Jagdschein mit sich führen

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der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:
cast schrieb:
........
Dann hast du einen Polizisten glücklich gemacht und vorallem hat er was gelernt, denn der letzte wollte meinen Waffenschein sehen.... :roll:

:lol: :lol: :lol: den wollten die von mir bei einer verkehrskontrolle noch nicht mal sehen als die .357 s&w offen neben mir auf dem beifahrersitz rumlag. ich führe sie zwar nie, aber damals ging es auf den schiessstand.

Trotz der Smilies: Da würde ich mich mal ganz schnell rechtskundig machen, denn sonst könnten alle deine Waffen wegen mangelnder Zuverlässigkeit weg sein.

Die Fahrt zum Schießstand berechtigt eben nicht zum "Bei sich haben" = Führen. Es ist das klassische Beispiel für Transport (im verschlossenen Behältnis) im Gegensatz zur Fahrt ins Revier.
 
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solmspruefung schrieb:
Da würde ich mich mal ganz schnell rechtskundig machen, denn sonst könnten alle deine Waffen wegen mangelnder Zuverlässigkeit weg sein.

Die Fahrt zum Schießstand berechtigt eben nicht zum "Bei sich haben" = Führen. Es ist das klassische Beispiel für Transport (im verschlossenen Behältnis) im Gegensatz zur Fahrt ins Revier.

Moin,

wenn man profilkundig ist sieht man dass dmdbj nur besuchsweise in den Geltungsbereich des bundesdeutschen wAffengesetzes kommt. Dein Einwurf ist zwar für uns in D-Land richtig aber eben südlich der Bundesgrenze nicht mehr. ;)

Viele Grüße,

Joe
 
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Pappe dabei, viel Spaß,

Pappe zuhause: "auf Wiedersehen, bis gleich", oder "Hallo Naturbeobachter (Ansitz) oder Edeltreiber (DJ)...."

ist doch kein Aufwand die Dokumente in ner Tasche zu haben oder im Rucksack......
 
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jager1968 schrieb:
Hallo,

im BJG steht unter
§ 15
Allgemeines
(1) Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen ........


Was bedeutet nun konkret "mit sich führen"?

Obwohl es bereits mehrfach beantwortet wurde: in der deutschen Sprache bedeutet die Redewendung "etwas mit sich führen", daß man "etwas dabei haben" muß, im konkreten Fall eben den Jagdschein.

Andere Deutungen sind mir nach 56 Jahren deutscher Muttersprachlichkeit weder bislang vorgekommen, noch vorstellbar.

Muss ich den Jagdschein dabei immer in der Hand halten?

Nein, brauchst Du nicht - wäre zwar durchaus eine Möglichkeit, ist aber eher unbequem.

Muss ich den Jagdschein in meiner Hosen- / Jackentasche haben?

Nein, brauchst Du nicht - könntest Du aber. Ist bestimmt bequemer, als diesen ständig in der Hand haltend rumzutragen. Du könntest den Jagdschein auch in den Rucksack packen. Dort ist er gut geschützt und geht nicht so leicht verloren. Aber am besten ist: das gilt ohne Zweifel als "mit sich führen" - vorausgesetzt, Du hast den Rucksack auch dabei. Wenn Du den Jagdschein in den Rucksack steckst und den Rucksack zuhause läßt - dann gilt das wieder nicht, denn wenn Du den Rucksack nicht dabei hast, in dem der Jagdschein steckt, hast Du den Jagdschein ja auch nicht dabei, führst ihn also nicht mit. Ist im übrigen eine gute Idee, auch das Portemonnaie im Rucksack mit sich zu führen - also dabei zu haben - dann geht auch das nicht so leicht verloren, und: man hat es dabei. Gleiches läßt sich auch auf den Autoschlüssel übertragen.

Reicht es, wenn der Jagdschein im Auto liegt, der in unmittelbarer Nähe von mir geparkt steht?

Nein,denn der Gesetzestext ist so gefasst, daß er keine Interpretationen zuläßt. Und auf ein 35 Jahre altes Urteil eines Königlich Bayrischen Amtsgerichts würde ich mich im Zweifelsfalle nicht berufen wollen.

Reicht es, wenn der Jagdschein im Auto liegt, der innerhalb im Revier geparkt ist?

