Haftet der Büchsenmacher für ein fehlerhaft montiertes ZF und in welchem Umfang?

Registriert
21 Okt 2012
Beiträge
60
Ich habe mir im Herbst 2013 eine Heym Precision in dem Wiederladerkaliber 8,5x63 Reb bei Heym im Werk anfertigen lassen. Die Waffe habe ich bei der Abholung bei Heym mit einem Swarovski probegeschossen, Ergebnis = Loch in Loch. Das Zielfernrohr (Zeiss Diavari 6-24x72T) kaufte ich 1-2 Wochen später in einem Waffenladen und ließ es dort auch gleich mithilfe einer Festmontage auf die Waffe bauen, diesen Service bietet dieser Laden auch gleich mit an. Das Einschießen wollte ich gerne selber übernehmen. Nun musste ich natürlich erst geeignete Matrizen, Geschosse und Pulver kaufen. Mit meinen ersten selbstgebauten Patronen ging ich auf den Schießstand und wurde bitter enttäuscht, mal waren 2 Schuss Loch in Loch, dann war der dritte Schuss wieder um 5cm oder gar 10cm wild verrissen. Kein Problem dachte ich, noch eine neue Matrize gekauft, BR2 Zünder und leichtere Geschosse, da ich davon ausgehen musste, dass es wohl an meiner Munition lag, die die Waffe augenscheinlich nicht ganz verdaute. Um es abzukürzen, die Odyssee begann. Zwischendurch war ich sogar bei Heym aus lauter Verzweiflung, aber auch hier fand niemand einen Fehler. Bis gestern Abend, da packte es mich wieder und ich fuhr nochmals mit eigener Munition auf den Stand. Ein Freund von mir schoss und bekam wieder keine Treffer zusammen.:evil:

Aber dann bemerkte ich "endlich", dass sich das Zielfernrohr in den Ringen der Festmotage um mindestens 5mm verschoben hatte!:19:

Und nun komme ich zu meiner eigentlichen Frage:
In welchem Umfang haftet der Büchsenmacher, welcher mir das ZF mit der Festmontage auf die Waffe gebaut hat? :what:

Ich habe ja nicht nur den Aufwand, die Waffe inkl. ZF in den Laden zurückzubringen um eine neue "ordentliche" Montage zu fordern, der eigentliche Schaden ist ja noch viel umfangreicher:

- das ZF hat durch das Umher rutschen optische Mängel erlitten, Wertminderung min. 500€
- neue Montage inkl. Montageteile, ca. 200-300€
- erneute Verbringung der Waffe zum Händler + evtl. Abholung bei 50km Anfahrtsweg = 80€
- min 5-6 Schießplatzbesuche, bei 50km Anfahrtsweg und 10€ Platzgebühr, ca. 5x40€ = 200€
- verschossen Munition, ca. 100 Schuss = 200€

Damit komme ich alleine ohne die Wertminderung des ZF auf 680€.
Wie verhält es sich denn da mit der Haftung, muss ich das alles selber tragen oder wie ist die allgemeine Erfahrung im Forum?

Und wie sollte man jetzt am besten weiter vorgehen?:(

Grüße aus Thüringen.
 
Registriert
21 Okt 2004
Beiträge
5.428
AW: Haftet der Büchsenmacher für ein fehlerhaft montiertes ZF und in welchem Umfang?

Ein bißchen Mitschuld solltest Du Dir schon anziehen: dieses Ungetüm von Glas sollte mit einer deutlich massiveren Montage montiert werden. Z.B. Picatinny mit evtl. sogar drei Ringen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4508

Guest
AW: Haftet der Büchsenmacher für ein fehlerhaft montiertes ZF und in welchem Umfang?

