Jäger erleidet Schlaganfall bei Umweg mit Waffe - Absolute Unzuverlässigkeit festgestellt

ElCaracho

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Werte Mitforisten,

wie die Auslegung des WaffG gehen kann, sehen wir an dieser ganz frischen Entscheidung.

Ein Jäger macht nach einer Fallenkontrolle einen Umweg zum Brötchenholen und will ein Rezept vom Augenarzt abholen. Dabei ruft er sich selbst einen Notarzt da er einen Schlaganfall vermutet, gibt dem Rettungsdienst Information zur im Rucksack mitgeführten Waffe (Revolver) und wird im Nachgang waffenrechtlich unzuverlässig erklärt, da der Umweg wohl zu weit war.



Vielleicht ist es nur meine persönliche Auffassung, aber da wird jemandem der durchweg ehrlich ist ein Strick gedreht. Hätte er einfach nichts gesagt, wäre wohl nie was passiert. Kann das der Sinn der Übung sein?
Was wäre wenn das Gasthaus nach der DJ 2km zu weit weg ist?


Ich bin kein Jurist, die mögen das sachlich nachvollziehen können. Mein persönliches gefühltes Verständnis von Recht, Unrecht und Strafe/Konsequenzen sind damit aber schwer überfordert.

Lest es euch durch, zieht eure Schlüsse.
 
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Traurig. So erzieht man Leute zu Problemvermeidung und fördert letztendlich Staatsverdruss und die Selbstisolation der Bürger von allem staatlichen Handeln. Manche Behördenmitarbeiter werden das aber nie begreifen.
 

ElCaracho

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Traurig. So erzieht man Leute zu Problemvermeidung und fördert letztendlich Staatsverdruss und die Selbstisolation der Bürger von allem staatlichen Handeln. Manche Behördenmitarbeiter werden das aber nie begreifen.

Genau so sehe ich das auch.

Was es für mich noch viel unbegreiflicher macht:

Ich musste vor kurzem in den Nachrichten immer wieder hören wie sich Behördenvertreter nicht in der Lage sehen gesicherte Extremisten zu entwaffnen, was einfach ein Unding seinesgleichen ist.
Aber dem der seinem völlig normalen Morgentrott nachgeht, dafür reichts.
 
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Interessant, dass die Behörde einen Rucksack als nicht passendes Behältnis sieht. Das würde das aus für jedes Futteral bedeuten :eek:o_O
 
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So ist das halt. Wer seine Waffe spazieren fährt bei Besorgungen, die mit der Jagd nichts zu tun haben, dem gehört die Karte entzogen und fertig. Das hat auch nichts mit dem Behältnis zu tun.
Grundlagen Jagdkurs Waffenrecht. So sind halt die Gesetze, die jeder WBK Besitzer kennen sollte.
Hätte er gesagt, dass er mit der Waffe nicht bei Besorgungen, sondern bei einem Kaufinteressenten war, wäre es vielleicht besser ausgegangen.
 
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So ist das halt. Wer seine Waffe spazieren fährt bei Besorgungen, die mit der Jagd nichts zu tun haben, dem gehört die Karte entzogen und fertig. Das hat auch nichts mit dem Behältnis zu tun.
Grundlagen Jagdkurs Waffenrecht. So sind halt die Gesetze, die jeder WBK Besitzer kennen sollte.
Hätte er gesagt, dass er mit der Waffe nicht bei Besorgungen, sondern bei einem Kaufinteressenten war, wäre es vielleicht besser ausgegangen.
nö, dann hätte er den Revolver in einem abgeschlossenen Behältnis transportieren müssen.
Wenn schon selbstgerecht, dann aber korrekt!
 
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So ist das halt. Wer seine Waffe spazieren fährt bei Besorgungen, die mit der Jagd nichts zu tun haben, dem gehört die Karte entzogen und fertig. Das hat auch nichts mit dem Behältnis zu tun.
Grundlagen Jagdkurs Waffenrecht. So sind halt die Gesetze, die jeder WBK Besitzer kennen sollte.
Hätte er gesagt, dass er mit der Waffe nicht bei Besorgungen, sondern bei einem Kaufinteressenten war, wäre es vielleicht besser ausgegangen.
Ach was bin ich froh das Du mit Deiner Sicht der Dinge die Welt so unfassbar sicherer machst für mich, ich fühle mich gleich viel besser.
 

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