Jagdschein mit sich führen

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Hallo,

im BJG steht unter
§ 15
Allgemeines
(1) Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen ........


Was bedeutet nun konkret "mit sich führen"?

Muss ich den Jagdschein dabei immer in der Hand halten?
Muss ich den Jagdschein in meiner Hosen- / Jackentasche haben?

Reicht es, wenn der Jagdschein im Auto liegt, der in unmittelbarer Nähe von mir geparkt steht?
Reicht es, wenn der Jagdschein im Auto liegt, der innerhalb im Revier geparkt ist?

Reicht es, wenn der Jagdschein zu Hause liegt, wenn das Haus im Revier ist?


Ich für meinen Teil halte es für richtig, den Jagdschein in meiner Jackentasche mit zu führen.
Aber meine Meinung ist nicht wichtig.

Mir geht es darum, was ist "mit sich führen" im Sinne des Gesetzes?
Kennt jemand in diesem Zusammenhang Textstellen?

Gruß
 
A

anonym

Guest
Immer wieder taucht leider die Frage auf, was der Angler mit sich führen muss! Dass man das nach einem Fischereilehrgang nicht weiss ist schon tragisch, dass es nirgendwo aufgelistet ist, ist noch viel tragischer! Und dass keinem erklärt wird, wieso man gewisse Sachen mit sich zu führen hat, ist am meisten tragisch! Deswegen hier die gesuchten Antworten:



Eine Mitführpflicht besteht für:

Papiere:

Fischereischein (Angelschein) , Erlaubnisscheine (Gewässerkarten, Angelkarten - wie man sie nennen mag), Fangstatistik (wird von dem Fischereiaufsehern der Verbände überprüft und sollte möglichst aktuell sein). Auf der Strecke der RNPG sind zudem noch die Karten mit den Verbotsstrecken mitzuführen. Die Mitführpflicht ergibt sich aus den Erlaubnisscheinen wo dies ausdrücklich aufgeführt ist! Leider informieren nur sehr wenige Vereine darüber.

Achtung: Die Papiere sind bei einer Kontrolle AUSZUHÄNDIGEN! Dies bedeutet, Sie müssen die Papiere dem Kontrolleur in die Hand geben und können nicht einfach sagen, die liegen im Auto, holen Sie sich diese selbst.

Hilfreich?
Obwohl, ob diese Formulierung ein Problem darstellt?
Man hat den Jagdschein dabei und damit basta. Auf einer Treibjagd würde man ansonsten ganz schnell wieder nach Hause gehen.
:roll:
 
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Grundsätzlich muß man wohl den Jagdschein und den Begehungsschein mit sich führen.

§13 WaffG
...
(4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich.

Damit würde es m.M. ausreichen den Jagdschein mit sich zu führen, eine Waffenbesitzkarte wäre nicht zwingend notwendig. Oder sehe ich das falsch??

An dieser Stelle sind wohl eher die Waffenrechtsexperten gefragt.

gruß
WB
 
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Dackelmaus schrieb:
Achtung: Die Papiere sind bei einer Kontrolle AUSZUHÄNDIGEN! Dies bedeutet, Sie müssen die Papiere dem Kontrolleur in die Hand geben und können nicht einfach sagen, die liegen im Auto, holen Sie sich diese selbst.

Hallo,

ich habe meine Frage anscheinend nicht verständlich gestellt?

Was bedeutet "mit sich führen" ?

Jetzt aber mal zur Kontrolle:
Wenn ich die Papiere AUSHÄNDIGEN muss, kann man da nicht sagen,
die Papiere liegen dort drüben im Auto, ich hole die mal eben?

Gruß
 
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Sagst du dem Beamten bei der Führerscheinkontrolle auch, "Moment mal ich wohne nur 2 Straßen weiter da können sie den Führerschein sehen??
Kannst du machen, kostet aber Geld.
Ergo, der Jagdschein gehört an den Mann genauso wie Personalausweis und WBK und am besten zeigst du bei der Einzeljagd auch noch deinen BGS vor.
Dann hast du einen Polizisten glücklich gemacht und vorallem hat er was gelernt, denn der letzte wollte meinen Waffenschein sehen.... :roll:
 
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ingo63 schrieb:
Und was hat der Angler mit dem Jäger zu tun?
:arrow: Dass die Angler meist noch weniger Ahnung von den gesetzlichen Regelungen haben als die Jäger.

