Heute auf´m Amt

A

anonym

Guest
:lol:
Hihi, schon klar.

Trotzdem, ich würde da (mit einer ordentlich Portion Schalk im Nacken) schon mal anklopfen und mein Geld zurückverlangen.
Man war ja bereit alles zu tun was das Gesetz so verlangt. :roll:
Aber nun da sich ein Fehler eingeschlichen hat - kann ja mal passieren :wink: - möchte man halt das Geld wiederhaben. 8)
Nicht dass es noch heißt die Behörde würde da einfach, nich war, bloß um Geld in die Kasse zu kriegen... :roll:
"Wir wollen das ja nicht an die große Glocke hängen, kann mir ja auch mal passieren dass ich was falsch verstehe, grad beim Waffenrecht geht das ja schnell... Bereinigen wir das einfach wieder indem ich mein Geld für den kl. WaffSch wieder kriege und dann Schwamm drüber..." *sülz*

Oh ja, ich glaube da könnte man Spaß haben. :twisted: :lol: :twisted:
 
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november schrieb:
Kurzwaffeneintrag, Revolver in .357Mag, Munitionserwerb: "Soll ich Ihnen die Erlaubnis für Wadcutter auch mit reinschreiben?"
Ich so: :shock:
Sie so: :!:
Ich so: :roll:
Sie so: :!: :!:
Ich so: passt schon...

Muha haha
DER Brüller
Ich so: :lol: :lol: :lol:
you make my day
Thx and greetz
J.
 
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..nur zum Verständnis: laut gestzlicher ! Regelung muss auch jeder Jagdscheininhaber zum Führen einer Schreckschusswaffe außerhalb des befriedeten Besitztums einen "Kleinen Waffenschein" haben......wenn nicht und wirste erwischt..is der Jagdschein futsch......und jetzt fragt mich nicht, was dieser "Blödsinn" soll..es IST SO :idea: :roll:
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Ganz schön kompliziert, das ganze..... :wink: :wink: :wink:

Frage:

Ich führe befugterweise eine scharfe .357er im Revier.
Nun fällt mir ein meinen Hund ausbilden zu wollen.
Um nicht unnötig das Hinterland zu gefährden - entnehme ich die scharfen Patronen und lade Platzpatronen.
Reicht mir jetzt immer noch der Jagdschein, oder habe ich den.357er nun zu einer kleinwaffenscheinpflichtigen Waffe gemacht ?
Gegen welche Gesetze habe ich nun verstoßen - oder ist das in Ordnung.... :wink:

Fragen über Fragen ....

Manchmal glaube ich, daß dieses Land zuviele Gesetze für mich gemacht hat - aber nur manchmal.... :wink: :wink: :lol: :lol:

Waihei und Gruß

Kastljaga
 
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Solange ich beim spielen mit einem funkgesteuerten Modellauto noch keinen kleinen Führerschein brauche,besteht Hoffnung. :lol:
 
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Kastl, machs Dir nicht so kompliziert...
Als Jäger darfst du Jagdwaffen zu einem von Deinem Bedürfnis umfassten Zweck im Revier führen... also auch Deine .357 Mag., egal, womit du sie lädst.
Das rechtliche Problem ist, dass die PTB-Waffen eben keine "Jagdwaffen" sind - daher der Unfug mit dem kleinen Waffenschein.
Mit "Praxis" und "Vernunft" hat das alles schon lange nichts mehr zu tun - wir sind mittlerweile zugeschüttet mit einem Haufen Gesetze und Paragrafen, die keiner mehr vollständig wissen oder begreifen kann - jeder weiss das, aber keiner kann was dagegen tun. Wenn man bösartig wäre, würde man sagen: Uns fehlt mal wieder ein anständiger Krieg und Zusammenbruch, damit wir wieder mal von Anfang an aufbauen können.... ich weiß - böse Gedanken.......
 
