1. Eigentlich ziemlich offensichtlich:
2. Verhalten eines Hundeführers in solchen Fällen.
3. In obigen Beitrag wird von einem Fall berichtet, in dem ein Hundeführer in eine "Hundekeilerei" eingegriffen hat
4. (oder auch nicht, tut aber nichts zur Sache).
5. .....dies zumindest in eigene Überlegungen zu diesem Thema einfließen zu lassen, halte ich für wichtig.
1. Nein, ganz im Gegenteil, ihr Rechtsexperten.
2. Eben gerade NICHT. Was die Zeugenaussagen lt. Artikel wohl auch belegt haben.
3. Hat er gerade nicht, laut Gericht bzw. den Zeugen, er hat einen nicht angeleinten Hund einfach so erstochen.
4. Oja, das tut sehr wohl was zur Sache, auch wenn du das nicht begreifen kannst.
5. Zu diesem Thema hier trägt dieses Urteil nicht im geringsten bei, nicht ein iota, weil hier eben
kein Notstand vorlag, der die Tötung des fremden Hundes gerechtfertigt hätte; das ist das einzig Eindeutige, was man aus den Zeilen entnehmen kann. Wenn das anders gewesen wäre, wäre die Sache nämlich nicht so ausgegangen.
5a. Ein Urteil aus Hintertupfingen macht noch laaaaange keine Rechtslage und verändert sie auch nicht, hier steht es wegen ganz anderer Fallgestaltung (KEIN NOTSTAND) der Rechtslage aber offenbar nicht einmal entgegen, auch wenn sich das wieder mal den üblichen "Forumsbesorgten" aus verschiedenen Gründen nicht erschließen mag.
Bei ernsthafter Gefahr für den eigenen Hund darf man den fremden Hund natürlich auch töten, auch wenn es die üblichen Reichsbedenkenträger wie immer nicht glauben können. Man ist nicht verpflichtet, sich selber in Gefahr zu begeben oder sich verletzen zu lassen. Versetzt euch selber mal gedanklich in diese Situation, dann geht's vielleicht. Und wenn nicht, auch wurscht, wen juckts auch.