Das Problem ist, dass Du Deinen Büma nicht hast einschießen lassen. Du hast ihm damit quasi die Möglichkeit genommen, nachzuweisen, dass seine Arbeit ordentlich war. Für ihn ist es daher auch eine blöde Situation. Hätte er selber eingeschossen, hätte er evtl. gemerkt, dass irgendwas nicht stimmt und frühzeitig nachbessern können, bevor ein größerer Schaden entsteht.
Abgesehn davon glaube ich nicht, dass das Glas schwerwiegende optische Mängel durch das Verrutschen genommen hat. Die Ringe waren geklebt, wie es aussieht; d.h. das Rohr ist praktisch "im Kleber" gerutscht. Genau sieht man es natürlich erst nach der Demontage.

Ein kleiner Tipp für die Neumontage: Nimm Halbringe, keine Dreiviertelringe. Die halten deutlich besser, selbst ohne jeden Kleber.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
24 Mai 2011
Beiträge
3.691
AW: Haftet der Büchsenmacher für ein fehlerhaft montiertes ZF und in welchem Umfang?

Fahr zum Händer lass nachbessern und wenn es dann klappt, mach nen Termin wo er auch wirklich Zeit hat und sich vorher Gedanken machen kann wie die Härte aus dem Vorgang genommen werden kann.
 
Registriert
9 Sep 2013
Beiträge
3.862
AW: Haftet der Büchsenmacher für ein fehlerhaft montiertes ZF und in welchem Umfang?

Ich sehe das wie folgt:

Es liegt m.E. ein Sachmangel gem. §434 BGB vor, weshalb du gem. §437 BGB den Verkäufer zur Nacherfüllung (=Mängelbeseitigung) gem. §439 BGB auffordern kannst, §439 BGB (2) regelt auch, dass der Verkäufer in diesem Fall die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen wie Material, Arbeitszeit, Wegekosten usw. zu tragen hat.

Ich würde also verlangen, dass er dir das Zielfernrohr einwandfrei, wozu auch das ZF selbst gehört (also ohne Kratzer etc.) montiert. Wie er das macht ist seine Sache.

Bzgl. Schießstandbesuchen und Munition, dafür Schadenersatz nach §280 BGB gelten machen sollte eher schwierig sein, ich würde erwähnen was dich das gekostet hat, ggf. rückt er ja auf dem Kulanzweg eine Kompensation raus.

Ob und wie weit du gehen musst bzw. ob er sich kooperativ zeigt steht natürlich auf einem anderen Blatt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rotmilan

Moderator
Registriert
24 Jul 2007
Beiträge
5.976
AW: Haftet der Büchsenmacher für ein fehlerhaft montiertes ZF und in welchem Umfang?

Dein Ärger ist verständlich, aber wie schon angedeutet, leider nicht ganz unverschuldet. Deshalb beruhige dich und fahr zu dem BüMa. Deine Aufstellung sehe ich wie folgt:

- das ZF hat durch das Umher rutschen optische Mängel erlitten, Wertminderung min. 500€

Erstmal demontieren und schauen, ob wirklich Schäden am ZF eingetreten sind.

- neue Montage inkl. Montageteile, ca. 200-300€

Lässt sich die bisherige nicht mehr verwenden?

- erneute Verbringung der Waffe zum Händler + evtl. Abholung bei 50km Anfahrtsweg = 80€

Max. Versandkosten, also ca. 40.-€

- min 5-6 Schießplatzbesuche, bei 50km Anfahrtsweg und 10€ Platzgebühr, ca. 5x40€ = 200€

Das ist dein persönliches Vergnügen. Du hättest den BüMa auch einschießen lassen können bzw er hätte er in deinem Beisein einschießen können mit anschließendem Kontrollschießen durch dich. Bei deiner Vorgehensweise hast du ihm das Heft aus der Hand genommen, er kann dir entgegnen, dass er gleich gemerkt hätte, dass die Montage nicht ok war. So würdest du seiner Stelle vermutlich auch argumentieren...

