Jagdschein mit sich führen

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Es gab mal Zeiten, bei mir immer noch, wo die Taschen der Hosen auch mal nass wurde, oder den Schweiss des Wildes reingelaufen ist. Ich finde es praktisch, ein amtliches Dokument zerkrüfelt wie ein Schmierpapier oder vollgeschmiert mit Dreck etc einem Polizisten zur Kontrolle vorzuzeigen. Das ist mal gut.

Vermutlich bist einer der Jäger die im Sonntagsanzug jagen gehen, bei Nachsuchen einen Knecht dabei haben der das Wild birgt und versorgt und anschließend mit dem Staubsauger deine Kanzel von Schmutz befreit und mit dem Desinfektionsspray alles steril hält.

Ich weiß ja nicht wie bei anderen so die Jagd von statten geht. Aber ich komme kaum mit weißer Weste aus dem Wald zurück. Entweder ist unser Wald so verdammt dreckig oder sind wir hier alle zu doof um RICHTIG zu jagen.

WH Frank

so sieht mein jagdschein auch aus..von der natur aufgefressen :D und das schon nach einem jahr..naja habe mir jetzt ne hülle geholt und nen neues Dokument hole ich morgen ab :D
 
A

anonym

Guest
Moin,

wenn ich das hier alles so lese, sollte ich am besten wohl mal meinen Jagdschein suchen. ;-)
 
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Hast du gedient?????:sad: Wahrscheinlich nicht. :roll:Sonst wüßtest du was es heißt. Das heißt am Mann und nicht im Auto etc. Das gilt übrigens auch für deine pers. Besitzurkunde des jagdl. Werkzeugs was du bei der Jagd führst. Nennt sich meines Wissens nach WBK:biggrin::biggrin:
 
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Es gab mal Zeiten, bei mir immer noch, wo die Taschen der Hosen auch mal nass wurde, oder den Schweiss des Wildes reingelaufen ist. Ich finde es praktisch, ein amtliches Dokument zerkrüfelt wie ein Schmierpapier oder vollgeschmiert mit Dreck etc einem Polizisten zur Kontrolle vorzuzeigen. Das ist mal gut.

Wuerd ich auch unterstuetzen :)
 
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thehunter81 schrieb:
Es gab mal Zeiten, bei mir immer noch, wo die Taschen der Hosen auch mal nass wurde, oder den Schweiss des Wildes reingelaufen ist. Ich finde es praktisch, ein amtliches Dokument zerkrüfelt wie ein Schmierpapier oder vollgeschmiert mit Dreck etc einem Polizisten zur Kontrolle vorzuzeigen. Das ist mal gut.
...
Ich weiß ja nicht wie bei anderen so die Jagd von statten geht. Aber ich komme kaum mit weißer Weste aus dem Wald zurück. Entweder ist unser Wald so verdammt dreckig oder sind wir hier alle zu doof um RICHTIG zu jagen.

WH Frank
Wenn jemand dein Auto knackt, deinen JS, WBK und was weiß ich sonst noch, klaut und dann auf deinen Namen mal eine MR308 oder R25 kauft und damit in der nächsten Bankfiliale Rabatz macht, dann musst du nicht mir das erzählen, sondern dem StA oder dem Richter. Der hat bestimmt Verständnis für deine Abneigung, bei einer Kontrolle zerknitterte/dreckige Originale vorzuzeigen. Erst recht lustig wird das, wenns dann um Schadenserstz geht.

Teddy
 
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Wenn jemand dein Auto knackt, deinen JS, WBK und was weiß ich sonst noch, klaut und dann auf deinen Namen mal eine MR308 oder R25 kauft und damit in der nächsten Bankfiliale Rabatz macht, dann musst du nicht mir das erzählen, sondern dem StA oder dem Richter. Der hat bestimmt Verständnis für deine Abneigung, bei einer Kontrolle zerknitterte/dreckige Originale vorzuzeigen. Erst recht lustig wird das, wenns dann um Schadenserstz geht.

Du glaubst also ernsthaft, ich wäre (mit)verantwortlich für den Diebstahl (ggf. auch Raub?) meiner WBK oder des JS und/oder sich daraus ergebender Folgen und müsste mich dafür vor irgendjemand rechtfertigen?

Na los, dann mal Butter bei die Fische. Paragraphen bitte.

