Jäger sollte Wild erlösen

I

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Der lange Leidensweg eines Rehes

Tier bei Autounfall schwer verletzt / Jäger sollte Wild erlösen / Passanten
empört: Tierquälerei

Von Uwe Vinke

Petershagen (mt). Wie erlöse ich ein Tier von seinen Qualen? Die Antwort auf
diese Frage müsste ein Jäger wissen - eigentlich.

"Was da abgelaufen ist, grenzt an Tierquälerei", ist Heinrich Fehling empört.
Er musste mit ansehen, wie ein Jäger versuchte ein verletztes Reh zu töten.
Drei Läufe des Tieres waren beim Zusammenprall mit einem Auto gebrochen
worden.

Das Reh war am Dienstag auf der Bremer Straße nördlich von Bad Hopfenberg von
einem Wagen angefahren worden. "Das Tier saß auf der Straße und konnte nicht
mehr laufen", erinnert sich Fehling. Es sei versucht worden den Jagdpächter zu
erreichen, statt dessen sei dann ein anderer Jäger am Unfallort erschienen.

Der Mann habe versucht das Reh mit einem kleinen Messer ins Herz zu stechen,
was nach mehreren Versuchen aber nicht gelungen sei. "Zum Schluss hat er dem
Tier einfach die Kehle durchgeschnitten", so Fehling. Als Schlachter kennt er
das schnelle Töten von Tieren, um ihnen so zusätzliche Schmerzen zu ersparen.

Entsetzt zeigte sich auch ein Vertreter der Jägerschaft, als er von dem
Vorfall erfuhr. "Das Töten eines Tieres mit der blanken Waffe - einem
entsprechenden Messer - ist durchaus erlaubt, jedoch muss man es auch können",
erklärte der Mann auf MT- Anfrage. Er habe in solchen Fällen stets eine Waffe
dabei, um aus der Distanz das Tier zu erlösen. Durch Berührung werde das Tier
nur noch ängstlicher und unruhiger.

Im Genick gebe es eine bestimmte Stelle, in die gestochen oder geschossen
werde könne, um das Tier sofort zu töten. "Diese Stelle muss aber genau
getroffen werden", beschreibt der Jäger die Schwierigkeit dieser Aufgabe.

Es sei ihm unverständlich, dass einem Jäger so etwas passieren könne, zeigte
sich der Mann von seinem Jägerkollegen enttäuscht. "Solches Vorgehen schadet
der gesamten Jägerschaft".

copyright by mt-online.de http://www.mt-online.de/petershagen/t00124758.htm
<HR></BLOCKQUOTE>
Ich weiss nicht, über was ich mich am meisten ärgern soll... den Autofahrer, den dilettantischen Jäger, oder den Metzger, der einem weismachen will, daß Tiere im Schlachthaus schnell und schmerzlos sterben
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[ 22. M
 
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Gemäß Tierschutzgesetz ist jedermann verpflichtet, Tieren unnötige Schmerzen zu ersparen (in solchen Fällen auch du "I") und in diesem Falle das Reh sofort zu töten. Dem Autofahrer wäre das vielleicht nicht zuzumuten gewesen, falls er nicht identisch mit dem Metzger war, dem Metzger aber auf alle Fälle! Und zum Jäger - na hoffentlich hat er was für's Leben gelernt!

P.S. Der Lernwunsch bezieht sich auf die untauglichen Versuche die Kammer zu öffnen, nicht auf die Kehle - Wir wissen nicht ob der Jäger nur zufällig vorbei kam und deswegen keine Schußwaffe dabei hatte.

P.P.S. Für jedermann: einen Wagenheber hat jedes Auto an Bord

[ 22. M
 
Z

zorro

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von I:

Ich weiss nicht, über was ich mich am meisten ärgern soll... den Autofahrer, den dilettantischen Jäger, oder den Metzger, der einem weismachen will, daß Tiere im Schlachthaus schnell und schmerzlos sterben
icon_rolleyes.gif

<HR></BLOCKQUOTE>

...oder der Vertreter der Jägerschaft, der das Abnicken propagiert...
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Tja...das mit dem Abnicken ist so ne Sache. Ich habe mal gelernt, dass man sowas nicht mehr macht und mache es auch nicht. Wenn es die Situation erlaubt, halte ich den Fangschuss ins Genick für die beste Lösung.

