Handhabung Drilling

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Hallo,
habe folgende Frage zur Handhabung des Drilling in der Jägerprüfung:

Mögliche Aufgabenstellung:

Sitze an und sehe einen Fuchs in 80 m Entfernung, schalte auf Kugel und
steche ein. Fuchs kommt auf 30 m, schalte um auf Schrot.
Jetzt die Fragestellung: Darf ich dann eingestochen mit Schrot schiessen oder
bin ich dann durchgefallen, weil Schrot nicht eingestochen geschossen werden darf?
Hoffe, dass ich mein Anliegen verständlich geschildert habe und freue mich
auf Antworten.

LG Cyrano
 
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Natürlich darf der Schrotlauf eingestochen geschossen werden! Wichtig ist dann aber, dass Du auch den eingestochenen, also den vorderen Abzug bedienst!
Wenn Du, aus welchen Gründen auch immer, bei eingestochenem vorderen Abzug am hinteren Abzug ziehst, setzt sich durch den Rückstoß auch das zweite Schrotschloss in Bewegung und der Drilling doppelt! Führt im günstigsten Fall zu einer Schießflechte über der Augenbraue. Wenn`s schlecht läuft gibt´s ´nen Schaftbruch mit übleren Gesichtsverletzungen!

Einfacher ist es den Fuchs auch auf 30m mit dem eingestochenen Kugellauf umzubringen :wink: und dem Fuchs ist das auch egal 8)

Bis neulich,
Leo
 
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Wenn du der vorderen (eingestochenen) Abzug benutzt, kann man dir eigentlich keinen Vorwurf machen.
Was du nicht machen darfst, ist bei eingestochenem vorderen Abzug den hinteren Abzug betätigen. Dann doppelt der Drilling. Kommt nicht so gut.


Viel Glück bei der Prüfung.
 
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9 Aug 2006
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Danke für die Antworten.

Bei uns im Kurs kam die Frage auf, weil angeblich eine Bekannte eines
Kursteilnehmers gerade deshalb durchgefallen war ( Bayern)

LG Cyrano
 
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Guten Morgen,

Zu Recht durchgefallen.


Die Lehrmeinung vertritt: beim umschalten des vorderen Abzuges(im eingestochenen Zustand) von Kugel auf Schrot das Schlagstück durch den eingestochenen Stecher Gelöst wird und es zu einer unkontrolierten Schußabgabe kommt.

Ergo:
Ist nicht zu Empfehlen.

Für die Prüfung bitte immer an die Regel:
!! Sichern Brechen und Entstechen!!
einhalten.
ist man auf der sicheren Seite und kein Prüfen kann einem einen Strick daraus drehen.

Waidmannshail
Anton
 
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Durchfallen deswegen?? Hmmm

Bei uns in der Prüfung wurd uns noch (vor 1 Jahr) gesagt das selbst wenn ich nichts ändern würde und den Fuchs auf 30 Meter mit der Kugel erlege nix falsch gemacht hätte.

Nur gleich nach dem Schuss dem Prüfer sagen Fuchs mit Kugel erlegt.
Was will der machen???? Jetzt hast du statt 25 Cent Schrot 3 Euro verballert?
Es liegt hier auch keinerlei Verbot vor also alles i.O.

Und zwar wirklich alles. In der Prüfung hast du da sogar 3 Möglichkeiten,
Schrot, kleiner Einstecklauf und gr. Kugel. Der Fuchs beschwert sich hier nicht und der Prüfer darfs auch nicht. :?

Pass mir aber bloss mit den Entfernungsangaben auf. Kugel auf 15 Meter auf schnurenden Fuchs nur Schrot. Bis 30 Meter Schrot darüber kleine Kugel oder große Kugel.

Es geht hier nur darum das du nicht unsicher mit der Waffe handhabst und die Situation richtig einschätzen darfst.

Tip: bei uns kam auch bei einigen in der Handhabung eine Sau, Schrot kleine Kugel und Großé Pille geladen. Nach dem Schuss zieht die Sau in ein Gebüsch ab. Was machen.

Der Prüfer wolt das Gr.Kugel nachgeladen und Schrot gegen Brennicke getauscht wird. Eigentlich klar nur geübt hast du das so auch ned.

Keine Angst bei uns ist kein Mensch durchgefallen. Nix überstürtzt machen, der Prüfer zeigt dir nur die Rote Karte wenn er das Gefühl hat du weisst ned was du machen sollst, gegen ein Gesetz oder Sicherheitsrichtlinien verstössen würdest oder wenn du mit einer Waffe auf Ihn zeigst.

Wenn du dir (war bei mir so) eine Waffe selber aussuchen darfst lang gleich zum Drilling. Der kommt eh bei fast jedem dran. Du machst die Übung langsam und gewissenhaft in 2 MIn alles vorbei und dann drückt dir der Prüfer den Revolver in die Hand und alles ist in 3 Min. gelaufen.

Die Waffen waren alle identisch mit den aus dem Kurs bekannten Waffen.
Walter PPK, Sauer 80, S&W Revolver und eine ganz norm.Flinte.

