@Dompfaff
In D richten sich die Gerichtskosten in Straf- und Bußgeldverfahren nach der Höhe, der verhängten Strafe oder Buße.
Hinzukommen die eigenen Anwaltsgebühren, die Kosten einer Nebenklage und die Auslagen für Gutachter und Zeugen.
Im Beispiel unseres "Rovers" dürfte das alles noch recht "günstig" zu haben sein, wenn das "Zeugengeld" für den Revierinhaber nicht zu hoch ausfällt.
Richtig teuer dagegen würde die zivilrechtliche Seite. Hier geht es dann nach dem Streitwert. Unterlassungsverlangen durch Anwalt (1 Brief) kostet da leicht ein paar Hunderter. Eine Unterlassungsklage, weil die verlangte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird, wird dann richtig teuer.
Wenn der "Rover" uneinsichtig bleibt, und auf Rechte pocht, die er nicht hat, dann hat er sich das auch verdient. Er sollte halt auf Kooperation und nicht auf Konfrontation setzen.
WH
Amadeus
In D richten sich die Gerichtskosten in Straf- und Bußgeldverfahren nach der Höhe, der verhängten Strafe oder Buße.
Hinzukommen die eigenen Anwaltsgebühren, die Kosten einer Nebenklage und die Auslagen für Gutachter und Zeugen.
Im Beispiel unseres "Rovers" dürfte das alles noch recht "günstig" zu haben sein, wenn das "Zeugengeld" für den Revierinhaber nicht zu hoch ausfällt.
Richtig teuer dagegen würde die zivilrechtliche Seite. Hier geht es dann nach dem Streitwert. Unterlassungsverlangen durch Anwalt (1 Brief) kostet da leicht ein paar Hunderter. Eine Unterlassungsklage, weil die verlangte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird, wird dann richtig teuer.
Wenn der "Rover" uneinsichtig bleibt, und auf Rechte pocht, die er nicht hat, dann hat er sich das auch verdient. Er sollte halt auf Kooperation und nicht auf Konfrontation setzen.
WH
Amadeus