ROJ schrieb:mag daran liegen.
... aber was passiert, wenn beim umschalten,brechen etc. ein schuß bricht, der einen menschen verletzt.
Von Umschalten wurde nicht gesprochen. Sichern, brechen entstechen wird gelehrt und geprüft. Du wirst nicht allen Ernstes behaupten wollen, bei einem eingestochenen und gesicherten Drilling bräche beim Brechen leichter ein Schuß als die beim sofortigen Entstechen der gesicherten Waffe möglich wäre?
Falls das aber doch einmal der Fall wäre, und ein Mensch würde verletzt, wird vermutlich ein Staatsanwalt den Fall untersuchen und im Falle eines Verschuldens wäre der Schütze haftbar.
Die BG soweit überhaupt involviert würde sich das Geld von der Haftpflicht des Schützen wiederholen.
WH
Amadeus