hK -Pistolen bei der Polizei

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JMB

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So wie (angehörige) Fahranfänger und Ehefrauen keine "gesperrten" Kennzeichen bekommen konnten und man die neue Tel. Nr. unter Androhung von Hausarrest und Enterbung keinem Mädel geben durfte...
Dürfen denn Angehörige überhaupt (außer im "Notfall") so einen PKW mit "gesperrtem" Kennzeichen fahren?


Niemand bekommt Daten aus dem Melderegister und über dein priv. Kennzeichen....nicht mal die "Streifenhörnchen"!
Welchen Sinn hat das und ist das nicht am Ende "auffälliger"?
Wenn die "Streifenhörnchen" einfach einen "Peter Müller" kontrollieren, dann fällt doch gar nicht auf, dass er bei GSG9, SEK, ... ist.

Streife sieht einen Verstoß und prüft zuerst das Kennzeichen. "Gesperrt" - "Was ist denn da los? Bestimmt irgend do ein 'wichtiger' Typ."
Dürfen die den dann trotzdem anhalten und auf seinen Verstoß aufmerksam machen und ggf. gleich "abkassieren"?

Was passiert, wenn sie den gleich anhalten, ohne zuerst das Kennzeichen zu überprüfen?

Wäre es da nicht besser sein "inkognito" zu wahren und denen nur seine "normalen" Papiere zu zeigen?

Ggf. führt der ja eine Waffe, dann wird das natürlich "schwieriger".


WaiHei
 
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Welchen Sinn hat das und ist das nicht am Ende "auffälliger"?

Der Sinn ist, dass unbefugte Dritte nicht an die Daten kommen. Es gibt z.B. Ermittlungsbeamte in bestimmten Fällen oder aber z.B. bei Verwendung in der Abteilung OK (organisierte Kriminalität).
Hier hat der Beamte und der Dienstherr ein gesteigertes Interesse daran, dass die Kriminellen nicht heraus bekommen wo der Beamte wohnt (zum Schutz der Fam. beispielsweise)....
 

JMB

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Das ist mir schon klar.
Die Frage ist nur, ob das so (sicher) funktioniert.
Deshalb ja mein "ist das nicht am Ende "auffälliger"?".

Der Polizist, der in der OK ermittelt (womöglich als "verdeckter Ermittler") wird ja wohl kaum seinen Privat-PKW einsetzen.
Wenn jemand aus der OK sieht, dass der "Neue" irgendwo in ein anderes Auto (also sein eigenes) umsteigt, dann hat der Ermittler auch schon etwas gravierend falsch gemacht.
Und bei einer Halteranfrage durch die "Streifenhörnchen" wird ja wohl kaum bei denen aufblinken "Kripo, verdeckter Ermittler, z.Zt. im Einsatz gegen ...".
Wenn da erscheint "Peter Müller, Beamter, ..." was soll da auffallen?

Und bei Anfragen wegen eines (angeblichen) Delikts durch einen (als OK-Vertreter bekannten) Anwalt, Versicherung o. gar Privatperson wird ja wohl kaum einfach so Auskunft erteilt - oder etwa doch?


WaiHei
 
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Und bei einer Halteranfrage durch die "Streifenhörnchen" wird ja wohl kaum bei denen aufblinken "Kripo, verdeckter Ermittler, z.Zt. im Einsatz gegen ...".
Wenn da erscheint "Peter Müller, Beamter, ..." was soll da auffallen?

Das kann ich dir nicht sagen, das habe ich nicht.
Ich weiß es nur von der EMA abfrage, da ploppt dann ein Feld auf, mit der Aussage sinngemäß: Person unbekannt oder es liegt eine Auskunftssperre vor.
wenn dann jemand was genaueres wissen will, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Das EMA leitet den dann an die Behörde, die von Amtswegen die Sperre beantragt/ befürwortet hat. Diese entscheidet dann auch über die Freigabe der Daten.
 
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Ich kenne eine Steuerfahnderin die an ihrem Privat - PKW ein Kennzeichen hat das diesen Sperrvermerk hat. Des weiteren hat Sie eine Dienstwaffe die Sie im Dienst und außer Dienst führen darf.
 
D

doghunter

Guest
Dürfen denn Angehörige überhaupt (außer im "Notfall") so einen PKW mit "gesperrtem" Kennzeichen fahren?
Ja, da auch Angehörige im selben Haushalt mit einer Meldesperre ausgestattet sind!