Aber zum Fall: Ich denke man müsste die Version des "ungeschickten" Jägers kennen.

Was wäre, wenn der Jäger geahnt hätte, dass sein Messer untauglich sein könnte, es aber trotzdem versuchen wollte? Im Endeffekt hat er das Reh doch irgendwie "tot bekommen" - ist das nicht trotz allem besser, als das Tier länger leiden zu lassen?

Oder hätte er nichts tun sollen?

Ich denke, dass ich jede Möglichkeit nutzen würde, um dem Stück die Qualen zu verkürzen (In Anlehnung an "Jeder Schuss auf ein krankes Stück ist waidgerecht"..).

Ich kenne Situationen, in denen "verunfallte" Rehe z.B. mit einem Brecheisen erschlagen wurden. Das mag zwar schlimm klingen, doch war es in dieser Situation das Beste.

Allerdings - da mache ich mir nichts vor - es könnte sich natürlich wirklich um einen Jäger gehandelt haben, der schlichtweg keine Ahnung hatte.
 
A

anonym

Guest
Ohne entspr. Ausrüstung ist auch der beste Jäger relativ hilflos - ich hab für derartige Notfälle immer ein redliches Messer im Auto (Feldmesser des Österr. Bundesheeres, ist aber unwesentlich; eine lange, schlanke Klinge sollte es halt haben); mit dem ist das AbFANGEN keineswegs ein Problem, und wer weiß, daß er die Klinge im Tierkörper dann noch um deren Längsachse nachdrehen sollte, öffnet die Kammer wirklich tadellos.
Ist in jedem Fall weniger Gemetzel als Erschlageversuche mit einem Wagenheber ...

Abnicken würde ich auch nicht versuchen, wir haben das aus gutem Grund schon vor etlichen Jahren im Jungjägerkurs gar nimmer gelernt; in den aktuellen Jungjägerkursen wird sogar entschieden von derartigem Rumgestochere abgeraten.

Weihei
 
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Ich weis nicht, was ihr wollt :

Der Jäger in " I " 's pampflet hat es wenigsten versucht,
alle anderen standen nur wie blöd daneben
um dann hinterher von ihrem eigenen Unvermögen abzulenken
und den Handelnden auch noch anzupflaumen..


Last euch doch nicht immer von Provokationen
in die Defensive drängen !

Andreas

[ 23. M
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Gemäß Tierschutzgesetz ist jedermann verpflichtet, Tieren unnötige Schmerzen zu ersparen (in solchen Fällen auch du "I") und in diesem Falle das Reh sofort zu töten.

Das ist nicht richtig. Tiere darf nur töten, wer wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. §4 I dritter Satz TierschG. Die haben Jäger, Med. Vets. und Schlachter (nicht Fleischer). Die Legitimation für Jäger in fremden Revieren bei Vorfällen wie o.g. ergibt sich aus der mutmaßlichen Einwilligung und nicht aus dem TierschG (und auch nicht aus dem Notstand). <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> Für jedermann: einen Wagenheber hat jedes Auto an Bord
<HR></BLOCKQUOTE>

Das Thema hatten wir schon Mal. Auch ein e-tool wäre sicherlich geeignet - nur die Öffentlichkeit würde wohl mit noch mehr Unverständnis darauf reagieren. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
es könnte sich natürlich wirklich um einen Jäger gehandelt haben, der schlichtweg keine Ahnung hatte.

So wird es wohl sein. Bedauerlich aber der %Satz der Jäger, die so etwas noch nie gemacht haben (machen mussten) ist wohl ziemlich hoch.

