Jagdpachtpreise

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von foxl_01:



da kann ich Dir nicht zustimmen Sylvaner, bei uns war es bis vor wenigen jahren auch so, dass die Pacht im Gemeindesäckel verschwand. Was damit letztlich passiert ist?????

Trotz Bedenken des 1. Bürgermeisters wurde das Geld dann doch selbst verwaltet. Siehe da, plötzlich werden mit Kostenbeteiligung der Jagdgenossenschaft Wege saniert, das kommt Landwirten und Naturbesuchern zu Gute. Und ein gewisses Mitspracherecht hat die Jagdgenossenschaft jetzt auch welche Maßnahme denn am dringensten erscheint.

Gruß in die Nachbarschaft
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Georg

PS:
Demnächst steh ich mal bei dir auf der Matte...
<HR></BLOCKQUOTE>

Grüß Dich,
Tja also, wenn Du noch nicht mal weißt wohin die Mittel fließen...
aber ich hege ob Deines obigen Beitrags den Verdacht mein Bgm kriegt von Dir Info.
der tät des nämlich gern fordern, um dann mit Anliegerkosten die Wege (64 km!!) zu sanieren. Wobei die schlimmsten Wagenümschmeisser noch nicht mal die höchsten Kosten verursachen. Wir haben hier einen Hang, der rutscht in den nächsten 10 Minuten oder erst in einem Jahr oder in 30 Jahren. Sollte die Gleitzone mit Stelen abgesichert werden müssen, kommen auf die Anlieger (Hang- und damit Verkehrsicherung ist Anliegerpflicht) mehrere Mio Kosten zu. Da hängen ein paar kleine (mir nit!) und min. ein großes Weingut fürstbischöflichen Namens dran. Aber schon die üblichen Frostrisse und Schlaglöcher kosten schon mehr als die Pacht einbringt. (wobei die nicht umgelegt werden sondern nur die "Verbesserungsmaßnahmen")

Die Begehrlichkeiten der Einzelnen wurden von mir weiter oben schon beschrieben. Wenn alles gut läuft, z.B. mit einem jagenden Bgm oder Geschäftsführer der Gemeinde, ists ja gut. Es gibt halt auch Verwaltungen wo einer schlauer als der andere sein will und danach ist der Krach um so schlimmer.

Übrigens: rechterhand steht noch ä bäggle für dich da, vom Varmi gleb ich.

@Askolino: Wildschadenersatzpflicht für Pächter hat sich eingenistet wie ein Waschbär. Kriegst kaum wieder weg. Weil die Nachbarreviere usw. ...wenn nur einer ausschert
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Großflächig wäre es, wie Rugen vorschlug, wünschenswert.
Regiejagden und Schadenersatz: Kann sich der Bewirtschafter an die eigene Nase fassen. Auch da wird sich wenig tun in der nächsten Zeit. (pers. Meinung: Gottseidank; wg. Raubwild, Jagdschutz
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alles was uninteressant erscheint oder Schwierigkeiten erwarten läßt)

Rechtzeitig vor Neuverpachtung hocken sich die Verantwortlichen zusammen und denken sich ein Modell aus. Details werden individuell behandelt.

Ziel muß sein: Vertragserfüllung zum gegenseitigen Nutzen (am besten unter Ausschluß aller anderen Imponderabilien
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wie Hundeführer, Jogger, Stock-Enten, Imker, Pilzsucher, ...)und Ziegenhalter natürlich auch!

[ 24. Februar 2007: Beitrag editiert von: Sylvaner ]
 
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Jeden Morgen steht ein NEUER(NL BE) GELDSACK auf.Mein Bekannter hatte 9Jahre ein Revier in RLP. Anfangs nicht ein Stengel Mais im letzten Jahr waren es 50ha, Bau von zwei Biogasanlagen in nächster Nähe,jedes Jahr wurde mit XMann eingezäunt.Bau eines Fahradweges mitten durch das Haupteinstandsgebiets,vollständige Rodung eines Bachlauf usw.Als der Antrag zur Verlängerung anstand hat er das Gespräch der Jagdgenossen gesucht um über den Pachtpreis neu zu verhandeln.Doch die Jagdgenossen waren davon überzeugt das die Jagd sogar noch mehr Wert sei.Auf Grund der Verpachtung des Nachbarreviers an Holländer.Also einstimmig erklärten sie das Revier neu auszuschreiben.Wie Recht sie hatten.3 Gebote lagen vor 2 Holländer auf Schnäppchenjagd, 1 Belgier koste es was es wolle ich zahle jeden Preis und legte einige Euros drauf,die Dollarzeichen in den Augen der Jagdgenossen waren nicht zu übersehen.Eine Seite der Ausschreibung des Reviers bestand nur aus Sätzen wie,der Pächter hat die Kosten für....Ich möchte nur damit sagen wir können noch lange über Wildschaden,Maisanbau u Biogasanlagen reden solange bezahlt wird ändert sich nichts absolut garnichts.
Man hat ihm dann ein Revier in 20km Entfernung angeboten,die nach zweimaliger Ausschreibung nicht verpachtet wurde,mit den Worten, er solle doch ein Gebot abgeben es käm nicht auf das Höchstgebot an,sondern der Pächter müßte den Jagdgenossen auch sympatisch sein.Soll man dem Glauben schenken???
 
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@ Quitty :
§11 BJG :

(5) Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat. Für besondere Einzelfälle können Ausnahmen zugelassen werden.


Ob die Belgier und Holländer dem Entsprechen ?

Und ob bei Neuausschreibungen eines Revieres, zumal Pachtangebote von Berechtigten vorliegen; eine Ausnahme darstellen, darf bezweifelt werden.

Eine schriftliche Anfrage auf verbindliche Rechtsauskunft dürfte diesbezüglich Klarheit schaffen.


Andreas
 

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