- verschossen Munition, ca. 100 Schuss = 200€

siehe oben. Warum hast du dir von Heym nicht genügend Munition zum Einschießen des ZF mitgeben lassen?

Danke, dass du es eingestellt hast. Der richtige Weg ist aus meiner Sicht gemeinsam mit dem BüMa einschießen. Das sollte man vorher klären (z.B. 5 Schuss), da manchen BüMa auch 1 Schuss reicht. ;-)
 
Registriert
21 Okt 2012
Beiträge
60
AW: Haftet der Büchsenmacher für ein fehlerhaft montiertes ZF und in welchem Umfang?

Ein bißchen Mitschuld solltest Du Dir schon anziehen: dieses Ungetüm von Glas sollte mit einer deutlich massiveren Montage montiert werden. Z.B. Picatinny mit evtl. sogar drei Ringen.

... also da möchte ich ein wenig wiedersprechen, denn es liegt ja im Ermessen des Büchsenmachers, welche Montage er wie verbaut, damit genau DAS Glas auf DER Waffe mit dem Kaliber standfest bleibt. Wenn mein Dachdecker unterdimensionierte Balken für meinen Dachstuhl verwendet und die Konstruktion senkt sich, dann gehe ich nach meinem Empfinden auch davon aus, hier KEINE erstmal Mitschuld zu tragen. Vergleiche hinken natürlich immer ein bisschen, aber etwas anderes ist mir auch die Schnelle nicht eingefallen, sorry.

Natürlich ist das Glas etwas schwerer als ein 1-4 fach Drückjagdglas, keine Frage, aber dieses Kaliber hat einen Rückstoß wie eine 30.06, also reden wir hier nicht über Magnumkaliber.

PS: Casull als Nickname :thumbup::thumbup::thumbup:
 
Registriert
21 Okt 2004
Beiträge
5.428
AW: Haftet der Büchsenmacher für ein fehlerhaft montiertes ZF und in welchem Umfang?

Du hast natürlich recht: der Büchsenmacher muss dass wissen und Dich entsprechend beraten. Das ZF wurde mehrfach in meinem Bekanntenkreis eingesetzt, glücklich wurde damit keiner. Mittlerweile meist gegen das 4-16 x 50 ersetzt. Das Glas bringt viel Masse mit, auch bei moderatem Rückstoss ein Thema -und so schwach ist die Reb auch nicht.

Ansonsten übrigens die nahezu ideale Kombi die Precision mit der 8,5!
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
9 Sep 2013
Beiträge
3.862
AW: Haftet der Büchsenmacher für ein fehlerhaft montiertes ZF und in welchem Umfang?

... also da möchte ich ein wenig wiedersprechen, denn es liegt ja im Ermessen des Büchsenmachers, welche Montage er wie verbaut, damit genau DAS Glas auf DER Waffe mit dem Kaliber standfest bleibt. Wenn mein Dachdecker unterdimensionierte Balken für meinen Dachstuhl verwendet und die Konstruktion senkt sich, dann gehe ich nach meinem Empfinden auch davon aus, hier KEINE erstmal Mitschuld zu tragen. Vergleiche hinken natürlich immer ein bisschen, aber etwas anderes ist mir auch die Schnelle nicht eingefallen, sorry.

Natürlich ist das Glas etwas schwerer als ein 1-4 fach Drückjagdglas, keine Frage, aber dieses Kaliber hat einen Rückstoß wie eine 30.06, also reden wir hier nicht über Magnumkaliber.

PS: Casull als Nickname :thumbup::thumbup::thumbup:

Das sehe ich ebenso, die Eignung zu vertraglich vorausgesetzten Verwendung bzw. gewöhnlichen Verwendung muss durch den Verkäufer gewährleistet sein.
 
Registriert
25 Apr 2012
Beiträge
2.963
AW: Haftet der Büchsenmacher für ein fehlerhaft montiertes ZF und in welchem Umfang?

Na suuupie!