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Schwarzbär......warum färbt man die Scheissdinger nicht in Neonfarben...die ganze Materie ist doch nur Kunststoff :?: :roll:
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
:lol: :lol: :lol:

Keine Angst Schwarzbär, ich machs mir nicht kompliziert.... :wink: :wink:
Hab ja ne Schrotflinte..... :wink: ....oder kann auf nen Range Launcher zurückgreifen.... :wink: :wink: :lol: :lol:

Zum Thema:

da ich in der glücklichen Lage bin meine Waffen- und Jagdrechtlichen Belange mit sehr pragmatischen und im Leben stehenden Sachbearbeitern klären zu können,
bin ich doch immer wieder entsetzt welche Amtsschimmel anderswo wiehern und welche "Ermessensspielräume" so, manchmal recht eigenwillig, interpretiert werden..... :shock:

Hoffentlich hat mein SB noch recht lang bis zur Pensionierung - wer weiß was nachkommt..... :roll: :wink: :wink:


Waihei und Gruß

Kastljaga
 
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5.076
..und was nützt der SB, wenn Du einen fachkundigen Polizeibeamten bei einer Kontrolle bekommst........Strafmass bei uns im Kreis zur Zeit: 6 Monate mit Bewährung :idea:
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Duckdichundwech schrieb:
..und was nützt der SB, wenn Du einen fachkundigen Polizeibeamten bei einer Kontrolle bekommst........Strafmass bei uns im Kreis zur Zeit: 6 Monate mit Bewährung :idea:

Nun, wenn ich von einem FACHKUNDIGEN Polizisten kontrolliert werde,
dürfte ich auf dem Weg in oder vom Revier mit der Schrotflinte und nem Range Launcher sowie dem DL im Auto wohl kaum Probleme bekommen, oder ? :wink:
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Na das interessiert mich jetzt aber !
Ich bekomme also ein halbes Jahr auf Bewährung wenn ich zur Ausbildung meines Hundes im Fach Schussfestigkeit mit der Schrotflinte in mein Revier fahre.
Und wenn ich dann noch einen Range Launcher verwende fällt die Bewährung weg ? oder wie ?

Puh - ich glaub ich geh angeln.... :wink: :wink:
:lol: :lol: :lol:

Waihei und Gruß

Kastljaga
 
A

anonym

Guest
Schwarzbär13 schrieb:
Kastl, machs Dir nicht so kompliziert...
Als Jäger darfst du Jagdwaffen zu einem von Deinem Bedürfnis umfassten Zweck im Revier führen... also auch Deine .357 Mag., egal, womit du sie lädst.
Das rechtliche Problem ist, dass die PTB-Waffen eben keine "Jagdwaffen" sind - daher der Unfug mit dem kleinen Waffenschein.
Mit "Praxis" und "Vernunft" hat das alles schon lange nichts mehr zu tun - wir sind mittlerweile zugeschüttet mit einem Haufen Gesetze und Paragrafen, die keiner mehr vollständig wissen oder begreifen kann - jeder weiss das, aber keiner kann was dagegen tun. Wenn man bösartig wäre, würde man sagen: Uns fehlt mal wieder ein anständiger Krieg und Zusammenbruch, damit wir wieder mal von Anfang an aufbauen können.... ich weiß - böse Gedanken.......

Mit den bösen Gedanken bist Du nicht der Erste. :twisted:
Dennoch, es gibt keine klare Definition für "Jagdwaffe". Das Schreckschußteil muß nicht zwangläufig da rausfallen.
Die reine Zweckbestimmung - wie auch bei vielen anderen Dingen die unter das Waffenrecht fallen - macht die Jagdwaffe zur Jagdwaffe.
Die Schreckschußpistole ist eine Waffe nach Waffenrecht. Und wird zur Jagdausübung angeschafft. Und dann soll sie ein eigenes Papier zum Führen nötig machen? Nee, das ist nie und nimmer haltbar.
 

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