Jäger erschießt Schäferhund im Wald

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Wir haben nun mal keinen Leinenzwang für Hunde die mit Herrchen das Dorf / die Stadt verlassen.

Solange das so ist, kann ich als Jäger nur davor warnen, sogenannte wildernde Hunde, zu erschießen! Auch wenn wir im Recht sind. Das bringt die nichtjagende und damit unswissende Bevölkerung nur noch mehr gegen die Jäger auf.

Wie will der Jäger beweisen, dass der Hund wirklich gewildert hat. Er muss in so einem Fall mindestens so lange warten, bis der Hund das Stück, z. B. Rehwild, wirklich zufassen hat und totgebissen hat.

Auch dann würde ich den Fall lieber zur Anzeige bringen, als den Hund zu erschießen! Und nicht vergessen, alle Beweisstücke einsammeln, mit Hund wenn möglich und sofort damit zur Polizei! Und möglichst viele Fotos machen. Am besten den Hund auf frischer Tat ertappen, beim Fressen.

:shoot: in diesem Fall war es einfach nur Schwachsinn von dem Waidmann und schadet der ganzen Jägerschaft!
 
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Noch eine kleine Geschichte aus Luxemburg
Ein Jagdfreund wohnt ganz alleine am Waldesrand wo er Schafe, Gänse und ähnliches züchtet. Er ist auch Jagdaufseher auf der Jagd wo sein Heim steht. Nun wurde er einmal des Nachts wach, schaltete die Aussenbeleuchtung ein und sah dass zwei Malamut Schlittenhunde dran waren seine Schafe zu reissen, einige waren schon Todt am Boden und die Hunde machten geradeaus weiter und liessen sich vom Licht nicht stören. Nun erlegte der Eigentümer und Jagdberechtigte die Hunde und er stellte fest dass die Hunde im Ohr tätowiert waren. Dann rief er die Polizei und man recherchierte den Eigentümer aus einem Nachbarort mit Erfolg. Als die Polizei ihn anrief und über den Sachverhalt informierte schwörte dieser Stein und Bein seine zwei Hunde lägen bei seinen Füssen im Wohnzimmer und erfreuen sich ihres Lebens. Als die Polizei ihn aufforderte seine Hunde zum Tatort mitzubringen, und er dann alleine dort auftauchte, musste er dann gestehen dass es seine Hunde waren. Was lernt man daraus? Wenn man Halter von solchen Biestern nicht 100% überführt leugnen sie bis zum bitteren Ende. Stellt euch einmal vor es kommt zu einem Autounfall und Menschen sterben weil streunende Hunde auf der Autobahn herum laufen! Welcher Hundehalter wird freiwillig die Verantwortung tragen wollen, aber wenn es darum geht ihre Hunde streunen zu lassen, dann ersehen sie das als ihr Recht und beschimpfen jeden der sie auf ihr Fehlverhalten aufmerksam macht!
 
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Im Nachbarrevier hat der Pächter plötzlich mit Fallwild/ Straßenverkehr ein Problem :

Schnitt der letzten jahre : 1- 2 Stücke Fallwild pro Jahr;

nun ab Januar 12 !


Grissene Rehe die Hund ( Hunde ) zu Opfer vielen : 3...


Bei Mehrzahl der Wildunfälle waren auf dem Wechseln auch Hundespuren zu finden.

Es wurden beim Ansitz Hinde beim wildern gesichtet.

Reviergröße : etwas unter 110 ha Wald....

Versicherungswert der Unfallschäden in Summe : ca 100.000 e... zu tragen über die allgemeinheit der Versicher.

Personenschäden : Gott sei Dank keine Ernsten.

In meinem Revier hält ein " Dame " auf ihren Aussiederlehof ( wo sie nur Untermieterin ist..) auch Hunde;

letztens; als einer meiner Mitjäger auf dem Frühansitz war; sichtete er einen wildernden und hetztenden Hund nicht Spurlaut (!) hinter einer hochtragenden Ricke. Fotos gemacht ( Qualität reicht nicht zur Identifizierung ); es wurde nicht geschossen !


Die " Dame " kam uns auf der Straße in Ihrem PKW entgegen und fragte uns ob wir ihre Hunde gesehen hätten; die würden dauernd ausbrechen und jagen.

Meine Antwort : die sind bei dir auf dem Hof; da laufen 4 Hunde.


