- Registriert
- 12 Jan 2003
- Beiträge
- 634
Guten Morgen,
wie verhält es sich rechtlich mit der Jagd in Wildruhezonen?Der Hessenforst hat bei uns in der Nähe eine Wildruhezone ausgewiesen und beschildert.Diese wird vom Forstamtsleiter und dessen Gästen gegen den Willen des zuständigen Revierleiters ab der Blattzeit regelmäßig zum Zwecke der Jagd aufgesucht,bzw. die Jagd auf Rotwild ab 1.8 dort angeordnet.
Das ist eigentlich blanker Hohn und hintertreibt den Zweck einer solchen Ruhezone.Ist das erlaubt?Unterliegt die Jagdausübung in ausgewiesenen Ruhezonen irgenwelchen besonderen Auflagen?
Wir profitieren übrigens quantitativ davon,denn das dort vergrätzte Rotwild zieht zu uns und den anderen Nachbarn.Da wir aber eh schon reichlich Rotwild im Wald stehen haben,wäre es mir lieber,es würde im Staatsforst bleiben.
wie verhält es sich rechtlich mit der Jagd in Wildruhezonen?Der Hessenforst hat bei uns in der Nähe eine Wildruhezone ausgewiesen und beschildert.Diese wird vom Forstamtsleiter und dessen Gästen gegen den Willen des zuständigen Revierleiters ab der Blattzeit regelmäßig zum Zwecke der Jagd aufgesucht,bzw. die Jagd auf Rotwild ab 1.8 dort angeordnet.
Das ist eigentlich blanker Hohn und hintertreibt den Zweck einer solchen Ruhezone.Ist das erlaubt?Unterliegt die Jagdausübung in ausgewiesenen Ruhezonen irgenwelchen besonderen Auflagen?
Wir profitieren übrigens quantitativ davon,denn das dort vergrätzte Rotwild zieht zu uns und den anderen Nachbarn.Da wir aber eh schon reichlich Rotwild im Wald stehen haben,wäre es mir lieber,es würde im Staatsforst bleiben.