Nein, siehe vor. Zusätzlich könnte man Dir Fahrlässigkeit vorwerfen, denn immerhin könnte ein Dieb, der Dein Auto im Revier aufbricht und den dort befindlichen - also nicht mitgeführten - Jagdschein entwendet, diesen zur illegalen Waffen- und/oder Munitionsbeschaffung nutzen.

Reicht es, wenn der Jagdschein zu Hause liegt, wenn das Haus im Revier ist?

Nein, denn das Gewsetz schreibt ja vor, daß der Jagdschein mitzuführen ist, also leger ausgedrückt, "am Mann zu sein" hat - oder aber an der Frau, falls Du eine solche sein solltest.

Ich für meinen Teil halte es für richtig, den Jagdschein in meiner Jackentasche mit zu führen.

Das ist sehr schön und richtig. Wunderbar, dass Du die Aussage des Gesetzestextes richtig verstanden hast.

Aber meine Meinung ist nicht wichtig.

Das stimmt. Aber in diesem Fall ist Deine Meinung die einzig korrekte.

Mir geht es darum, was ist "mit sich führen" im Sinne des Gesetzes?
Kennt jemand in diesem Zusammenhang Textstellen?

Zusammenfassend: "mit sich führen" bedeutet im Sinne des Gesetzes "dabei haben", "am Mann haben" - also kurzum "mit sich zu führen". Ach das war ja die Frage - aber treffender als im wörtlichen Gesetzestext kann man es kaum formulieren.


Gruß zurück.
 
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Nun mal aus 30 Jahren Praxis:
"Mit sich führen" heißt: die unmittelbare tatsächliche Gewalt über etwas auszuüben (kennen wir aus dem Waffenrecht)
Danach müsste man rein theoretisch den Jagdschein ständig in Griffweite haben. Ich kenne aber keinen Kollegen, der irgendwelche Maßnahmen ergreifen würde, wenn der JS z.B. im nahegeparkten Auto deponiert wäre.
Mit den Kopien ist es so eine Sache: Rein rechtlich zählen sie gar nichts - nur das Original entfaltet eine Beweiskraft! Während wir hier bei Führerscheinen etwas empfindlich sind (man denke an die vielen Fahrverbote, die oft nicht in Flensburg rechtzeitig registriert sind) ist die Wahrscheinlichkeit eines Jagdverbotes über die man mit einer Kopie des JS täuschen könnte, doch äußerst gering - daher wird der billig und gerecht denkende Polizeibeamte Kopien von JS, WBK in der Regel akzeptieren - wahrscheinlich stellt er dann einen KB (Kontrollbericht) aus, wonach dann die Originale binnen einer Woche in irgendeiner Polizeiwache zu präsentieren sind.
Im Übrigen ist das nicht unser Schwerpunkt! Polizeibeamte wissen sehr wohl, dass Jäger i.d.R. zu den "übergesetzestreuen" Bürgern gehören. Wir haben genug mit Hells Angels und Bandidos, die sich gegenseitig massakrieren wollen, ethnischen Minderheiten, denen Eigentum ein Fremdwort ist, besoffenen Mitbürgern, die das Wort Kinderstube noch nicht mal im Ansatz buchstabieren können und selbstsüchtigen Idioten, die ihre Mitbürger nur zum Abzocken tolerieren zu tun, als das wir unbedingt einen Jägersmann, der nun mal seinen JS im Waffenschrank vergessen hat, kujonieren müssen....
Stellt Euch doch einmal vor, mit wem Ihr es zu tun habt, wenn Ihr abends um 22 Uhr nach dem Bockansitz kontrolliert werdet: Das ist ein Kollege der Nachtstreife, der in dieser Nacht sozusagen "Feuerwehrdienst" leistet. Der hetzt von einer Familienstreitigkeit zur nächsten Schlägerei... Dann kommt der Einsatz: "Verdächtiger Waffenträger da und da!" Der Kollege macht doch drei Kreuze, wenn er den Einsatz mit einem Kontrollbericht abhaken kann.
Und vielleicht stellt er dann noch eine "A-Verwarnung" aus und kassiert 20 € in Bar - so, als kleinen Gedächtnisverstärker... :wink:
WH KJ
 
