Jäger erschießt Intensivtäter

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Alg_de schrieb:
...Was seine Psyche angeht, kann man nur spekulieren. NIcht bei jedem hinterläßt das Töten eines Menschen tiefe Spuren. Schon gar nicht, wenn es in der Überzeugung passiert ist, dass dies sein Leben und seinen Besitz schützte...
Sehr interessant. Hätte er nicht geschossen, würde ihn das (womöglich) stark belasten und der Räuber hätte ihn folglich psychisch schwer verletzt. Nun erschoß er jedoch den Übeltäter und fühlt sich (womöglich) gut oder nicht so schlecht und das wirft man ihm dann vor.
 
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anonym

Guest
spezialist schrieb:
Mouseshoot schrieb:
Wegens Raubes ohne Körperverletzung 5 junge Menschen erschiessen ist wohl überzogen,oder? Verhältnismässigkeit der Mittel sag ich nur !
Der Mann wurde in seinem eigenen Haus überfallen, ausgeraubt und bedroht. In der Nähe wurde eine Softairwaffe gefunden, die man ihm wohl auch an den Kopf gehalten hatte.
In dieser Situation ist entschlossene Selbstverteidigung absolut gerechtfertigt !

Notwehr setzt einen gegenwärtigen rechtswiedrigen ANGRIFF voraus. Schon vergessen?
Flucht ist bei Dir Teil eines Angriffs, ja?

Fragenkatalog für die schriftliche Prüfung Bayern...
http://www.forst.bayern.de/jagd/jaegerp ... kurl_8.pdf
Man beachte bei Antwort .33 die nicht richtige (und deshalb nicht angekreuzte) Antwortmöglichkeit C :roll:
 
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also sollte das GEGEN den Rentner ausgehen, empfehle ich ihm dringend in meine schöne Heimat zu ziehen!

Da hat man ein gesetzliches Anrecht auf 2 B-Waffen zur Selbstverteidigung!

Und deutsch spricht man auch :D
 
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promillo schrieb:
...

Soviel zu dem Gejammer, dass man doch eh keine erfolgreiche Selbstverteidigung durchfuehren koenne und die Taeter ja eh immer gewinnen und so weiter und so fort.


Soviel zu Deiner Behauptung aus einem etwas zurückliegenden Thread, tödliche SV gegen Einbrecher mit legaler Schusswaffe würde vom Staatsanwalt immer schnell eingestellt und tauche als Nachricht noch nicht mal in der Regionalpresse auf.

Dompfaff
 
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gletscherpris schrieb:
......

Notwehr setzt einen gegenwärtigen rechtswiedrigen ANGRIFF voraus. Schon vergessen?
Flucht ist bei Dir Teil eines Angriffs, ja?
.....

das kommt drauf an, zu dem Thema wurden in der juristischen Fachliteratur schon etliche Seiten gefüllt. Angriffe können auch andauern und fortdauern auch über Tage und Wochen hinweg.
In einigen Monaten wird man wohl auch zu diesem Fall eine juristische Meinung verkündet bekommen, im ungünstigsten Fall mit "Im Namen des Volkes" darüber und einem Volk das diese nicht nachvollziehen kann und eine ganz andere vertritt.


PS: in "No Country für Old Man" gibt es ein schönes Gespräch zwischen einem Deputy und seinem Sheriff über "natürliche Tode".
 
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gletscherpris schrieb:
Notwehr setzt einen gegenwärtigen rechtswiedrigen ANGRIFF voraus. Schon vergessen?
Flucht ist bei Dir Teil eines Angriffs, ja?
Natürlich! Solange mit Beute geflohen wird, ist der Angrif gegenwärtig und rechtswidrig. Und das weißt Du auch!
gletscherpris schrieb:
Fragenkatalog für die schriftliche Prüfung Bayern...
http://www.forst.bayern.de/jagd/jaegerp ... kurl_8.pdf
Man beachte bei Antwort .33 die nicht richtige (und deshalb nicht angekreuzte) Antwortmöglichkeit C :roll:
Dieses Beispiel paßt hier also ganz und gar nicht! Und auch das weißt Du!
 
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Bei manchen von Euch, habe ich das Gefühl, ihr hofft und wartet darauf endlich mal überfallen zu werden ...
 
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Wer in mein Haus eindringt und mich und meine Familie bedroht hat mit der finalen Lösung zu rechnen.

Fertig aus. :!: :!: :!: :!:
 
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so was nennt man gesellschaftlich akzeptierte Gewalt. Sollte mal jeder für sich darüber nachdenken ob das in Ordnung ist. Einen Hergang zu kommentieren, der in der Zeitung stand, lasse ich mal sein, dafür fehlen mir zu viele Informationen. Aber generell jeden "Einbrecher" zu erschießen, (vielleicht auch mal einen Jugendlichen, der nur eine Dummheit macht, weil das Vorstrafenregister liegt ja in der Situation nicht vor!) sollte jeder für sich entscheiden. Ich jedenfalls halte es für übertrieben.
Grüße aus der beschaulichen Eifel
 
A

anonym

Guest
Fritz1 schrieb:
gletscherpris schrieb:
Notwehr setzt einen gegenwärtigen rechtswiedrigen ANGRIFF voraus. Schon vergessen?
Flucht ist bei Dir Teil eines Angriffs, ja?
Natürlich! Solange mit Beute geflohen wird, ist der Angrif gegenwärtig und rechtswidrig. Und das weißt Du auch!
gletscherpris schrieb:
Fragenkatalog für die schriftliche Prüfung Bayern...
http://www.forst.bayern.de/jagd/jaegerp ... kurl_8.pdf
Man beachte bei Antwort .33 die nicht richtige (und deshalb nicht angekreuzte) Antwortmöglichkeit C :roll:
Dieses Beispiel paßt hier also ganz und gar nicht! Und auch das weißt Du!

Die Wortwahl stößt mir etwas auf.
Das wirst schon mir überlassen müssen was ich weiß und was nicht.

In diesem UMFANG (tödlicher Schuß in den Rücken) dessen was Du noch als Notwehr einstufst haut auch bei nicht unerheblichen Werten (und da bin ich gespannt was das Gericht für einen Millionär ansetzt :roll: ) sicher nicht hin. Bestenfalls noch, so denn auf nicht unerhebliche Werte erkannt wird, ein Warnschuß oder gezielt sehr tief auf die Beine - und das ist schon grenzwertig, da gibt es in der Rechtsprechung durchaus ein Nord-Süd Gefälle und der gute Mann ist etliche hundert Kilometer zu weit droben.

Ich möchte wetten die - wie es Velo bezeichnet hat - "finale Lösung" ist auch für den Waffenbesitz des Mannes die finale Lösung gewesen.
Und die liebe albanische Verwandschaft wird aus der Zeitung erfahren dass der Herr Rentner künftig nur noch sein Krücken hat um sich zu wehren. :shock:
 
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optima schrieb:
....... (vielleicht auch mal einen Jugendlichen, der nur eine Dummheit macht, weil das Vorstrafenregister liegt ja in der Situation nicht vor!) ...

nicht jeden... aber wenn der Einbrecher eine Waffe hat, nicht allein ist und dazu noch maskiert..... dann ist das nicht der jugendliche Ersttäter.... und geht den selben Weg wie in diesem Fall....

Niemand bedroht mich mit einer Waffe in meinem eigenen Haus
 
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