Antwort : dann sind die noch unterwegs; es müssen 7 Hunde sein...


Der Revierpächter des Nachbarrevieres hat beim Zuständigen Ortnungsamt Anzeige wegen Verstoßes nach §§ 33.1.1a unde b NWaldLG ( http://www.recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg.htm#p33) gestellt.

Die " Dame" ist nun pikiert und fordert die Anzeige zurück zu nehmen; schlieslich sei es ja nur ein einmaliges Ereignis.

Verschnüpft ist sie vermutlich auch deshalb weil sie vom Ordnungsamt auch gefragt wurde warum nicht ein Hund bei der Hundesteuer gemeldet sei; und warum sie eine gewerbliche Pensionspferdehaltung ohne Gewerbeanmeldung betreibt.

Zum Jagdschutz : Ich bin zu diesem Thema von Offizieller Stelle als Zeuge ihrer eigenen Bekundungen befragt worden; und mit Sicherheit werde ich für Dritte kein falsches Zeugnis ablegen. Allerdings heist es nun auch: die Jäger haben mich angezeigt...

Erschießsen des Hundes ( ich sage niemals Nie !) ist die letzte Ultima Ratio.

Bei der Häufung der Verkehrsunfälle; bei denen wildernde Hunde Ursächlich sein können; will ich aber nicht den Hinterbliebenen von Geschädigten unter die Augen treten und bekunden müssen das wir des Riskos bewußt waren; aber wir unseren legalen Verantwortungs- und Handlungsspielraum nicht ausgenutzt haben.. und deshalb nun ein Angehäriger evt im Koma liegt; den Rest seines Leben gezeichnet ist oder im schlimmsten Falle verschieden ist !

Und das alles nur weil wir keine " Eier in der Hose " haben und andere uns deren Egoismus und Unverantwortung aufdrängen wollen ?


Jede Medalie hat 2. Seiten; und mann kann sich nicht nicht verhalten.


TM
 
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TopHunter schrieb:
Wir haben nun mal keinen Leinenzwang für Hunde die mit Herrchen das Dorf / die Stadt verlassen.
Bei uns ist Brut und Setzzeit und da herscht außerhalb des Ortes Leinenpflicht.
Im NSG sogar das ganze Jahr.
Interessieren tut das aber keinen so richtig.
Habe eben auch einen Hund nah Hause begleitet der sich ausnahmsweise (was er sonst nie nicht) mal 2km von Zuhause entfernt hat. Das Herchen hat es nicht so richtig interessiert
Solange das so ist, kann ich als Jäger nur davor warnen, sogenannte wildernde Hunde, zu erschießen! Auch wenn wir im Recht sind. Das bringt die nichtjagende und damit unswissende Bevölkerung nur noch mehr gegen die Jäger auf. dito

Wie will der Jäger beweisen, dass der Hund wirklich gewildert hat. Er muss in so einem Fall mindestens so lange warten, bis der Hund das Stück, z. B. Rehwild, wirklich zufassen hat und totgebissen hat. dito

Auch dann würde ich den Fall lieber zur Anzeige bringen, als den Hund zu erschießen! Und nicht vergessen, alle Beweisstücke einsammeln, mit Hund wenn möglich und sofort damit zur Polizei! Und möglichst viele Fotos machen. Am besten den Hund auf frischer Tat ertappen, beim Fressen. dito

:shoot: in diesem Fall war es einfach nur Schwachsinn von dem Waidmann und schadet der ganzen Jägerschaft!
 
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Yumitori

Guest
Moin @ a l l e,

zusammenfassend - und absichtlich völlig ohne kommentierende Wertung - ergibt sich folgendes Bild:
1. Selbst wenn der Jäger, der einen Hund erschießt, nach den Buchstaben des Gesetzes unangreifbar ist, wird er ausgeschmiert und von der Presse und anderen Medien regelmäßig in härtester Weise kritisiert.
2. Unsere Interessenvertretung sagt hierzu: ".... wir wollen ein friedliches Miteinander von Jäger und hundeführenden Spaziergängern..." - das Thema lautet "wildernder Hund".
3. Es ist heutzutage ganz eindeutig wichtiger, wie man "rüberkommt". Es ist absolut unwichtig, ob man gesetzmässig gehandelt hat.
4. Hierbei gilt das nicht, wenn der Normalbürger sich auf sein Recht zur Betretung aller möglicher Landschaft und auch sonst zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit beruft.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
Y

Yumitori

Guest
@ Teufelsmoorer

Mahlzeit. moin und guten Tag,

hervorragender Schlußsatz: ""Man kann sich nicht n i c h t v e r h a l t e n "

:thumbup: :cheers:

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Im Grunde gibt es nur zwei Möglichkeiten:

1. Ich bin 100%ig auf der sicheren Seite (Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit u.sw) und ich bin der Typ dafür, dann ziehe ich das ohne wenn und aber durch und an mir prallen alle Anwürfe ab.