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Mitsichführen hat immer den Nachteil, daß die Dinger aussehen wie die Sau - beim Jagdschein nicht so schlimm, da kriegt man ja immer einen neuen, aber die WBK ... 8)

Hier einmal ein Beispiel, wie es mir ergangen ist :

Taubenjagd im Münsterland. Mein Jagdschein liegt im Auto, aber der Jagdherr nimmt mich im Wagen mit und setzt mich ca. 1km Luftlinie von meinem Auto ab.
Ich sitze mit dem Rücken zu einem Parkplatz an einer Bundesstraße.
Irgendwann rufen mich zwei Polizisten aus meinem Schirm auf den Parkplatz. Jemand hätte geschossen, dann sei jemand "übers Feld gelaufen", und dann hätte ein Autofahrer auf dem Parkplatz die Polizei gerufen.

Tja, und jetzt keinen Lappen dabei. Die 1km Luftlinie zu fahren hatten die Beamten keine Lust. Wo der Jagdschein ausgestellt wurde ? Anderer Kreis, sogar anderes Bundesland - auch schlecht.
Aber meine WBK war noch in NRW ausgestellt worden - also der Beamte da angerufen, meine Angaben überprüft, und alles war in Ordnung.

Also noch einmal Glück gehabt, verlassen würde ich mich darauf aber nicht.
 
A

anonym

Guest
JMBrowning schrieb:
Reicht es, wenn der Jagdschein im Auto liegt, der in unmittelbarer Nähe von mir geparkt steht?
Nein,denn der Gesetzestext ist so gefasst, daß er keine Interpretationen zuläßt. Und auf ein 35 Jahre altes Urteil eines Königlich Bayrischen Amtsgerichts würde ich mich im Zweifelsfalle nicht berufen wollen.

[quote:2rnkmviv]
Reicht es, wenn der Jagdschein im Auto liegt, der innerhalb im Revier geparkt ist?
Nein, siehe vor. Zusätzlich könnte man Dir Fahrlässigkeit vorwerfen, denn immerhin könnte ein Dieb, der Dein Auto im Revier aufbricht und den dort befindlichen - also nicht mitgeführten - Jagdschein entwendet, diesen zur illegalen Waffen- und/oder Munitionsbeschaffung nutzen.

[/quote:2rnkmviv]

Zu diesen Neins hätte ich gern eine Rechtsgrundlage bzw. eine aussagekräftige Kommentierung (ja, dazu gibt´s eigene Bücher).
Ebenso dazu dass man sein eigenes Handeln so zu planen hat dass man auch Opfer einer Straftat werden könnte! 8)

Und Vorsicht, Mr. Browning! Nicht mehr an der Tanke aussteigen und an die Kasse gehen und die Papiere im Auto lassen, gell! :twisted:
Vom auf dem Schießstand rumballern mit Papieren im Auto mal gar nicht zu reden..

Im Übrigen völlige Zustimmung zu Schwarzbär13.
Die Schwerpunkte liegen weisgott nicht darin im Wald einen Jäger mit "vergessenen" Papieren zu finden. :roll:
Und auch ich kenne Keinen der ein Problem damit hätte wenn der Papierkrieg im Auto liegen geblieben ist das bloß ein paar Meter wegsteht.

Nebenbei: Es gibt Völker da ist das eigene Papier so wichtig dass es oft in der Unterhose aufbewahrt/transportiert wird.
Ich möchte an der Stelle darum bitten sich mit dem Jagdschein nicht so weit reinzusteigern dass diese Sitte auch bei uns Fuß fasst! Kontrollen sind da doch ein wenig, naja, sagen wir mal man freut sich über Gummihandschuhe. :?
 
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Schwarzbär13 schrieb:
Nun mal aus 30 Jahren Praxis:
Deine Einstellung gefällt mir. Deckt sich auch mit meinen Erfahrungen als "Betroffener".

Schwarzbär13 schrieb:
Rein rechtlich zählen sie gar nichts - nur das Original entfaltet eine Beweiskraft!

Nur aus Neugier: eine (amtlich) beglaubigte Kopie auch nicht?

