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- 21 Jan 2002
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Wie es unter schwarz-rot oder rot-schwarz laufen könnte, kann sich jeder im Koalitionsvertrag in Hessen ansehen.
Das Hessische Jagdgesetz wird in seinen Grundzügen nicht verändert.
Wir werden zum besseren Schutz von Bodenbrütern und Singvögeln die Schonzeiten für Fuchs und Waschbär unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes aufheben und angemessene Jagdzeiten für die Prädatoren (wie Baummarder, Iltis, Wiesel usw.) sowie des Dachs vorsehen.
Wir werden zum Zweck der Schadensverhütung und Bestandsregulierung die Jagdzeiten für Federwild (Gänse, Krähe, Elster, Ringeltaube) erweitern.
Zum Schutz vor der Schweinepest und zur Prävention vor Schäden in der Landwirtschaft muss das Schwarzwild ganzjährig bejagbar sein. Für die Schwarzwildjagd werden wir zudem die Nutzung von Nachtsicht- und Nachtzieltechnik ermöglichen.
Die Schalenwildrichtlinie werden wir so weiterentwickeln, dass passgenaue und kooperative Lösungen der Hegegemeinschaften vor Ort für eine nachhaltige und waldverträgliche Bestandsregulierung möglich sind.
Wir werden mehr zum Erhalt der Rotwildbestände in Hessen tun. Insbesondere ist ein besserer Austausch zwischen den Rotwildgebieten erforderlich. Querungshilfen, Biotopvernetzung und jagdliche Maßnahmen müssen hier zusammen gedacht werden.
Den Wolf werden wir ins Jagdrecht aufnehmen und, soweit es rechtlich möglich ist, eine aktive Bestandsregulierung ermöglichen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung umgehend bei der EU beantragt, den Wolf in Anhang V der FFH-Richtlinie zu überführen. Die bisher durch das Naturschutzrecht eng begrenzten Möglichkeiten zur Entnahme einzelner Problemtiere werden wir nutzen, um Menschen und Weidetiere besser vor übergriffen zu schützen.
Um eine effiziente Steuerung der Bestände und eine praktikable Schadensprävention zu ermöglichen, müssen auch Biber und Kormoran in die Liste der jagdbaren Wildtierartenaufgenommen werden und über eine Verordnung muss geregelt werden, wie das naturschutzfachliche Management der Bestände unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgen kann.
Das Hessische Jagdgesetz wird in seinen Grundzügen nicht verändert.
Wir werden zum besseren Schutz von Bodenbrütern und Singvögeln die Schonzeiten für Fuchs und Waschbär unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes aufheben und angemessene Jagdzeiten für die Prädatoren (wie Baummarder, Iltis, Wiesel usw.) sowie des Dachs vorsehen.
Wir werden zum Zweck der Schadensverhütung und Bestandsregulierung die Jagdzeiten für Federwild (Gänse, Krähe, Elster, Ringeltaube) erweitern.
Zum Schutz vor der Schweinepest und zur Prävention vor Schäden in der Landwirtschaft muss das Schwarzwild ganzjährig bejagbar sein. Für die Schwarzwildjagd werden wir zudem die Nutzung von Nachtsicht- und Nachtzieltechnik ermöglichen.
Die Schalenwildrichtlinie werden wir so weiterentwickeln, dass passgenaue und kooperative Lösungen der Hegegemeinschaften vor Ort für eine nachhaltige und waldverträgliche Bestandsregulierung möglich sind.
Wir werden mehr zum Erhalt der Rotwildbestände in Hessen tun. Insbesondere ist ein besserer Austausch zwischen den Rotwildgebieten erforderlich. Querungshilfen, Biotopvernetzung und jagdliche Maßnahmen müssen hier zusammen gedacht werden.
Den Wolf werden wir ins Jagdrecht aufnehmen und, soweit es rechtlich möglich ist, eine aktive Bestandsregulierung ermöglichen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung umgehend bei der EU beantragt, den Wolf in Anhang V der FFH-Richtlinie zu überführen. Die bisher durch das Naturschutzrecht eng begrenzten Möglichkeiten zur Entnahme einzelner Problemtiere werden wir nutzen, um Menschen und Weidetiere besser vor übergriffen zu schützen.
Um eine effiziente Steuerung der Bestände und eine praktikable Schadensprävention zu ermöglichen, müssen auch Biber und Kormoran in die Liste der jagdbaren Wildtierartenaufgenommen werden und über eine Verordnung muss geregelt werden, wie das naturschutzfachliche Management der Bestände unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgen kann.