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der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:cast schrieb:........
Dann hast du einen Polizisten glücklich gemacht und vorallem hat er was gelernt, denn der letzte wollte meinen Waffenschein sehen.... :roll:
:lol: :lol: :lol: den wollten die von mir bei einer verkehrskontrolle noch nicht mal sehen als die .357 s&w offen neben mir auf dem beifahrersitz rumlag. ich führe sie zwar nie, aber damals ging es auf den schiessstand.
solmspruefung schrieb:Da würde ich mich mal ganz schnell rechtskundig machen, denn sonst könnten alle deine Waffen wegen mangelnder Zuverlässigkeit weg sein.
Die Fahrt zum Schießstand berechtigt eben nicht zum "Bei sich haben" = Führen. Es ist das klassische Beispiel für Transport (im verschlossenen Behältnis) im Gegensatz zur Fahrt ins Revier.
jager1968 schrieb:Hallo,
im BJG steht unter
§ 15
Allgemeines
(1) Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen ........
Was bedeutet nun konkret "mit sich führen"?
Muss ich den Jagdschein dabei immer in der Hand halten?
Muss ich den Jagdschein in meiner Hosen- / Jackentasche haben?
Reicht es, wenn der Jagdschein im Auto liegt, der in unmittelbarer Nähe von mir geparkt steht?
Reicht es, wenn der Jagdschein im Auto liegt, der innerhalb im Revier geparkt ist?
Reicht es, wenn der Jagdschein zu Hause liegt, wenn das Haus im Revier ist?
Ich für meinen Teil halte es für richtig, den Jagdschein in meiner Jackentasche mit zu führen.
Aber meine Meinung ist nicht wichtig.
Mir geht es darum, was ist "mit sich führen" im Sinne des Gesetzes?
Kennt jemand in diesem Zusammenhang Textstellen?
Nein, siehe vor. Zusätzlich könnte man Dir Fahrlässigkeit vorwerfen, denn immerhin könnte ein Dieb, der Dein Auto im Revier aufbricht und den dort befindlichen - also nicht mitgeführten - Jagdschein entwendet, diesen zur illegalen Waffen- und/oder Munitionsbeschaffung nutzen.JMBrowning schrieb:Nein,denn der Gesetzestext ist so gefasst, daß er keine Interpretationen zuläßt. Und auf ein 35 Jahre altes Urteil eines Königlich Bayrischen Amtsgerichts würde ich mich im Zweifelsfalle nicht berufen wollen.Reicht es, wenn der Jagdschein im Auto liegt, der in unmittelbarer Nähe von mir geparkt steht?
[quote:2rnkmviv]
Reicht es, wenn der Jagdschein im Auto liegt, der innerhalb im Revier geparkt ist?
Deine Einstellung gefällt mir. Deckt sich auch mit meinen Erfahrungen als "Betroffener".Schwarzbär13 schrieb:Nun mal aus 30 Jahren Praxis:
Schwarzbär13 schrieb:Rein rechtlich zählen sie gar nichts - nur das Original entfaltet eine Beweiskraft!
gletscherpris schrieb:Grundsätzlich schon.
Aber: Damit wird nur der Ist-Stand vom Zeitpunkt der Beglaubigung nachgewiesen!
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Leut, ich verstehs langsam nicht mehr.
.Leut, ich verstehs langsam nicht mehr