A
anonym
Guest
Ach ja und das hier noch:
Dass der NABU mit rechtlich klar definierten Begriffen ein wenig salopp agiert, zeigt sich in der Forderung zum Schießnachweise. So steht dort:" Der NABU fordert für alle Jagdausüübungsberechtigen einen jährlich durchzuführenden Leistungsnachweis für den Gebrauch der Schusswaffen, die von ihnen im jagdlichen Einsatz geführt werden. Der Nachweis ist auf einem behördlich genehmigten Schießstand zu erbringen. Dabei gilt nicht die Teilnahme, sondern v. a. die Treffsicherheit auf bewegte Ziele als entscheidendes Bewertungskriterium für den Schießnachweis für jede jagdlich geführte Waffe". Also: Jagdausübrungsberechtigte müssen einen Nachweis für alle Waffen erbringen. Begeher, Gäste etc. nicht. Und der Schießnachweis soll für alle Waffen erfolgen, die jagdlich eingesetzt werden. Interessante Vorstellung. Was der Hinweis auf behördlich zugelassene Schießstände implizieren soll, ist nicht klar, da andere gar nicht betrieben werden dürfen.
Dass der NABU mit rechtlich klar definierten Begriffen ein wenig salopp agiert, zeigt sich in der Forderung zum Schießnachweise. So steht dort:" Der NABU fordert für alle Jagdausüübungsberechtigen einen jährlich durchzuführenden Leistungsnachweis für den Gebrauch der Schusswaffen, die von ihnen im jagdlichen Einsatz geführt werden. Der Nachweis ist auf einem behördlich genehmigten Schießstand zu erbringen. Dabei gilt nicht die Teilnahme, sondern v. a. die Treffsicherheit auf bewegte Ziele als entscheidendes Bewertungskriterium für den Schießnachweis für jede jagdlich geführte Waffe". Also: Jagdausübrungsberechtigte müssen einen Nachweis für alle Waffen erbringen. Begeher, Gäste etc. nicht. Und der Schießnachweis soll für alle Waffen erfolgen, die jagdlich eingesetzt werden. Interessante Vorstellung. Was der Hinweis auf behördlich zugelassene Schießstände implizieren soll, ist nicht klar, da andere gar nicht betrieben werden dürfen.