Deiner Logik folgend müsste ich mit einer Anklage rechnen, wenn ein Autoknacker mit meinem gestohlenen Auto ne Amokfahrt hinlegt.
 
A

anonym

Guest
im Laden wird NIEMAND mit meinem Jagdschein ein Kniffte kaufen können...
Zumindest ist in meinem Schein ein Foto drin...

Das mitführen ist §enmäßig eindeutig geregelt !
wenn die Kontrollorgane bei Nichtmitführen Ärger machen, dann zurecht !

Wer Glück hat, der darf den Schein binnen 14 Tagen bei einer Polizeidienststelle vorzeigen..
inkl. kleiner Verwarnung....
Wer Pech hat........ und auch noch sagt : "Habe ich absichtlich daheim / im Auto gelassen " ....
hm... Vorsatz ? kann evtl. dumm ausgehen.....

Klar ist es zu einem hohen Prozentsatz standart, dass die Pappen im Handschuhfach liegen, wenn man mir wer anders unterwegs ist ins Revier, dann ist es normal selbstverständlich, dass die Pappe sich im Rucksack befindet....

Ich jedenfalls würde meine Schein nicht waaghalsig auf´s Spiel setzen...
es gibt im Outdoorfachhandel wasserdichte Dokumententaschen für ein paar Kröten...
steckt die Pappe dort rein inkl. WBK und nehmt sie mit....
dann seit ihr ausm Schneider ...
 
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Du glaubst also ernsthaft, ich wäre (mit)verantwortlich für den Diebstahl (ggf. auch Raub?) meiner WBK oder des JS und/oder sich daraus ergebender Folgen und müsste mich dafür vor irgendjemand rechtfertigen?

Na los, dann mal Butter bei die Fische. Paragraphen bitte.

Deiner Logik folgend müsste ich mit einer Anklage rechnen, wenn ein Autoknacker mit meinem gestohlenen Auto ne Amokfahrt hinlegt.
Wenn du schon Diebstahl und Raub nicht unterscheiden kannst, und wenn du schon strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortlichkeit nicht auseinanderhalten kannst, wieso sollte ich dir Nachhilfe erteilen?

Teddy
 
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Der Jagdschein, wie auch andere Identifikationspapiere müssen nicht ständig "am Mann" sein. Es reicht, wenn sie bei einer Kontrolle kurzfristigst vorgezeigt werden können. Dazu muß sich auch ein Kontrollorgan mal ein paar Meter (200-300) zu meinem Auto bewegen.
Solange ich mit meinem Auto zur Jagd fahre, das also ständig in erreichbarer Nähe steht, bleibt der Jagdschein im Auto (vor allem dann, wenn ausser Sitzkissen und Gewehr nix mitkommt).
Findet die Jagd in einem anderen Revier statt, fahre ich als Beifahrer zu einer auswärtigen Jagd, ist das Dokument selbstverständlich im dann grundsätzlich mitgeführtem Rucksack.
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Gruß @checkinthedark
Wenn du schon Diebstahl und Raub nicht unterscheiden kannst, ....
Teddy

für mich als Mitleser steht ggf. als eine in Klammern stehende mögl. Option

Du glaubst also ernsthaft, ich wäre (mit)verantwortlich für den Diebstahl (ggf. auch Raub?) meiner WBK oder des JS und/oder sich daraus ergebender Folgen und müsste mich dafür vor irgendjemand rechtfertigen?.....

Wenn man Deiner Argumentation folgen würde, stünde man auch nach einem bei Wohnungseinbruch entwendeten waffenrechtlichen Dokumenten in der Haftung.. so irgendwie.

Aber, ich glaube (!.. bitte zu beachten) dass dem wohl eher nicht so sein wird.

Fals doch, benenne doch bitte die Rechtsgrundlage(n) dazu.

Danke im Voraus :thumbup:




Meine Dokumente befinden sich übrigens stets und im Original im Jagdrucksack. Immer! (Kopien selbiger liegen zu Hause!)
Da muss ich gar nicht großartig darüber nachdenken, was "mit sich führen" bedeutet....

Wer ordnungsgemäß jagen möchte, muss wohl oder übel auch die dafür gesetzlich zulässige Jagdwaffe "mit sich führen".

