Jäger erleidet Schlaganfall bei Umweg mit Waffe - Absolute Unzuverlässigkeit festgestellt

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Jedem von uns kann jederzeit was passieren - auf dem Weg zur Jagd, beim berechtigten Führen, in einer Situation, in der ein Rettungsdienst kommen muß.
Die Waffe ist dabei, was dann ??

Vielleicht ist man nicht in der Lage, einen Berechtigkeiten zu informieren, daß er unterstützt ?
 
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Wer so naiv ist und seinen Revolver durch die Gegend fährt und es dann auch noch so offenkundig mitteilt, dem ist sowieso nicht zu helfen. Es wurde vor Gericht festgestellt, dass es ein Umweg war. Da haste dann verloren.

Es weiß doch jeder, dass man als Legalwaffenbesitzer sich extrem korrekt verhalten muss. Sowas darf dann einfach nicht sein.
 
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Hier sind erschreckend viele Theoretiker unterwegs...Jagt Ihr überhaupt mal tatsächlich ?

Sehr oft nach der Jagd auf dem Heimweg, gehe ich Brötchenholen - die Waffe auf dem Rücksitz....! Wie wir alle wissen, ist es waffenrechtlich abgedeckt.

Falls der Arzt neben dem Bäcker liegt und ich den Wagen direkt parke, dauert ein vereinbartes Rezept abzuholen, 2 min länger, so what ?!
 
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Hier sind erschreckend viele Theoretiker unterwegs...Jagt Ihr überhaupt mal tatsächlich ?

Sehr oft nach der Jagd auf dem Heimweg, gehe ich Brötchenholen - die Waffe auf dem Rücksitz....! Wie wir alle wissen, ist es waffenrechtlich abgedeckt.

Falls der Arzt neben dem Bäcker liegt, dauert ein vereinbartes Rezept abzuholen, 2 min länger, so what ?!

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"Damit sei die Fahrt zum Augenarzt als Umweg anzusehen, der so erheblich sei, dass die Fahrt insgesamt als eigener Vorgang zusehen sei und der Antragssteller die Waffe hätte sichern müssen."
 
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Muss Mohawk leider recht geben!

Im Grunde ist es doch mit einigen Krankheiten auch so, dass man die Legalwaffenbesitzer dazu treibt, keine ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, oder diese Krankheiten zu verschweigen.

Psychische Probleme, Diabetes mellitus und und... Bei uns haben sie die Anträge auf Verlängerung der Jagdscheine so verändert, dass man auch Erklärungen zu Krankheiten machen soll... Natürlich im Saarland keine einheitlichen Formulare und jeder Landkreis macht was er will...
 

ElCaracho

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"Damit sei die Fahrt zum Augenarzt als Umweg anzusehen, der so erheblich sei, dass die Fahrt insgesamt als eigener Vorgang zusehen sei und der Antragssteller die Waffe hätte sichern müssen."

Das eröffnet lediglich die Tür zur Diskussion wie weit der Umweg sein darf. 600km mit Waffe auf dem Beifahrersitz von der Drückjagd aus dem Norden nach Hause wäre übrigens einwandfrei.

Weil somit steht ja jede Strecke zur Diskussion, ich glaube kaum, dass das so gedacht ist.
 
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"Damit sei die Fahrt zum Augenarzt als Umweg anzusehen, der so erheblich sei, dass die Fahrt insgesamt als eigener Vorgang zusehen sei und der Antragssteller die Waffe hätte sichern müssen."
Ja, habe ich und deshalb stellte ich den Fall, in dem ich es ebenso praktizieren würde, eben anders dar...
Merkst den Unterschied ?

Ich fahre nie extra Umwege, um Besorgungen zu machen, im Zusammenhang mit der Jagdfahrt.
 
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Das eröffnet lediglich die Tür zur Diskussion wie weit der Umweg sein darf. 600km mit Waffe auf dem Beifahrersitz von der Drückjagd aus dem Norden nach Hause wäre übrigens einwandfrei.
...und das macht sicherlich kein vernünftig denkender Jäger so.
Alles im Umkreis bis 20-30 km handhabe ich aber so, bei weiterer Anfahrt zu Jagden wird die Waffe verpackt.
 
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Der Herr ist aber leider nun mal in die komplett andere Richtung unterwegs gewesen und hatte dann auch noch Pech gehabt.

Hier ist es doch auf den Punkt gebracht:

"Zwar würden kleinere „Abstecher“ etwa zum Tanken oder zu Post diesen unmittelbaren Zusammenhang nicht grundsätzlich durchbrechen.

Dies gelte jedoch nur, wenn diese „Abstecher“ direkte Verlängerungen auf dem Hin- oder Rückweg seien. Der Antragssteller sei nach der Jagd jedoch nicht in Richtung seiner Wohnung gefahren, sondern in die umgekehrte Richtung. Er habe im Vergleich zum Rückweg eine 2,5fache Wegstrecke in Kauf genommen. Dies sah das Gericht als wesentliche Unterbrechung zwischen Jagdsituation und Rückweg an."

Vor allem muss uns allen immer wieder klar werden, wie Gerichte/Behörden solche Situationen handhaben. Undzwar:

"Die hohe Gefährlichkeit, die gerade von erlaubnispflichtigen Waffen für Leib und Leben des Menschen ausgeht, rechtfertigt eine restriktive Auslegung der Vorschriften"
 
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Wenn man die Urteilsbegründung durchliest möchte man meinen ein Zahlenschlösschen am Rucksack hätte die Angelegenheit auch nicht positiver für den armen Kerl ausgehen lassen…

Wäre es denkbar, dass der Amtsleiter eine Pachtmöglichkeit sucht?🤔
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Der Herr ist aber leider nun mal in die komplett andere Richtung unterwegs gewesen und hatte dann auch noch Pech gehabt.

Hier ist es doch auf den Punkt gebracht:

"Zwar würden kleinere „Abstecher“ etwa zum Tanken oder zu Post diesen unmittelbaren Zusammenhang nicht grundsätzlich durchbrechen.

Dies gelte jedoch nur, wenn diese „Abstecher“ direkte Verlängerungen auf dem Hin- oder Rückweg seien. Der Antragssteller sei nach der Jagd jedoch nicht in Richtung seiner Wohnung gefahren, sondern in die umgekehrte Richtung. Er habe im Vergleich zum Rückweg eine 2,5fache Wegstrecke in Kauf genommen. Dies sah das Gericht als wesentliche Unterbrechung zwischen Jagdsituation und Rückweg an."

Vor allem muss uns allen immer wieder klar werden, wie Gerichte/Behörden solche Situationen handhaben. Undzwar:

"Die hohe Gefährlichkeit, die gerade von erlaubnispflichtigen Waffen für Leib und Leben des Menschen ausgeht, rechtfertigt eine restriktive Auslegung der Vorschriften"


Genau solch eine Darstellung lässt jeden normalen Menschen kochen. Die simple Aussage, dass das Unrecht gegen ihn war, reicht nicht. Du mußt auchnoch den Eindruck vermitteln, dass es ihm recht geschehe und du und auch Jürgi die juristische Schieflage (von ElCaracho treffend dargestellt) auch noch billigt.

CdB (n)
 

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