Die Personalien darfst du schon nicht feststellen. Dir gegenüber ist keiner ausweispflichtig. Wohl aber darf man auch ganz ohne Jagd jemanden einer sog. Bürgerverhaftung unterziehen, wenn man Zeuge einer Straftat wird und den Täter so lange festhalten, bis die Polizei kommt. Wehrt sich der Betreffende körperlich gegen diese "Verhaftung", muss man sehen, ob einem hinterher vom Gericht Notwehr freundlicherweise als entschuldigender Umstand zugestanden wird...
§127 StPO greift da. Ob man das jetzt machen MUSS steht auf einem ganz anderen Blatt. Fest steht auf jeden Fall, dass man auch in der Situation einer Festnahme nach Jedermannprinzip keine Hoheitsrechte bekommt oder gar staatliche Gewalt jemandem gegenüber ausüben darf.
Die Welt wäre vermutlich ein besserer Ort, wenn der eine oder andere öfter mal den Hintern versohlt bekäme. Da wir uns aber Prinzipien wie Übertragung aller Gewalt auf den Staat leisten mögen und der da mittlerweile kein Auge mehr zudrückt, muss man das bleiben lassen und diejenigen holen, die man dafür bezahlt.
.... zwecks Personalien feststellen......
hierzu gut geschrieben:
https://www.xn--jagd-natur-wildtier...ervice_Formulare/Befugnisse_Jäger_Förster.pdf
Auszug: Anhang anzeigen 62504
Würde der Crosser ein Stück Wild transportieren oder z.B. eine Flinte umgehängt mitführen..... schaut die Sache anders aus....
Bitte den Text im Bild genau durchlesen, für die vermeintlichen Landvoigte unter uns..
Selbst die Jagdaufseher MÜSSEN !Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein.... nur ein " Motorsägenkurs " ist hier nicht gemeint