Hallo,
im BJG steht unter
§ 15
Allgemeines
(1) Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen ........
Was bedeutet nun konkret "mit sich führen"?
Muss ich den Jagdschein dabei immer in der Hand halten?
Muss ich den Jagdschein in meiner Hosen- / Jackentasche haben?
Reicht es, wenn der Jagdschein im Auto liegt, der in unmittelbarer Nähe von mir geparkt steht?
Reicht es, wenn der Jagdschein im Auto liegt, der innerhalb im Revier geparkt ist?
Reicht es, wenn der Jagdschein zu Hause liegt, wenn das Haus im Revier ist?
Ich für meinen Teil halte es für richtig, den Jagdschein in meiner Jackentasche mit zu führen.
Aber meine Meinung ist nicht wichtig.
Mir geht es darum, was ist "mit sich führen" im Sinne des Gesetzes?
Kennt jemand in diesem Zusammenhang Textstellen?
Gruß
im BJG steht unter
§ 15
Allgemeines
(1) Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen ........
Was bedeutet nun konkret "mit sich führen"?
Muss ich den Jagdschein dabei immer in der Hand halten?
Muss ich den Jagdschein in meiner Hosen- / Jackentasche haben?
Reicht es, wenn der Jagdschein im Auto liegt, der in unmittelbarer Nähe von mir geparkt steht?
Reicht es, wenn der Jagdschein im Auto liegt, der innerhalb im Revier geparkt ist?
Reicht es, wenn der Jagdschein zu Hause liegt, wenn das Haus im Revier ist?
Ich für meinen Teil halte es für richtig, den Jagdschein in meiner Jackentasche mit zu führen.
Aber meine Meinung ist nicht wichtig.
Mir geht es darum, was ist "mit sich führen" im Sinne des Gesetzes?
Kennt jemand in diesem Zusammenhang Textstellen?
Gruß