2. Ich lasse es! Aus welchen Gründen auch immer! (Gewissen, Hundeliebhaber, "ist schon nicht so schlimm" etc.)

Meine Option ist Nr. 2, denn auch wenn alle Gründe vorliegen einen Hund zu schießen, wird der Vorfall garantiert in der Presse negativ ausgeschlachtet. Zudem bin ich Hundehalter und weiß, was meine Hunde mir bedeuten. Und kein Hund ist frei von "ich kuck mal nach"......
 
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higraver schrieb:
Man lasse sich das Ganze mal auf der Zunge zergehen .

Jäger hört rufende Besitzer , Hund läuft in Richtung Besitzer , Wild wird nicht gesehen , Jäger schiesst angeblich einmal zur Warnung , Jäger schiesst gezielt und trifft , Jäger nötigt Sohn der Besitzerin an der " Beerdigung " aktiv teilzunehmen .

Tja und da wundern sich doch einige immer noch über schlechte Presse .

Dem Mann gehört der Jagdschein entzogen , und wer nicht weiss warum gleich mit .


Daagestiet tusame,

wenn der Vorfall so stimmt und das mein Hund gewesen wäre, hätte ich dem Kollegen ganz freundlich....edit Petra
:evil: Desweitern ist der Kollege ja nicht zu erstmal aufgefallen.
 
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Yumitori schrieb:
@ Teufelsmoorer

Mahlzeit. moin und guten Tag,

hervorragender Schlußsatz: ""Man kann sich nicht n i c h t v e r h a l t e n "

:thumbup: :cheers:

Habe die Ehre und
Waidmannsheil

Danke;

ist aber nicht von mir sondern frei nach
Paul Watzlawick (* 25. Juli 1921 in Villach, Kärnten;
† 31. März 2007 in Palo Alto, Kalifornien)

Sollten wir uns aber immer mehr merken :

Wegdrehen ist auch ein Hinschauen.

Passivität bejaht auch immer das eigentlich zu verneinende.


TM
 
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WolfssprosseKR schrieb:
Daagestiet tusame,

wenn der Vorfall so stimmt und das mein Hund gewesen wäre, hätte ich dem Kollegen ganz freundlich ... edit Petra :evil: Desweitern ist der Kollege ja nicht zu erstmal aufgefallen.

edit Petra

Zurück zu Sachlichkeit :

was letzendlich passiert ist; wissen wir nicht; nur eines ist offensichtlich : dem Schreibstil nach in dem hier Tatumstände offenbahr werden; gehts mit Scherheit nicht um Objektivität und Informationen !

Und das sollte uns schon dazu anemieren die Sachlage kritisch zu hinterfragen.

Wer generell jetzt Verhaltensmuster und Kodexe im Umgang mit dem Konfliktpotentzial " wilderende Hunde" offenbahren will; dem sei nur gesagt:

hoffentlich bleibt ihr davon verschont ! ( nur das werden die wenigsten von uns sich aussuchen können... oder sie laufen blind durchs Leben)

Und alle " guten Tips" wie " Einfangen und ins Tierheim bringen" ect ghören sich toll an.. sind aber noch nicht umgesetzt :

a) dauerts ziehmlich lange bis so ein Hundegebiss aus dem eigenen Handgelenk wieder Rauseitert

b ) wie war das mit dem Geogotcher ? " Schatz" vom Jäger gefunden; woander gelagert = SChadensersatz ?

Jäger fängt " Sache" Hund; und verbringt den nicht sofort zum örtlichen; zuständigen Fundbüro ?

Muß ich mehr dazu sagen ?

Würde das mit meinem Hund pasieren; dann würden die "Eier" des Verantwortlichen meine Trophäenwand zieren.. ( Bildlich gesprochen )

Mir sind Jäger bekannt; die versucht haben jagdende Hunde nachts
einzufangen.