Dont worry 8)
 

JMB

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Um den Prüfling zum Entstechen zu zwingen könnte natürlich im rechten Schrotlauf ein FLG sein.

akira4950 schrieb:
Zu Recht durchgefallen.
Nein!

akira4950 schrieb:
Die Lehrmeinung vertritt: beim umschalten des vorderen Abzuges(im eingestochenen Zustand) von Kugel auf Schrot das Schlagstück durch den eingestochenen Stecher Gelöst wird und es zu einer unkontrolierten Schußabgabe kommt.
Schon mal ausprobiert? Knallt's dann wirklich?
Und wenn....
Waffe geschlossen, Mündung zeigt auf Kugelfang.
Was passiert da, außer 3,50 € "in den Sand gesetzt", im wahrsten Sinne des Wortes? ;)

akira4950 schrieb:
Für die Prüfung bitte immer an die Regel:
!! Sichern Brechen und Entstechen!!
einhalten.
Also beim Umschalten auf Schrot kann sich ein Schuss lösen, beim Öffnen einer eingestochenen Waffe nicht. :roll:
Ist ja gesichert und Sicherungen (insb. Abzugsicherungen) sind ja 1000%ig sicher, haben keine Abnutzungserscheinungen und versagen NIE! :oops:

akira4950 schrieb:
ist man auf der sicheren Seite und kein Prüfen kann einem einen Strick daraus drehen.
Da hast Du leider Recht.
Wenn kraft Amtes Unsinn zur Lehrmeinung erhoben wird, ist das leider so. :evil:

Ich habe das damals im Forststudium in Bayern so gelernt (und bei der "zivilen" Jägerprüfung davor auch schon):
Sichern, entstechen, Waffe abstellen (oder entladen, wenn man abbaumen will).
Löst sich bei einer Kipplaufwaffe bei betätigtem Oberhebel ein Schuss, geht dieser im wahrsten Sinne des Wortes nach hinten los - sprich die Hülse fliegt dem Schützen nicht nur vor, sondern in den Kopf. Ein solcher Unfall war vor etlichen Jahren mal in der WuH beschrieben.


WaiHei
 
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Hallo JMB,

muß Dir leider zustimmen.

Die Problematik an der gesamten Handhabung liegt nicht daran daß man etwas auch anders machen kann, sondern daß in einer Prüfung der Prüfer schon im Vorfeld weis was er als Antwort haben möchte.

Das entscheidende ist nicht nur das Doppeln, sondern mit eingestochener Waffe, darf auch keine Richtungskorrektur vorgenommen werden.
( im genannten FAlle umstellung von 100m auf 30m , siehe Uvv).

Es ist richtig beim Öffnen des Verschlusses kann sich auch ein Schuß lösen, usw......

In PRÜFUNGEN WERDEN IMMER NUR LEHRMEINUNGEN ABGEFRAGT.

( wo steht geschrieben, daß Lehrmeinungen die Wahrheit gepachtet haben ??)

WH
Anton
 
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akira4950 schrieb:
Guten Morgen,

Zu Recht durchgefallen.


Die Lehrmeinung vertritt: beim umschalten des vorderen Abzuges(im eingestochenen Zustand) von Kugel auf Schrot das Schlagstück durch den eingestochenen Stecher Gelöst wird und es zu einer unkontrolierten Schußabgabe kommt.

Ergo:
Ist nicht zu Empfehlen.

Für die Prüfung bitte immer an die Regel:
!! Sichern Brechen und Entstechen!!
einhalten.
ist man auf der sicheren Seite und kein Prüfen kann einem einen Strick daraus drehen.

Waidmannshail
Anton


Hääh??

Wenn der beim Umschalten losgeht, geht er auch bei Sichern los.

"Typisch weltfremde Theoretiker" persönliche Meinung von jemanden der an seinen Drillingen bereit oft umgeschaltet hat, wenn sie gestochenwaren.
 
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Bei uns wäre das auch durchgefallen gewesen. Sichern-Brechen-Entstechen war die Devise, würde ich jedem anraten, dann machste in der Prüfung alles richtig, kriegst Deine grüne Pappe und wenn Du in in paar Jahren vielleicht einmal einen Drilling kaufst, kannste Dir überlegen wie Du das dann handhaben willst.
 
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wenn beim Öffnen einer Klw ein Schusss bricht, war mit größter Sicherheit ein Finger innerhalb des Abzugsbügels :cry:
 
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Cyrano schrieb:
Danke für die Antworten.

Bei uns im Kurs kam die Frage auf, weil angeblich eine Bekannte eines
Kursteilnehmers gerade deshalb durchgefallen war ( Bayern)

LG Cyrano

In der Prüfungssituation Bayern hat der Drilling einen Einstecklauf im rechten Schrotlauf.

Die korrekte Handhabung nach Musterlösung wäre gewesen die Waffe zu sichern, zu brechen, zu entstechen, zu schließen, zu entsichern und mit dem hinteren Abzug zu schießen.

Die Dame ist zurecht durchgefallen.

WH
Amadeus
 

ROJ

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und die aktuelle uvv sagt in § 3 ( ausübung der jagd)
" eine gestochene waffe ist sofort zu sichern und zu entstechen, falls der schuß nicht abgegeben wurde. :shock:
von brechen und umschalten auf schrot steht da nix. :wink:
roj
 
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ROJ schrieb:
und die aktuelle uvv sagt in § 3 ( ausübung der jagd)
" eine gestochene waffe ist sofort zu sichern und zu entstechen, falls der schuß nicht abgegeben wurde. :shock:
von brechen und umschalten auf schrot steht da nix. :wink:
roj

Was vielleicht daran liegt daß es auch andere Waffen als kombinierte Kipplaufwaffen gibt.

WH
Amadeus
 

ROJ

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16 Mrz 2005
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mag daran liegen.
aber was passiert, wenn beim umschalten,brechen etc. ein schuß bricht, der einen menschen verletzt.
wie entscheidet die bg dann ?
"sofort" heißt nach meinem verständnis " ohne die aufnahme weiterer tätigkeiten zwischendurch" um es mal so salopp zu formulieren.
p.s. mir ist sehr wohl bewußt, dass insbesondere beim drilling mit seiner tollen abzugssicherung einiges passieren kann, wenn man ihn ohne brechen entsticht.
mich interessiert nur, wie sich die pseudojuristen hier aus der affäre ziehen wollen.
roj
 

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