Jagdschein mit sich führen

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Bist du dir mit dem Versicherungsnachweis sicher? Ich krieg den Jagdschein doch eh nur mit Versicherung verlängert, d.h. der gültige Jagdschein setzt den Versicherungsnachweis voraus...

Richtig. Ist nicht mitzuführen, wozu auch. Die Versicherung ist Voraussetzung für die Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines. Ergibt sich auch aus keinen gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen wäre es bei uns auch gar nicht mehr möglich, einen aktuellen Versicherungsnachweis mitzuführen, denn den bekomme ich nicht mehr. Solange ich die (Kreisgruppen)Versicherung nicht kündige, wird direkt von der Versicherung gegenüber dem Landratsamt vor der Verlängerung des Jagdscheines bestätigt, dass die Versicherung vorliegt. Da habe ich also gar nichts mehr damit zu tun ...

WMH,
Frank
 
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....

Ich habe versucht, hier mal Kommentarmeinungen oder Urteile zu finden - scheinbar ist das ein Streit um des Kaisers Bart, Juris spuckt dazu nix aus. ....;)

WMH,
Frank
Der Begriff "mit sich führen" des § 38 WaffG dürfte inhaltlich identisch sein mit dem " bei sich führen" z.B. der §§ 244 I Nr. 1a, 30a BtmG
Und in diesem Kontext hat sich der BGH häufiger zum "mit/bei sich führen" geäußert.

Teddy
 
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Du glaubst also ernsthaft, ich wäre (mit)verantwortlich für den Diebstahl (ggf. auch Raub?) meiner WBK oder des JS und/oder sich daraus ergebender Folgen und müsste mich dafür vor irgendjemand rechtfertigen?

Na los, dann mal Butter bei die Fische. Paragraphen bitte.

Deiner Logik folgend müsste ich mit einer Anklage rechnen, wenn ein Autoknacker mit meinem gestohlenen Auto ne Amokfahrt hinlegt.
Der BGH hat schon weit weniger an pflichtwidrigem Handeln als Grundlage für strafrechtliche Verantwortlichkeit des Garanten aus Ingerenz genügen lassen. Aus deiner Forderung nach "... Paragraphen" schließe ich, dass dir das aber wohl nichts sagt, sonst wüsstest du, dass die gesamte Rechtsprechung zur starfrechtlichen Garantenstellung und -haftung ohne irgendeine strafrechtliche Kodifizierung entwickelt wurde.
Wie wie schwer die (objektive) Pflichtwidrigkeit im Einzelfall sein muss und ob nicht die Erkennbarkeit bzw. Wahrscheinlichkeit von Tat und Tatfolgen für den pflichtwidrig Handelnden an der Strafbarkeit bzw. bei der Strafzumessung etwas ändern können, ist ziemlich dünnes Eis, d.h. da ist so ziemlich alles in Lehre, Literatur und Rspr. umstritten; der BGH hat jedenfalls bisher eine solche subjektive Komponente stets abgelehnt.

Mit Anwendung von Logik hättest du erkennen können, dass dein Amokfahrtbeispiel wegen fehlenden pflichtwidrigen Vorverhaltens gerade nicht zur Strafbarkeit führt.

Teddy
 
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Hallo zusammen,:30:
:30::30:
:30:ich bin erst seid kurzem im Forum dabei, aber eine Frage beschäftigt mich schon seid längeren.

Situation: Wir sind ein großes Revier mit 14 Jägern davon 10 Pächter. Wir halten jedes Jahr mehrere Treibjagden ab wo jeder einen Gast zu einladen darf.
Was jetzt kommt wird die meisten wohl vom Stuhl hauen, und ich finde das auch nicht gut, aber bei uns werden keine Jagdscheine kontroliert. Jeder geht davon aus das jeder einen hat. Das war ja immer so:no:.

Ich sollte letztes Jahr auf einer Jagd die Leitung übernehmen. ich habe bei der Besprechung jedoch gesagt, nur wenn ich die Jagdscheine im Original ALLER Jäger vorgelegt bekomme. Mitjäger wie Gäste. Nach einigen Diskusionen ob sowas nötig ist, wurde aber zugestimmt. Jeder hat also seinen Gast darauf hin gewiesen bitte den Jagdschein mit zu bringen.

Ich habe zum einen meinen eigenen Onkel(Gast), der seinen Jagdschein aus dickköpfigkeit nicht zeigen wollte, gesagt das er dann als Treiber mitgehen könnte. Der ist dann wutendbrand wieder gefahren. Und einer der eigenen Leute hatte seinen Schein nicht dabei, der ist nach Haus gefahren um ihn zu holen, ist aber auch nicht wieder gekommen.