WMH

Joachim
 
A

anonym

Guest
Grundsätzlich schon.
Aber: Damit wird nur der Ist-Stand vom Zeitpunkt der Beglaubigung nachgewiesen!
Musst einen Schein abgeben und behältst Dir die Kopien kannst wieder tricksen.
Bei mir ginge sowas nicht durch. Nur das Original hat Beweiskraft - eben weil man es nur solange hat wie man die entsprechenden Berechtigungen hat.
Was soll eine beglaubigte Kopie denn aussagen die meinetwegen ein Jahr alt ist? Doch nur dass Du vor einem Jahr mal einen Schein hattest, sonst nix.

Leut, ich verstehs langsam nicht mehr.
Die Lappen sind Gebrauchsgegenstände! Wenn die irgendwann mal abgenudelt sind dann kriegst einen Neuen. Man hat ja nur damit gemacht was man soll!
Die Papiere - bzw. die WBK ist gar nicht aus Papier - sind keine Reliquien die man sich zur Verehrung daheim im Hergottswinkel aufstellt. :!:

Edit: Rächtschraipfeehler
 
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gletscherpris schrieb:
Grundsätzlich schon.
Aber: Damit wird nur der Ist-Stand vom Zeitpunkt der Beglaubigung nachgewiesen!
....
Leut, ich verstehs langsam nicht mehr.

War auch nur der Neugier halber.

Aber in der Realität sieht das so aus: solange es erheblich billiger ist, sich vom kontrollierenden Schupo ein Ticket verpassen zu lassen, als das verlorene Mäppchen mit meiner Standardbestückung - einem Fischerischein, einem Jagdschein, mehreren WKBs und dem Begehungsschein - wieder zusammenzubeantragen, zahle ich lieber das Ticket und das Mäppchen bleibt i.d.R. im Handschuhfach.

Müsste doch auch unser Freund-und-Helfer verstehen ... ;)

Davon abgesehen hatte ich bisher nur positive Begegnungen mit den "Grünen", musste letztins sogar noch einen davon abhalten, mir beim Bergen einer ordentlichem Sau zu helfen. Sein Angebot war sehr nett und war auch willkommen, nur hätten seine Uniform und die Schuhe den ganzen Matsch und die Dornen nicht überstanden.

Fazit für mich: Papiere am Mann oder Ticket bezahlen.
Fertig.

WmH

Joachim
 
A

anonym

Guest
Ich verstehs schon, wie´s gemeint ist.

Und irgendwie auch wieder nicht.
Die Frage ist/war: Muss ich dabei haben?
Antwort: Ja.
Dann kommt alles mögliche an Gründen warum trotzdem nicht.
Hin und her wie eng es in der Praxis gesehen werden wird...

Die Antwort ist aber immer noch: Ja, muss man dabei haben. :roll:

Wer Angst hat irgendwas im Revier zu verlieren sollte besser den Hund, die Waffe, die Autoschlüssel und - soweit noch vorhanden - seine Unschuld NICHT mitführen. Nicht dass er die auch noch verliert beim Ansitzen. :lol:

Ist nicht bös gemeint, aber solche Sachen werden per Gesetz geregelt, und irgendwie gibts die Meinung das grade die Sachen die man längst geregelt hat jedesmal aufs Neue wie auf dem Basar oder dem Viehmarkt im Einzelfall wieder ausgehandelt werden sollen/müssen.
Es ist nun mal so, selbst in den Fragen zur Jägerprüfung taucht das Mitführen meines Wissen auf. So what? Geben wir für die Prüfung die geforderte Antwort und hinterher glauben wirs einfach nicht mehr. :?

Ein Päckchen RWS-Mun für XY Euro in der Tasche - Hobby kost halt Geld - und dann für den Fall dass man irgendwann mal, vielleicht, die verlorenen Papiere zahlen müsste macht man lieber nicht das was man eigentlich muss. Nee, so ganz logisch ist das nicht. :x
 
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21 Jan 2002
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Leut, ich verstehs langsam nicht mehr
.

Ich auch nicht, wieso abgenudelt?
Das Ding steckt mit der WBK und BGS in einer passenden Plastikhülle, gibts im Schreibwarenbedarf, die in einer Lederbrieftasche steckt, da passiert gar nix an dem Ding.
 
A

anonym

Guest
Hast recht.
Es gibt aber Leute da sehen Dokumente nach 1-2 Jahren aus als wären es Erbstücke vom Uropa. Ohne Scheiß, ist so.
 

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