Jäger erschießt Intensivtäter

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Bin froh das ich kein Polizist bin. Die reißen siich den A.... auf um die Gestalten zu Fangen(was nicht immer ungefährlich ist) und irgend ein Richter läßt sie wieder laufen. Und das immer und immer wieder("INTENSIVTÄTER).
 
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MOA schrieb:
Die Tatsache dass ein wegen zahlreicher Eigentums- und auch Gewaltdelikten Vorbestrafter (wohlgemerkt sind das nur die Delikte denen er überführt worden ist, die Dunkelziffer wird wohl noch höher sein) noch immer Raubüberfälle begehen kann, ist eine Frechheit sondergleichen.
Kann man gegen einen Richter eigentlich eine Amtshaftungsklage einreichen? Für diese Tat gibt es nämlich neben den 5 Kriminellen noch jede Menge andere Verantwortliche, das sind diejenigen die solche Subjekte immer wieder auf die Gesellschaft loslassen. Wenn ich sowas lese, muss ich immer an die Erzählungen eines Freundes denken der bei der Kriminalpolizei ist, da wird einem Menschen mit normalem Rechtsempfinden speiübel!

MOA

+1

Und an all diejenigen, die das Handeln des Renters verurteilen möche sich eine alte 68iger-Weisheit ins Gedächtnis rufen: "Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt" :wink:
 
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23 Feb 2005
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Mouseshoot schrieb:
Wegens Raubes ohne Körperverletzung 5 junge Menschen erschiessen ist wohl überzogen,oder? Verhältnismässigkeit der Mittel sag ich nur !
Auch psychische Folgen eines Raubes stellen Folgen einer Körperverletzungen dar. Die Schwere der Traumatisierung kann heute noch keiner abschätzen.

Der Rentner kann bloß froh sein, daß der Beschossene nicht im Rollstuhl als Zeuge in den Gerichtssaal gerollt werden kann und seine herzerweichende Lebensgeschichte preis gibt.

Auch wenn er den flüchtenden Räubern hinterhergeschossen haben sollte - das Risiko für Einbrecher und Räuber ist allgemein viel zu gering.
 
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Mouseshoot schrieb:
Wegens Raubes ohne Körperverletzung 5 junge Menschen erschiessen ist wohl überzogen,oder? Verhältnismässigkeit der Mittel sag ich nur !
Der Mann wurde in seinem eigenen Haus überfallen, ausgeraubt und bedroht. In der Nähe wurde eine Softairwaffe gefunden, die man ihm wohl auch an den Kopf gehalten hatte.
In dieser Situation ist entschlossene Selbstverteidigung absolut gerechtfertigt !
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Hinack schrieb:
.....
Auch wenn er den flüchtenden Räubern hinterhergeschossen haben sollte....
So wurde er von einem der 5 Flüchtenden gestoßen, herumgerissen, und es hat sich unglücklicher weise ein Schuß gelöst.

Dumm gelaufen.... !!
 
A

anonym

Guest
Benchrest schrieb:
Und an all diejenigen, die das Handeln des Renters verurteilen möche sich eine alte 68iger-Weisheit ins Gedächtnis rufen: "Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt" :wink:

aaabbbbbaaaaa, aaabbbbbaaaa - äh, so haben wir das nicht gemeint. :lol:
 
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Ach Leute! Richter sind auch nur Spiegelbild der Gesellschaft! denkt doch nicht immer das schlimmste von Richtern (und StA die auch "Volljuristen" sind). Gibt auch einige die durchaus subsumieren können!!
 
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26 Mai 2009
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chris150883 schrieb:
SITTENSEN. ..... Eine bewaffnete und maskierte Bande hatte den wohlhabenden 77-Jährigen am Montagabend auf seinem Grundstück im Kreis Rotenburg überfallen.......html

Bewaffnet und maskiert..... ob nun Softair oder Knetgummigewehr... wer jemanden bewaffnet überfällt.... der hat wenn der andere auch ne Flack hat die dann auch noch echt ist leider PECH.....

Selbst nen Messer oder Knüppel ist Bewaffnung und hätte zum selben Ergebnis führen können....

1 gegen 1 ist das schwer... 5 gegen 1 ist das ohne schießen nicht zu gewinnen bzw. evtl zu überleben.

Wer bewaffnet und maskiert irgendwo eindringt kann eben auch mal den kürzeren ziehen... oder wird durch eine solche Gegenwehr seine "Strategie" ändern und das nächste mal erst schießen oder stechen oder schlagen und dann nach Wertsachen suchen.

bei 5 Räubern hätte man evtl. 3 Schuss pro Gegner... also haben die anderen Beteiligten Glück gehabt..

Deswegen wird keiner wieder lebendig aber es kann anderen eine Lehre sein.. aus der Sie dann aber wieder mal die falschen Schlüsse ziehen werden...
 
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14 Sep 2005
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Dem preussischen oder dem sächsichen Forstbeamten war es erlaubt, den flüchtenden Wilddieb zu beschiessen, wenn er davon ausgehen mußte, dass der Wilddieb hinter dem nächsten Baum Deckung nahm, um zurückzuschiessen. Das war hier nicht der Fall. Das wird dem guten Mann zum Verhängnis ausgelegt werden.

Was seine Psyche angeht, kann man nur spekulieren. NIcht bei jedem hinterläßt das Töten eines Menschen tiefe Spuren. Schon gar nicht, wenn es in der Überzeugung passiert ist, dass dies sein Leben und seinen Besitz schützte.


Ich wünsche ihm einen fairen Richter und einen brillianten Verteidiger.
 
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