A
anonym
Guest
...In der UVV Jagd steht nun mal drin, dass geladene Waffen nicht in Fahrzeugen transportiert werden dürfen!...
VSG 4.4 § 3 Ausübung der Jagd
...
(3) Beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt muß die
Schußwaffe entladen sein...
Es steht aber nicht drin, dass man darf die Waffe nicht im geladenen Zustand im Fahrzeug ablegen darf - sofern man nicht einsteigt.
@Sense0815 war schneller.