barry08 schrieb:Wie weit weg war der Hund von seinen Eigentümern?
Ob es schlau ist, einen Hund zu erschießen, muss jeder selber für sich entscheiden, juristisch abgedeckt dürfte der Schuss auf den wildernden Hund aber sein. Bei uns sind die Regelungen jedenfalls eindeutig.
wenn ich den gesetzestext für baden-württemberg genau kenne muß ich als jäger zuerst versuchen den wildernden hund einzufangen.erst wenn das nicht gelingt darf ich ihn erschießen.
so richtig zeitgemäß insbesondere in stadtnahen revieren wo ein hund mal schnell im unterholz einer spur,fährte hinterherjagt ist diese regelung nicht mehr. da sollte man zu anderen lösungen kommen.absoluter leinenzwang wäre eine davon.