Mein onkel spricht bis heute nicht mit mir(muss er ja wissen), das mit dem Kollegen hat sich nach einem Gespräch wieder eingerenkt.

Ich finde ich habe mich da richtig verhalten und würde es wieder tun.
Aber jetzt meine Frage: Muss ich als Jagdleiter wirklich auch die WBK kontrolieren? Muss man die wirklich auch dabei haben, ich habe gedacht Jagdschein würde reichen.
Was ist wenn sich jemand eine Flinte geliehen hat, die steht doch nicht in seiner WBK.
Was ist wenn die Leute nach dem vorlegen den Jagdschein ins Auto bringen und später bei einer Kontrolle den dann nicht am Mann haben? Ich kann doch nicht noch dafür sorgen das die jeder bei sich behält.

Das Thema wird bei uns jedes mal wieder aufgerollt, ich habe schon keinen Bock mehr wieder die Leitung zu übernehmen.

Gruß Longhunter
 
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Der GÜLTIGE Jagdschein reicht! Dieser ist die Grundlage zum Führen der Langwaffe auf der Jagd.
Die WBK ist dabei für den Jagdleiter nicht relevant.
Ich finde du hast alles richtig gemacht, so kann dir keiner an die Karre pissen. Stell dir mal vor es passiert ein Jagdunfall durch jemanden ohne gültigen Jagdschein. Wer sitzt dann wohl mit im Boot und jagd höchstwahrscheinlich die nächsten Jahre nicht mehr? Einfacher kann man nicht grob fahrlässig handeln.

Wenn sie den Schein in's Auto legen nach der Kontrolle ist das nicht mehr dein Problem. Du musst als Jagdleiter sicherstellen das jeder Schütze und eigendlich jeder Hundeführer im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist.

Waidmannsheil
Lucas
 
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Darum geht es mir!! Ich habe keinene Lust Haus und Hof zu verlieren nur weil jemand nicht berechtigt ist und keinen Versicherungsschutz hat.
Wir haben aber auch einen Treiber mit geprüften Hund, darf der jetzt seinen Hund nicht mitnehmen??

Ik wei verrückt:sad: gut das ich dieses Jahr keine Leitung mache, wie sollte ich das denn noch erklären?:what:

Ich stehe schon mit dem Rücken an der Wand, wenn ich das auch noch anbringe, dann fliegen Steine:no:.

Ich habe letztes Jahr in meiner Ansprache schon darauf hingewiesen das jegliche Funk-Kästen an den Halsungen ab zu nehmen sind, dafür steht der Jagdleiter ja auch gerade.

Gruß Longhunter
 
A

anonym

Guest
Ich finde ich habe mich da richtig verhalten und würde es wieder tun.
Aber jetzt meine Frage: Muss ich als Jagdleiter wirklich auch die WBK kontrolieren? Muss man die wirklich auch dabei haben, ich habe gedacht Jagdschein würde reichen.
Was ist wenn sich jemand eine Flinte geliehen hat, die steht doch nicht in seiner WBK.

Zu Deiner Frage kannst Du z. B. auch mal die amtliche Prüfungsfragen durchsehen.
Ehe sich jemand daran stört dass das ja "nur" von einem bayerischen Ministerium stammt: Waffenrecht ist Bundesrecht. ;-)
http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/wald/jagd/dateien/jaegerpruefung-fragen-sachgebiet1.pdf
(Nr. 21 und 22)

In wie weit man das als Leiter nun kontrolliert?
Kommt sicher auch drauf an in wie weit man aus dem Schneider sein will. :roll:

Korrekter Papierkram für die Gäste wäre bezogen auf Deine Frage:
Jagdschein
WBK
Ausweis
Einladung
 
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Zu Deiner Frage kannst Du z. B. auch mal die amtliche Prüfungsfragen durchsehen.
Ehe sich jemand daran stört dass das ja "nur" von einem bayerischen Ministerium stammt: Waffenrecht ist Bundesrecht. ;-)
http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/wald/jagd/dateien/jaegerpruefung-fragen-sachgebiet1.pdf
(Nr. 21 und 22)

In wie weit man das als Leiter nun kontrolliert?
Kommt sicher auch drauf an in wie weit man aus dem Schneider sein will. :roll:

Korrekter Papierkram für die Gäste wäre bezogen auf Deine Frage:
Jagdschein
WBK
Ausweis
Einladung


Ja, ich will da rechtlich VOLL auf der sicheren Seite sein. Im zweifel will ich alles richtig gemacht haben und mir nicht von einem eventuell Geschädigten " hättest du man oder wieso hast du nicht , oder besser noch dann sieh mal zu wie du das geregelt bekommst" anhören. Aber wenn man das jetzt mal auf die Spitze treibt müsste ich ja, wenn die WBK schon dabei sein muss, auch noch die WBK zu der Waffennummer kontrollieren. ??
Das war jetzt überspitz dargestellt und wird auch nicht praktiziert, aber wie steht es damit? Ist das dann nur für z.b Polizeibeamte von nöten und liegt nicht in der Hand des Jagdleiters?

Aber danke für den Hinweiß mit dem Fragebogen :thumbup:
 
A

anonym

Guest
So Mancher wird sich wohl die Frage stellen in wie weit er überhaupt Leute einladen sollte denen er so wenig vertraut dass er wirklich alles (was ohnehin jeder eigentlich gelernt haben/wissen sollte) kontrollieren muß. :roll:

Grundsätzlich: Wer die Musik bezahlt bestimmt welche Lieder gespielt werden.
Und wenn Du nur Leute auf Deiner Jagd haben willst die den rechtlich vorgeschriebenen Papierkram besitzen und auch dabei haben wird Dir nur bleiben Dich auch davon zu überzeugen.
 
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Also für mich als Jagdgast wäre es absolut selbstverständlich, dem Jagdleiter die gültige (heißt in Ö, mit dem Beleg über die Einzahlung des entspr. Betrages an den Landesjagdverband),
WBK ist bei uns ja hinfällig. Als Mitpächter würde ich es ja jetzt nicht unbedingt so tragisch ansehen, da man mit Entzug der Jagdkarte auch seine Pachtfähigkeit verliert (zumindest in Ö).
Aber scahden kann es sicher nicht, und sei es nur darum, um die Gäste davon zu überzeugen, daß es sich um eine rechtliche Notwendigkeit und nicht um bloße Schikane handelt.
Aber bei schriftl. Jagdeinladungen sollte sowieso immer der Vermerk bzgl. der Vorlage des Jagdscheins stehen.
Bei mündl. Einladungen würde ich ausdrücklich darauf hinweisen.
Aber selbst wenn du einen Mitjäger persönlich gut kennst, woher willst du wissen, ob er nicht seinen Jagdschein, in der Nacht davor, einem Polizisten übergeben durfte, inkl. Führerschein weil er sturzbesoffen in eine Verkehrskontrolle geriet. Sollte dann nämlich bei der Jagdausübung etwas passieren, da muß der betreffende nicht mal direkt involviert sein, hast du ein Problem, denn ich denke mir mal, daß dan Behördenseitig jeder Teilnehmer hinsichtl. gültiger Papiere mal kontrolliert wird.
Vertrauen hin Vertrauen her, als Jagdleiter hast du eine gewisse Verantwortung, und ich würde mich so gut es geht absichern wollen.
 
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In unserem Jagdverein (FR) werden einmal jährlich, vor Saison, die Papiere aller Mitglieder überprüft (Jagdschein, Validation und Versicherung) und anschliessend die Berechtigungskarte fürs Revier ausgehändigt.

Bei Jagdgästen, muss bei jedem Besuch eine Gastkarte ausgefüllt werden, daher ist die Vorlage der Papiere ebenfalls unumgänglich.

Die behördliche Waffenregistrierung (nur bei gezogenen Läufen Pflicht) wird nicht überprüft, es wird bei DJ jedoch darauf hingewiesen, dass auch hier eine Mitführpflicht besteht.

Jeder hat seine Papiere selbstverständlich "am Mann".
 
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Hier sind bestimmt GPS Tracker gemeint.

Warum man die allerdings abnehmen soll, keine Ahnung.
 
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Wahrscheinlich wegen Verletzungsgefahr (hängenbleiben)
Obwohl ich die Dinger auch praktisch finde und wieso ist dafür der Jagdleiter verantwortlich?
 
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Ich denke, er meint eher die Halsbänder, mit denen der Hundebesitzer mal ein kurzes "Ortsgespräch" mit seinem Vierbeiner halten kann... Wobei... Bei manchen Hunden eher ein Ferngespräch. ;)

Steht man da als Jagdleiter tatsächlich in der Haftung?
 

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