Jagd-Lobby ist Städten ein Dorn im Auge

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Moin!

Tja, verpachtet - selber Schuld. Mehr muss man dazu nicht sagen.

Viele Grüße,

Joe
 
A

anonym

Guest
Der Schlußsatz ist geil!

Da muss man nix weiter dazu sagen. :roll:
 
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Typisch NRW. Da haben sich dort in den letzten 50 - 60 Jahren die "betroffenen" Städte und Gemeinden im wahrsten Sinne des Wortes eine goldenen Nase verdient an den dortigen Pächtern in Ihren( teilweisen) Hochwildrevieren mit Pachtpreisen, wo manche hier nur ungläubig staunen würden, und jetzt sind die Holzpreise angezogen und es wird gemault. Selber bewirtschaften wollen sie auch nicht, könnte man ja am Ende draufzahlen. Was für eine armselige Bande.

Wh

Nachtjäger

Und ich spreche hier nicht von Preisen von läppischen 5 oder 10 €.
 
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Die Stadt Brilon bewirtschaftet ein Revier mit Begehungsscheinen, stimmt also nicht ganz, Nachtjäger65.

Ich verstehe auch die Aufregung nicht. Von beiden Seiten. Will man hohe Jagdpachteinnahmen, brauchts hohe Wildbestände, will man hohe Einnahmen aus dem Waldvermögen, brauchts niedrige Wildbestände. Dafür muss man sich im Grundsatz entscheiden und das dann eben konsequent durchsetzen.
 
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Hallo Oberförster,

selbst wenn Brilon einen Teil selber bewirtschaftet (machen viele Städte hier im Sauerland, da gibt`s dann Stadtwaldreviere mit hohem Störfaktor zu abenteuerlichen Pirschbezirksabgaben) bezog sich meine Aussage ausdrücklich auf den verpachteten Teil der Städte. Du hast aber Recht, die Städte können sich nicht entscheiden. Über Jahrzehnte von Pächtern aus Ruhrgebiet, Köln und Düsseldorf immer schön die dicken Pachten einverleibt, und auf einmal sind die Pächter dann doch die Bösen, hat natürlich nie, niemals, nicht mit den Holzpreisen und sinkenden Pachteinnahmen zu tun :roll: .

Ich wiederhole es aber noch einmal gerne: Was für eine armselige Bande. Sollen sie doch einmal selbst bewirtschaften.

Wh

Nachtjäger
 
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Man merkt. Hier sind unfähige Politiker am Werk.

Wenn ich einen Wald verpachte werde ich wohl so intelligent sein, Mindestabschüsse zu vereinbaren. Wenn die nicht erfüllt werden, dann kann der Verpächter Ersatzvornahme durchführen. Sprich er verantsaltet halt eine Drückjagd. Muss man halt vorher klar regeln.

Ich bin mir aber fast sicher, dass bei einer Drückjagd nicht viel rauskommen wird. Die Verpächter überschätzen die Bestände oft und der hohe Verbissdruck kommt einfach sehr oft auch durch falsche waldbauliche Maßnahmen zustande. In diesem Zusammenhang empfehle ich das Buch "Rehe im Wald" von Hubert Zeiler.

Wenn rundherum nur äsungsarme Fichtenplantagen stehen, konzentriert sich halt das Wild in der Verjüngung. Das ist bei uns genauso. Obwohl wir bei den Rehen nicht mal 5 Stück auf 100 Hektar schießen können und gar kein Rotwild haben.

Zum Schluss: Rehwildfütterung ist biologisch nicht notwendig, eine Schutzmaßnahme für den Wald ist es aber allemal. Bei unseren schwachen Wintern überleben die Tiere auch ohne Fütterung ziemlich problemlos und gleichen die Winterverluste durch höhere Zuwachsraten aus.
 
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Nachtjäger 65 schrieb:
Hallo Oberförster,

selbst wenn Brilon einen Teil selber bewirtschaftet (machen viele Städte hier im Sauerland, da gibt`s dann Stadtwaldreviere mit hohem Störfaktor zu abenteuerlichen Pirschbezirksabgaben) bezog sich meine Aussage ausdrücklich auf den verpachteten Teil der Städte. Du hast aber Recht, die Städte können sich nicht entscheiden. Über Jahrzehnte von Pächtern aus Ruhrgebiet, Köln und Düsseldorf immer schön die dicken Pachten einverleibt, und auf einmal sind die Pächter dann doch die Bösen, hat natürlich nie, niemals, nicht mit den Holzpreisen und sinkenden Pachteinnahmen zu tun :roll: .

Ich wiederhole es aber noch einmal gerne: Was für eine armselige Bande. Sollen sie doch einmal selbst bewirtschaften.

Wh

Nachtjäger

Bestätigt nur die Grundsatzthese:'die öffentliche Hand kann nix, gar nix und schon gar nix besser'.

Herrlich ist der letzte Satz des Berichts, da darf man dann natürlich auf eigenem Grund und Boden vermeintlich alles und das auch mit beliebig wechselnden Interessen. Aus dem Blickwinkel eines Grundbesitzers oder Unternehmers klingt das wie Spott und Hohn. Dem wird dann nämlich mal erklärt, was er auf seinem eigenen Grund alles nicht darf (inkl. des Fällens eines Laubbaumes), weil es keinen gesellschaftlichen Konsens gibt. Da wohnt dann die gelbgetupfte fettbäuchige Zwergfledermaus, die es zwingend zu erhalten gilt. Unetrnehmerische und ökonomische Ziele haben in diesem Fall dann keine Relevanz.