Was mich jedoch ärgert ist, dass der Versuch zu helfen abgestraft wird. Beim nächsten Unfall wird dieser Jäger - selbst wenn er zwischenzeitlich geübt hat - vorbei fahren.

Mit Waidmannsheil!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Alexander:

Das ist nicht richtig. Tiere darf nur töten, wer wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. §4 I dritter Satz TierschG. Die haben Jäger, Med. Vets. und Schlachter (nicht Fleischer). Die Legitimation für Jäger in fremden Revieren bei Vorfällen wie o.g. ergibt sich aus der mutmaßlichen Einwilligung und nicht aus dem TierschG (und auch nicht aus dem Notstand).
<HR></BLOCKQUOTE>
1. Sachkundenachweis wird nur für gewerbsmäßig verlangt (siehe Kanichenzüchter, Bauern)
2.Hier gilt der Grundsatz vor dem konkretem §1 vor §4
3. Erst letztens wurde der übergesetzliche Notstand in einem Verfahren bejaht


Es darf einem Tier natürlich durch die Tötung nicht mehr Schmerzen zugefügt werden als durch das Weiterleben. Deswegen kann der Normalbürger sich im geschilderten Falle dem "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen" entziehen.
 
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mich würde einfach mal interessieren, was unser "I" gemacht hätte.....
oder besser doch lieber nicht !
Manne
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Manne0:
mich würde einfach mal interessieren, was unser "I" gemacht hätte.....
oder besser doch lieber nicht !
Manne
<HR></BLOCKQUOTE>

Der hätte das arme Bambi bestimmt in eine Decke gewickelt und zum nächsten Tierarzt gefahren...

Großes scharfes Messer liegt immer im Auto, für Rehwild und schwächere Sauen reicht das. Bei einem Stück Rotwild lasse ich mich aber, wenn es noch mit den Läufen um sich schlagen kann, nicht auf den Nahkampf ein.
 
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Das Problem auch nach dem Öffnen der Kammer ist, dass die Reh, Sau und Rotwild einfach noch 1 oder 2 Minuten oder noch länger leben, bevor sie verenden. Da kann man noch so große Löcher in den Brustraum machen, es geht nicht schneller. Und das langsame Sterben verbunden mit elendigem Vor-sich-hin-röcheln ist weder was für schwache noch für starke Nerven.
Wer kann sagen, ob der arme Mann nicht nur ein Schweitzer Messer hatte? Damit gehts auch, dauert aber noch länger als sonst schon. Wieviel % der deutschen Jäger hat schon ein Stück Wild mit der blanken Waffe erlöst? Ich denke unter 5 %! Wenn ich sehe, wieviele Hundeführer auf den Drückjagden "weghören", wenn vor Ihnen in der Dickung eine Sau klagt, die von mehreren Hunden gehalten wird, denke ich, es könnten auch nur 1 %!
Also: Hut ab vor dem Mut des Jägers! Und keine voreilige Verurteilung.
Gruß
P.
 
A

anonym

Guest
Hab's zweimal machen müssen nach VU. Da zittern einem schon die Beine. Und für die Anwesenden war's sicher noch schlimmer. Hat tatsächlich immer einige Minuten bis zum Verenden gedauert. War beide Male Kammerfang mit Jagdmesser, beim letzten Mal mitten bei uns im Dorf (sic !). War aber bei Gott die einzige Möglichkeit. Schießen auf Asphalt kam wegen der Personengefährdung nicht in Frage.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Meles:
@ Alexander

Warum haben Fleischer nicht die notwendige Sachkenntnis?
Ich glaube, hier bist Du etwas falsch informiert.
<HR></BLOCKQUOTE>

Sprachproblem. Schlachter dürfen, Fleischer, bzw. Metzger dürfen nicht. Ersterer lernt Tiere zu töten, Fleischer/Metzger nicht.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Erst letztens wurde der übergesetzliche Notstand in einem Verfahren bejaht

Notstand ist immer nur Gefahrenabwehr. Welche Gefahr wird den bitteschön abgewehrt? Auch Richter irren (deswegen gibt es Berufung und Revision).
 

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