Hatt denen eine Strafanzeige wegen tötens eines Wirbeltieres ohne triftigen Grund eingebracht weil die edit Petra den Jäger angegangen hat.

Öffentlich wurde das " natürlich" anders Dargestellt.


TM
 
A

anonym

Guest
Als Hundeführer erschrecken mich einige Aussagen doch, ich möchte einfach mal daran erinnern das wir als Jäger, insbesondere zu Hunden, ein positives Verhältnis haben sollten.

Und auch unsere Jagdhunde sind nicht frei von Schuld oder Tadel.
Nur ein paar Beispiele:

1) nach einer Jagd findet sich ein DD und ein DJT im nächsten Ort innerhalb eines Grundstücks vor einem Stallhasenkasten. Mehrere Versuchen den Kasten zu knacken hatten die beiden schon hinter sich.

2) zwei DD machen ab. Die Suche versprach im übernächsten Ort erfolgreich zu verlaufen den auf der Hauptstrasse lagen schon zwei tote Katzen

3) Ein Terrier, den ich nicht kannte, drückte beim Ansitz an mir vorbei zwei Stück Rehwild und verschwand dann aus meinem Blickfeld. Auf Rufen reagierte er leider nicht.
Auf irgendeiner entfernten Jagd war dieser wohl abgehauen und hat sich verselbständigt.

Alles Fälle wo auch unsere Hunde einen Fehltritt begehen.
Und zum Glück nicht abgeknallt werden !
 
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GP-Pfalz schrieb:
Und auch unsere Jagdhunde sind nicht frei von Schuld oder Tadel.
Nur ein paar Beispiele:

Von einem Hund der entsprechend darauf hin trainiert und ausgebildet ist zu jagen erwarte ich auch nicht dass er Karten lesen und erkennen kann wann er "über die Reviergrenze" ist und nicht mehr darf/soll. :roll:
So viel gesunder Menschenverstand hat sich zumindest auch schon im Bayerischen Jagdgesetz (Art. 42) niedergeschlagen.

Auszug:
gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlaß des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben
 
A

anonym

Guest
War der erschossene Hund nicht auch ein "Diensthund ", wenn auch bloss ein anerkannter Therapiehund ?

Wir hatten letztes Jahr nach zwei entwichenen Schlittenhunden Ausschau zu halten , die sich seit über einem halben Jahr an Wild und Schafen gütlich getan hatten .
Besonders Schlittenhunde , egal welcher Rasse sind ausgezeichnete und ausdauernde Jäger , die auch einzeln jedes Wild zu Tode hetzen können und zu zweit extrem effektiv sind . Da können teilweise Wölfe noch etwas von lernen .
 
A

anonym

Guest
@ngelina schrieb:
[quote="GP-Pfalz":zlr3m44o]
Und auch unsere Jagdhunde sind nicht frei von Schuld oder Tadel.
Nur ein paar Beispiele:

Von einem Hund der entsprechend darauf hin trainiert und ausgebildet ist zu jagen erwarte ich auch nicht dass er Karten lesen und erkennen kann wann er "über die Reviergrenze" ist und nicht mehr darf/soll. :roll:
So viel gesunder Menschenverstand hat sich zumindest auch schon im Bayerischen Jagdgesetz (Art. 42) niedergeschlagen.

Auszug:
gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlaß des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben
[/quote:zlr3m44o]


Stell Dir vor, bei uns in der Pfalz ist das auch so, habt Ihr abgeschrieben ? :trophy:
 
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higraver schrieb:
War der erschossene Hund nicht auch ein "Diensthund ", wenn auch bloss ein anerkannter Therapiehund ?

.


gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden,
soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlaß des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben


Nein;
Therapiehunde sind keine " Diensthunde".

Therapiehunde werden unter anderem von Logopäden eingesetzt um zu ihren Patienten ( behinderte Kinder z B ) eine Beziehung die Therapiefördernt ist, aufzubauen.

Dazu müssen die Hunde absolut gehorsam und Wesensfest sein; Hunde die sich soweit verselbstständigen das sie ihren Jagd- und Beutetrieb ohne Führerbezug als Solisten ausüben sind als Therapiehunde ungeeignet.

Die Berufsbezeichnung " Therapiehundeführerrin" ist gesetzlich nicht geschützt.


TM
 
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