Welchen Sinn hat das und ist das nicht am Ende "auffälliger"?
Wenn die "Streifenhörnchen" einfach einen "Peter Müller" kontrollieren, dann fällt doch gar nicht auf, dass er bei GSG9, SEK, ... ist.
Sinn macht es schon....bei der Kontrolle erhalten sie eben nur "gesperrte Daten"....damit lässt man dich bei einer "Normalkontrolle" in Ruhe....bei Verstößen hilft das aber auch nicht! Es soll ja nur dich und deine Familie schützen!
Beispiel: "Otto Bösewicht" sieht KHK "Guter Bürger" der beim LKA OK arbeitet, wie der mit seinem Auto bei Aldi parkt. Otto hat schon oft Probleme mit dem KHK gehabt. Nun schreibt er sich das Kennzeichen auf und fragt den Halter über einen "korrupten" Beamten oder den Dienst der Haftpflichtversicher ab....er bekommt Name und Adresse! Nun belästigt er die Familie des KHK! Solche Sperren bekommen i.d.R. (jedenfalls bei uns) keine einfachen Streifenpolizisten, sondern besonders gefährdete Beamte! OK, Btm, SEK, usw.

Streife sieht einen Verstoß und prüft zuerst das Kennzeichen. "Gesperrt" - "Was ist denn da los? Bestimmt irgend do ein 'wichtiger' Typ."
Dürfen die den dann trotzdem anhalten und auf seinen Verstoß aufmerksam machen und ggf. gleich "abkassieren"?
Sicher bei Verstoß prüfen sie deine Papiere und kassieren dich ab...bist du nicht dabei (Blitzer / Parkraum) geht das an deine Dienststelle, die dann der Datenfreigabe zustimmen muss!

Was passiert, wenn sie den gleich anhalten, ohne zuerst das Kennzeichen zu überprüfen?
Dann kassieren sie dich ab....wir sthen ja nicht über dem Gesetz!

gf. führt der ja eine Waffe, dann wird das natürlich "schwieriger".
Ich habe ja, bei einem Verstoß, nichts zu verbergen! Das soll mich ja nur gegen Bösewichte schützen! Ich sage natürlich immer zu Anfang einer Kontrolle, dass ich eine "schussbereite" Waffe führe!

Der Polizist, der in der OK ermittelt (womöglich als "verdeckter Ermittler") wird ja wohl kaum seinen Privat-PKW einsetzen.
I.d.R. nicht....aber manchmal fährt man eben auch direkt zum Tatort. Wenn ich nachts um 3:00 einen Anruf bekomme und zu einem Tatort 20 km von meiner Wohnung entfernt muss, fahre ich nicht erst 70km zur Dienststelle, hole ein Dienst - KFZ und fahre dann wieder 70 km zum Tatort! Ist selten kommt aber vor!
 
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Wie auch schon geschrieben wurde dürfen einige Polizisten außerhalb des Dienstes eine Kw führen, in manchen Bundesländern die Dienstwaffe, in anderen NICHT die Dienstwaffe.
Wie kommen die dann an eine private Kurzwaffe, wenn sie nicht Sportschütze o. Jäger sind?

Ein Polizeibeamter welcher im Dienst eine Waffe führen darf bekommt in der Regel keinen Waffenschein da kein Bedürfnis für eine private Erteilung vorliegt. In dem Fall kann, nein muss er sogar die Berechtigung zum Führen der dienstlich zugewiesenen Waffe außerhalb des Dienstes über seinen Dienstherrn beantragen. Dies wird durch Eintragung in den Dienstausweis nachgewiesen. Eine andere Möglichkeit wüsste ich nicht.
Denn die Erteilung einer WBK und eines Waffenscheines zum Erwerb und Führen einer Kurzwaffe auf privater Ebene durch einen Polizeibeamten scheitert meiner Meinung nach an dem fehlenden Bedürfnis.
Ausnahmen wären das Bedürfnis als Sportschütze oder Jäger - aber auch da gibt es nur die WBK und keinen Waffenschein, da das Führen dieser Kurzwaffen durch das WaffG ja eindeutig geregelt ist. Der Waffenschein ist nur eine weiterführende waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen einer Waffe. Mit den entsprechenden Auflagen.

Gruß der olle pudlich
 

JMB

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Dann gäbe es für Polizisten, deren Dienstherr das Führen der Dienstwaffe außerhalb des Dienstes nicht erlaubt aber gar keine Möglichkeit außerhalb des Dienstes eine Waffe zu führen.


WaiHei
 
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Wenn man hier schon Foristen vom Fach hat, auch eine Frage:

Sieht ein Polizist beim Überprüfen der Personendaten oder des Kennzeichens auf den ersten Blick, dass der Person bzw. dem Fahrzeughalter eine WBK ausgestellt ist, und dieser potentiell eine Waffe mit sich führen/transportieren könnte, bzw. ob es evtl. sogar ein Kollege (Polizei/Zoll/etc.) ist?
 