Und dass die Papiere bei beiden Naturnutzern "am Mann" zu sein haben, wenn sie jagen oder fischen :twisted:
Jedenfalls gilt das so in Ö.

My 2 Cents
Barry
 
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cast schrieb:
........
Dann hast du einen Polizisten glücklich gemacht und vorallem hat er was gelernt, denn der letzte wollte meinen Waffenschein sehen.... :roll:

:lol: :lol: :lol: den wollten die von mir bei einer verkehrskontrolle noch nicht mal sehen als die .357 s&w offen neben mir auf dem beifahrersitz rumlag. ich führe sie zwar nie, aber damals ging es auf den schiessstand.
 
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Ich habs für mich mal so ausgelegt:

Jagdschein, WBK und Begehungsschein liegen im nahe geparkten Auto. Somit habe ich die Papiere für meine Begriffe dabei und kann sie nicht verlieren.
 
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Bis du an einen Polizisten gerätst der das anders sieht... Kostet beim Führerschein 10 €

Wo ist eigentlich das Problem?
Bei der Jagd habe ich bis auf wenige Ausnahmen einen Rucksack dabei.
Darin stört das Teil doch nicht.

Sollte ich mal keinen Rucksack brauchen kommt die Brieftasche in die Oberschenkeltasche der Jagdhose und fertig.
 
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cast schrieb:
Ergo, der Jagdschein gehört an den Mann genauso wie Personalausweis und WBK und am besten zeigst du bei der Einzeljagd auch noch deinen BGS vor.

Das in unmittelbarer Nähe stehende Auto reicht hierbei auch noch. Per Gerichtsurteil schon seit Jahrzehnten abgehandelt. Bei weiträumigeren Jagden (Treibjagd von Dorf zu Dorf) hast du aber vollkommen recht.
 
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Förster Knallebumm schrieb:
Ich habs für mich mal so ausgelegt:

Jagdschein, WBK und Begehungsschein liegen im nahe geparkten Auto. Somit habe ich die Papiere für meine Begriffe dabei und kann sie nicht verlieren.

Ich wurde bisher nur einmal auf der jagd kontolliert, da hatte ich JS, WBK und Begehungsschein nur als kopie dabei.

Der Kollege in grün hat natürlich etwas rumgemosert, daraufhin hab ich ihm erklärt, daß - solle jemand mein Auto aufbrechen und die Papiere entwenden, er mit meinem Jagdschein (anderes Bild oder entsprechende Ähnlichkeit vorrausgesetzt) die Möglichkeit habe, Langwaffen und Munition zu erwerben - mit der Kopie allerdings nicht!
Irgendwie hat er das kapiert und mir nen schönen Tag gewünscht.
Wobei das sicher nicht bei jedem Polizisten funktioniert.

Wobei Polizisten auch nur Menschen sind und ich die Erfahrung gemacht habe, daß man mit denen zumeist recht vernünftig umgehen kann.

Gruß
WB
 
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Irgendwie hat er das kapiert und mir nen schönen Tag gewünscht.
Wobei das sicher nicht bei jedem Polizisten funktioniert.

Ist mir letztens mit einem Mietwagen passiert. Die Fahrzeugpapiere in Kopie. Kostet 10 € Ordnungswidrigkeit, bezahlt der Vermieter bzw Werkstatt gern, verlorene Wagenpapiere kosten 80€ plus den Ärger und Aufwand.
 
A

anonym

Guest
cast schrieb:
Sagst du dem Beamten bei der Führerscheinkontrolle auch, "Moment mal ich wohne nur 2 Straßen weiter da können sie den Führerschein sehen??
Kannst du machen, kostet aber Geld.

Ich bin in mehreren Jahrzehnten Autofahren insgesamt drei mal ohne Papiere angehalten worden und habe nie etwas zahlen müssen. Was natürlich nichts über die allgemeine Rechtslage und die mögliche Rechtspraxis aussagt.

Falls jemand wirklich glaubt, dass er möglicher Weise von der Polizei vom Hochsitz gezerrt und kontrolliert wird, und diese ihm dann eine Szene machen könnte, weil er den Jagdschein erst 100 m entfernt aus dem Auto holen möchte - - na, dessen Sorgen möchte ich haben!

Die Frage ist eher, ob ich ein Dokument, welches bei Verlust mehr Scherereien machen dürfte als die Schadensregelung bei einem geklauten Autos, im dunklen Wald im Wagen liegen lassen möchte.
 

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