Duckdichundwech schrieb:Dummy-Luncher werden mit einer Treibladungsmunition im Kaliber 9mm PAK
geladen. Das Gerät ist somit von der Anwendung identisch mit einer
Schreckschusswaffe.....
Ich glaub´s einfach nicht:
Was ist dir unklar am Feststellungsbescheid des BKA, dass es sich bei den Launchern nicht um den Schusswaffen gleichgestellte Geräte handelt und die Vorschriften bez. kleiner Waffenschein und Schießerlaubnis nicht
anzuwenden sind.