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Wenn man hier schon Foristen vom Fach hat, auch eine Frage:

Sieht ein Polizist beim Überprüfen der Personendaten oder des Kennzeichens auf den ersten Blick, dass der Person bzw. dem Fahrzeughalter eine WBK ausgestellt ist, und dieser potentiell eine Waffe mit sich führen/transportieren könnte, bzw. ob es evtl. sogar ein Kollege (Polizei/Zoll/etc.) ist?
Ja, bei einer Abfrage im melderegister sind wbk Daten hinterlegt. Ob’s ein Kollege ist nicht.
 
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Ein Polizeibeamter welcher im Dienst eine Waffe führen darf bekommt in der Regel keinen Waffenschein da kein Bedürfnis für eine private Erteilung vorliegt. In dem Fall kann, nein muss er sogar die Berechtigung zum Führen der dienstlich zugewiesenen Waffe außerhalb des Dienstes über seinen Dienstherrn beantragen. Dies wird durch Eintragung in den Dienstausweis nachgewiesen. Eine andere Möglichkeit wüsste ich nicht.
Denn die Erteilung einer WBK und eines Waffenscheines zum Erwerb und Führen einer Kurzwaffe auf privater Ebene durch einen Polizeibeamten scheitert meiner Meinung nach an dem fehlenden Bedürfnis.
Ausnahmen wären das Bedürfnis als Sportschütze oder Jäger - aber auch da gibt es nur die WBK und keinen Waffenschein, da das Führen dieser Kurzwaffen durch das WaffG ja eindeutig geregelt ist. Der Waffenschein ist nur eine weiterführende waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen einer Waffe. Mit den entsprechenden Auflagen.

Gruß der olle pudlich
Hallo,
in Bayern ist oder war das anders. Jeder PVB bekam nach seiner Ausbildung die Berechtigung die dienstliche Schußwaffe auch privat zu führen. Er muss nur eine Haftpflichtversicherung und die sichere Aufbewahrung (B-Würfel) nachweisen.
Auf Antrag bekam ich eine WBK und nach dem Erwerb der Schußwaffe auch einen Waffenschein. Allerdings musste ich ihn am Tag der Pensionierung abgeben. Die WBK mit Waffe durfte ich behalten.
Frankenhatz, der schon 10 Jahre in Pension ist
 
D

doghunter

Guest
Dann gäbe es für Polizisten, deren Dienstherr das Führen der Dienstwaffe außerhalb des Dienstes nicht erlaubt aber gar keine Möglichkeit außerhalb des Dienstes eine Waffe zu führen.
Richtig...Dienstwaffe führen nur mit zustimmung des Dienstherren und entsprechenden Eintrag im Dienstausweis. Entweder
1. Beamter darf Waffe führen (erlaubt auch außer Dienst)
2. Beamter darf während der Dienstausübung Waffe führen (nur im Dienst)

Dann gibt es noch eine Sonderregel...."Eilzuständigkeit"....Beamter hat Dienstwaffe zu Hause und kann sich bei Straftaten, selbst in den Dienst versetzen!

Sieht ein Polizist beim Überprüfen der Personendaten oder des Kennzeichens auf den ersten Blick, dass der Person bzw. dem Fahrzeughalter eine WBK ausgestellt ist, und dieser potentiell eine Waffe mit sich führen/transportieren könnte,
Nein, sieht er nicht!
Aber bei einer gewissenhaften Vorbereitung bei Durchsuchungen / Festnahmen wird vorher das nationale Waffenregister geprüft...Vorteil des nationalen Registers

bzw. ob es evtl. sogar ein Kollege (Polizei/Zoll/etc.) ist?
Nein....das sieht er nicht und im Notfall muss sich der Kollege entsprechend ausweisen
 
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Was mich wundert, auch bei der hohen Anzahl an ausgestellten "kleinen Waffenscheinen": Wie trägt man in zivil seine Dienstwaffe bzw. Gaspistole am Körper, ohne damit in der Öffentlichkeit für Aufregung zu sorgen? Im Winter geht das schon, aber unter leichter Kleidung im Sommer? Man wird die wohl nicht einfach in Rucksack legen?

Oder kommt es praktisch kaum vor, dass man die Dienstwaffe in seiner Freizeit mitnimmt? Müsste es hier nicht häufig zu Fehlalarmen kommen, wenn jemand bei einer zivilen Person eine Waffe unter der Kleidung erkennt?
 

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