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Die Beantragung geht per e-Mail und kann auch über die JABs erfolgenKlar verschonen wir die. Nicht mehr im Jagdgesetz , somit keine Jagdzeiten.
Erlegung über Ausnahmegenehmigung.
10 Stück waren es .
Dazu muss der Geschädigte den Antrag stellen.
Für mich immer noch weltfremd.
Hast du schon mal die Abschussgenehmigung von Elstern undEichelhähergehabt ?
Der Grund würde mich interessieren . Es muss ja ein nachvollziehbarer Schaden vorliegen
Wir haben im LK WND erhebliche Schäden in der Landwirtschaft durch die Rabenvögel und wenn wir keine erlegen würden, wär die Kacke am Dampen
guggst du hier: (ist zwar nur der Entwurf, aber so wurde er durchgewunken)
Punkt 8 wurde wegen Mitch gekippt
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