Seltsam, dass das keine Frage aufwirft :biggrin:
 
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Der Jagdschein, wie auch andere Identifikationspapiere müssen nicht ständig "am Mann" sein. Es reicht, wenn sie bei einer Kontrolle kurzfristigst vorgezeigt werden können. Dazu muß sich auch ein Kontrollorgan mal ein paar Meter (200-300) zu meinem Auto bewegen.
Solange ich mit meinem Auto zur Jagd fahre, das also ständig in erreichbarer Nähe steht, bleibt der Jagdschein im Auto (vor allem dann, wenn ausser Sitzkissen und Gewehr nix mitkommt).
Findet die Jagd in einem anderen Revier statt, fahre ich als Beifahrer zu einer auswärtigen Jagd, ist das Dokument selbstverständlich im dann grundsätzlich mitgeführtem Rucksack.

So praktiziere ich es auch. Ich wurde bislang zweimal kontrolliert. Jedes mal war es eine Verkehrskontrolle, die Waffe lag am Rücksitz.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass IM Wald kontrolliert wird. Außer bei einer Bewegungsjagd oder bei dringendem Verdacht.
 
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Ich kann mir kaum vorstellen, dass IM Wald kontrolliert wird. Außer bei einer Bewegungsjagd oder bei dringendem Verdacht.

Deswegen handhabe ich es so: Beim Ansitz ist das Etui mit allen Papieren im Seitenfach des Langwaffenfutterals im Auto, auf Bewegungsjagden, bei denen das Auto ggfs. weiter entfernt steht habe ich die Papiere bei mir. Bis jetzt hatte ich da auch keine Schwierigkeiten.

Im übrigen bin ich auch der Meinung, dass die Papiere nicht ständig am Mann sein müssen. Mitführen heißt für mich, wenn ich auf Jagd gehe, sind die Papiere dabei. Das kann auch im Fahrzeug sein, wenn dies in angemessener Entfernung steht.

Ich habe versucht, hier mal Kommentarmeinungen oder Urteile zu finden - scheinbar ist das ein Streit um des Kaisers Bart, Juris spuckt dazu nix aus. Und wenn in diesem Zusammenhang jemand schreibt "Du hast wohl nicht gedient" - Dienstanweisungen der Bundeswehr sind so formuliert, dass es auch der Dümmste versteht und nichts ausgelegt werden muss, falls was passiert.;)

WMH,
Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
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Da ich heute sowieso beim Anwalt war der unter anderem auch Waffenrecht vertritt, habe ich ihm dazu mal gefragt und eine klare Aussage bekommen. Der JS und WBK sind auf Verlangen vorzuzeigen. Die Dokumente müssen nicht am Mann geführt werden, da es hier keinerlei Gesetzestext gibt, der dies vorschreibt. Theoretisch gesehen könnte man auch die Papiere zuhause lassen und den Beamten dann später vorzeigen. Dies wird aber mit einem kleinen Obulus in Höhe von 10 Euro geahndet. Wenn die Zeit zum Papiere vorzeigen einen Weg von 500m in Anspruch nimmt ist dies im Rahmen und auch jedem Polizeibeamten zuzumuten diesen mitzugehen. Hier kann einem niemand etwas. Anders sieht es auf DJ aus. Hier ist ein Jagdschein, WBK und Versicherungsnachweis Pflicht, da dies sowieso erforderlich ist, da es vom Gastgeber kontrolliert werden müsste.

Wenn jemand mein Auto knackt, kann er zwar die Papiere klauen, rauben, diebstehlen wie auch immer, da kann mir auch keiner was sofern das Auto verschlossen war. Selbst wenn die Knarre aus dem verschlossenen Auto geklaut wird kann mir auch keiner was sofern es zu meiner Jagdausübung nötig war, z.B. Kirrungskontrolle. Niemand kann erwarten, das jedesmal die Waffe aus dem Auto mitgenommen wird.

Also Teddy, du argumentierst mit Sachen die absolut Haltlos sind. Nicht mehr als das übliche Stammtischgelaber bei entsprechender Menge Alkoholkonsum.

WH Frank
 
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Bist du dir mit dem Versicherungsnachweis sicher? Ich krieg den Jagdschein doch eh nur mit Versicherung verlängert, d.h. der gültige Jagdschein setzt den Versicherungsnachweis voraus...
 

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