Wir rekapitulieren:
Das Zielfernrohr (Zeiss Diavari 6-24x72T) kaufte ich 1-2 Wochen später in einem Waffenladen und ließ es dort auch gleich mithilfe einer Festmontage auf die Waffe bauen, diesen Service bietet dieser Laden auch gleich mit an

Und was ist jetzt nicht wie gewollt? Nicht wie vertraglich vereinbart, vorausgesetzt? Was hat einen Fehler / Mangel?

Etwa die gekaufte Sache, was zu Kaufrecht und Sachmängeln führen könnte, oder das Werk, womit wir bei Werkmängeln wären?


Wo das dann wieder hinführt ist dann die Frage..... ;-)

Nur 'mal so am Rande!
 
Registriert
9 Sep 2013
Beiträge
3.862
AW: Haftet der Büchsenmacher für ein fehlerhaft montiertes ZF und in welchem Umfang?

Und was ist jetzt nicht wie gewollt? Nicht wie vertraglich vereinbart, vorausgesetzt? Was hat einen Fehler / Mangel?

Die Eignung zur vorausgesetzten Verwendung bzw. gewöhnlichen Verwendung, in diesem Fall präzises Schießen, ist nicht gegeben.

Etwa die gekaufte Sache, was zu Kaufrecht und Sachmängeln führen könnte, oder das Werk, womit wir bei Werkmängeln wären?

Gem. §434 BGB ist ein Sachmangel auch bei unsachgemäßer Montage gegeben.
 
Registriert
25 Apr 2012
Beiträge
2.963
AW: Haftet der Büchsenmacher für ein fehlerhaft montiertes ZF und in welchem Umfang?

Schon gut, alles wird gut, macht ruhig weiter!

Und bitte geht nicht auf die bisher immer noch nicht beantwortete gestellte Grundfrage ein!


Adieu!
 
Registriert
9 Sep 2013
Beiträge
3.862
AW: Haftet der Büchsenmacher für ein fehlerhaft montiertes ZF und in welchem Umfang?

Schon gut, alles wird gut, macht ruhig weiter!

Und bitte geht nicht auf die bisher immer noch nicht beantwortete gestellte Grundfrage ein!


Adieu!

Und was ist diese Grundfrage deines Erachtens?
 
A

anonym

Guest
AW: Haftet der Büchsenmacher für ein fehlerhaft montiertes ZF und in welchem Umfang?

Ich bin ehrlich beeindruckt ob der Hobbyjuristenschwemme, die sich in den letzten paar Tagen hier im Forum zeigt!
Da auch ich keine Ahnung von der Materie habe, will ich ebenfalls meinen fachmännischen Rat präsentieren:

Wenn ich mir beim Büchsenmacher ein so schweres Glas auf ein Gewehr bauen lasse, überlasse ich dem Erbauer die Prüfung des Ergebnisses.
Gebe ich dem BüMa dieses Möglichkeit nicht, (da ich lieber irgendwann selber einschiessen will) erwerbe ich auf eigenes Risiko.
Wenn ich dann noch 200 Schuß abfeuere bevor ich merke, daß die Montage der Belastung durch das übergroße Zfr. nicht gewachsen ist kann ich das dem BüMa anlasten, muß aber nicht.

Relevant in diesem Zusammenhang:
- §§ 245 1.) 3. bis 5. Unterstrich,
- § 68 Abs.1 Satz 4
- Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen Seite 5 und 6 (oben)
Nähere Informationen (auch fernmündlich) erteilt: http://www.dvdtalk.com/reviews/images/reviews/190/1296772229_2.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
25 Aug 2005
Beiträge
3.804
AW: Haftet der Büchsenmacher für ein fehlerhaft montiertes ZF und in welchem Umfang?

Weisst was ich geb Dir 1K€ für das Glas und Du kaufst Dir davon was anständiges.

Füxlein
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
145
Zurzeit aktive Gäste
421
Besucher gesamt
566
Oben