Liebe Städte und Gemeinden, euch gehört schlicht nix, gar nix, ihr seid im besten Falle Erfüllungsgehilfen des Steuerzahlers, halt Büttel. Die Leute, die ihr da aktuell,weil es die aktuelle Lage gerade vordergründig und kurzfristig so hergibt, durch den Schmutz zieht, sind genau diese Steuerzahler, deren Steuern und Pachtzinsen ihr über Jahrzehnte gerne kassiert habt. Also, geht mit eurem Souverän schön freundlich und vorsichtig um.

By the way: shit happens! Das geht nicht nur Unternehmern so. :wink


Grosso:
 
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jaeger2512 schrieb:
Man merkt. Hier sind unfähige Politiker am Werk.

Wenn ich einen Wald verpachte werde ich wohl so intelligent sein, Mindestabschüsse zu vereinbaren. Wenn die nicht erfüllt werden, dann kann der Verpächter Ersatzvornahme durchführen. Sprich er verantsaltet halt eine Drückjagd. Muss man halt vorher klar regeln.

.

Das hört man ja immer wieder. Kann mir jemand ein Revier nennen bei dem aufgrund eines nicht erfüllten Abschussplanes tatsächlich eine "Polizeijagd" durchgeführt wurde??
 
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:D Wenn die ihre eigenen Abschußzahlen beschließen dürften, müsste das doch für jeden Grundbesitzer auch möglich sein, oder nicht?
Die Kommune unterliegt dem Jagdrecht genauso wie jeder Eigenjagdbesitzer.
Allein die Forderung ist eine Frechheit!

Gruß

AccuBond
 
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In der Steiermark haben die Bundesforste sehr wohl schon zu solch einer Maßnahme gegriffen.

Mir ist ein Revier in Niederösterreich bekannt, wo der Pächter die Jagd verloren hat, weil er den Plan einfach nicht erfüllt hat, obwohl ausreichend Wild vorhanden war.

Wer seine Rechte nicht nutzt, ist selbst schuld und darf sich ob der negativen Vorbildwirkung nicht wundern.

Zu Accubond möchte ich meine volle Zustimmung geben. Das Wild gehört nicht dem Grundeigentümer. Basta. Eine Ausrottung hin zu lächerlich niedrigen Rotwildbeständen ist sicher nicht im Interesse des Naturschutzes. Diese Tiere gehören zu unserer Landschaft und es sind gesellige Tiere. Zusammengeschossene Einzelgruppen als Bestand zu werten ist ein Verbrechen an diesen Tieren.
 
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jaeger2512 schrieb:
Mir ist ein Revier in Niederösterreich bekannt, wo der Pächter die Jagd verloren hat, weil er den Plan einfach nicht erfüllt hat, obwohl ausreichend Wild vorhanden war.

Das ist schon klar. Ich meine aber explizit ein "Polizeijagd". Wo also eine Corona Schalenwildmanager in einem fremden, verpachteten Revier anrückt um die Bestände zu regulieren. Vielleicht kann unser Öberförster hierzu was sagen.
 
A

anonym

Guest
Na, jetzt aber....

Bevor man die Gemeindeväter als halsabschneiderische Waldbesitzer hunstellt, wäre etwas Lokalkenntnis sinnvoll.
Die haben nämlich völlig Recht.

Kyrill hat im Sauerland entsetzlich gewütet und in den betroffenen Kommunen gibts keinen nennenswerten Anteil alten Waldes mehr. Wenn dort jetzt die Wildbestände ausufern, was nach solchen Surmschäden absolut normal ist, dann wirds teuer. Weil jede natürlich angewachsene Pflanze nun mal ein paar Euro billiger ist als eine gepflanzte.

Wenn der Beitrag stimmt, ist das eine Sauerei, die die UJB ziemlich teuer kommen kann. Wenn die Kommunen als Eigenjagdbesitzer einen stärkeren Eingriff ebantragen und der nicht von der UJB genehmigt wird, dann ist die UJB für diesen fehlerhaften Verwaltungsakt haftbar. Gar keine Frage.
Sind die Kommunen Mitglieder in Gemeinschaftlichen Jagdgenossenschaften, dann hat zunächst der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft den Abschußplan zu unterschreiben. Tut er das, dann hat die UJB daran nix rumzukritteln, oder sie ist eben wieder haftbar.

Ich würds drauf ankommen lassen und die UJB verklagen.
 
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Dann vereinbart man im Vorfeld, dass eine Drückjagd anzusetzen ist. Das kann meines Wissens nach auch der Verpächter bzw. die Jagdbehörde.
Vertragsfreiheit gilt auch hier meines Erachtens nach.
 
A

anonym

Guest
Was soll denn eine DJ helfen????

Wenn die Pächter den Bestand auf sagen wir mal 50 Stück Rotwild schätzen, aber nur 20 da sein sollten, sie aber den Reduktionsabschuß nicht genehmigt bekommen? Sollen die DJ-Schützen dann zählen oder was?

Entweder wird der Bestand realistisch eingeschätzt oder er wird es nicht.
Wird er realistisch eingeschätzt, die UJB aber mauert, hat sie ein Problem. Dann muß sie die falschen Zahlen nachweisen oder den Schaden zahlen.
 

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