führerscheines kennt die Polizei auch
hast Du ihn nicht mit, mußt Du zahlen
 
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Ich weiß es noch aus dem Kurs nach §27 Sprengstoffgesetz.

Verlust der Erlaubnis muss innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden.
Dann wird der Verlust im Bundesanzeiger veröffentlicht, und idR. dann neu ausgestellt gegen Zahlung der entsprechenden Gebühren...
Jagdschein dürfte ähnlich laufen....

Bei dem Jagen gehen wäre ich im Moment auch eher vorsichtig. Du bist zwar theoretisch im Besitz eines gültigen Jagdscheins, kannst ihn aber zwecks Kontrolle nicht vorzeigen. Das kann erst mal ne Menge Ärger machen, auch wenn sich nachher alles aufklärt.
Versetz Dich mal in die Lage des kontrollierenden Beamten....
"Ja Herr Wachtmeister, sicher hab ich nen Jagdschein, ich hab ihn aber verloren..." Ich bin sicher, man würde Dich mitsamt Waffen erst mal einkassieren, bis der Sachverhalt geklärt ist....
Ich würde wirklich mal auf Deine UJB gehen, und anklopfen.
Evtl. stellt man Dir für die Übergangszeit auch sowas wie ne Ersatzbescheinigung aus....

Gruß,

Manuel; ein ganz Wilder
 
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Habe mich gerade bei unserer Unteren Jagdbehörde erkundigt:

Verlust des Jagdscheines schriftlich anzeigen.
Mit Foto und möglichst Bescheinigung über Bestehen der Jägerprüfung und Versicherungsnachweis Zweitschrift des Jagdscheines abholen. Bescheinigung und Versicherungsnachweis sind aber nicht zwingend notwendig, da die Angaben ja bei der Behörde vorliegen, "erleichtern" das Verfahren aber! :wink:

Jagen ohne gültiges Dokument nicht zulässig! :!:

Gruß

jenajaeger
 
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JimRakete schrieb:
Nein, er besitzt eben keinen Jagdschein.
Nicht jagen gehen!

Mit dem nicht jagen gehen stimmen wir ja überein, aber mit theoretischer Besitz meine ich, daß er ja unter dem Beifahrersitz wieder auftauchen kann....
Interessante Frage, kann man über etwas die tatsächliche Gewalt ausüben, von dem man nicht weiß, daß man es hat, bzw. wo es ist ?

Gruß,

Manuel
 
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kann man über etwas die tatsächliche Gewalt ausüben, von dem man nicht weiß, daß man es hat, bzw. wo es ist ?

Wohl nicht, weil Du mit dem Objekt ja nicht mehr nach Belieben umgehen kannst.
 

JEF

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mir is mal das gleiche passiert - ab zur ujb

"tach hab meinen jagdschein in den usa verdamelt"

die schauten in ihren akten und da is denn alles nötige gespeichert....

"ok so neues passbild und x mark - bitte hier neuer jagdschein" alles kein problem

nur ohne zur jagd würd ich auch net machen :!:
 
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jagdschein besitzt er nicht , aber er hat im falle der kontrolle immer noch die wbk zum vorweisen, was ihn erst mal aus dem gröbsten raus halten sollte
 

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