Grüne fordern Vollschonung für Eichelhäher (Bayern)

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Jagd und Vollschonung führen stets nur zu dem Effekt, den diese wenig kompetente Klientel in der aktuellen Debatte für opportun hält. Das von Ankurbelung der Reproduktion bis Ausrottung im Falle der Jagd alles sein.
 
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Du schreibst es selbst....." jede" allein genügt NICHT, sie muss auch rechtskonform sein! Rechtskonform ist töten dann, wenn "mit vernünftigem Grund".

Nein! "rechtskonform" bedeutet, keinem Gesetz widersprechend. NICHT rechtskonforme Bejagung wäre z.B. die Nutzung von Leimruten (s. 19 BJagdG).
Wie @Panke in #101 geschrieben hat, ist weidgerechte Jagdausübung ein vernünftiger Grund für sich gesehen und rechtfertigt damit auch das Töten von Wildtieren.


"Freude am töten" kann ich mir nicht vorstellen, dass ein vernünftiger Grund ist...... oder lieg ich falsch?

HWL

Ja, Du liegst falsch! Ob dem Jäger das individuelle Töten unter den o.g. Voraussetzungen "Freude bereitet" oder nicht, ist juristisch gesehen völlig irrelevant.
 
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Nein! "rechtskonform" bedeutet, keinem Gesetz widersprechend. NICHT rechtskonforme Bejagung wäre z.B. die Nutzung von Leimruten (s. 19 BJagdG).
Wie @Panke in #101 geschrieben hat, ist weidgerechte Jagdausübung ein vernünftiger Grund für sich gesehen und rechtfertigt damit auch das Töten von Wildtieren.




Ja, Du liegst falsch! Ob dem Jäger das individuelle Töten unter den o.g. Voraussetzungen "Freude bereitet" oder nicht, ist juristisch gesehen völlig irrelevant.
Ist das juristisch wirklich so … Also, dass sich aus einem unbestimmten Begriff eine Rechtfertigung zwingend und widerspruchsfrei ableiten lässt. Ist das diese berühmte normative Kraft des Faktischen?
 
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Nein! "rechtskonform" bedeutet, keinem Gesetz widersprechend. NICHT rechtskonforme Bejagung wäre z.B. die Nutzung von Leimruten (s. 19 BJagdG).
Wie @Panke in #101 geschrieben hat, ist weidgerechte Jagdausübung ein vernünftiger Grund für sich gesehen und rechtfertigt damit auch das Töten von Wildtieren.
Es greift hier explizit nicht das Jagdgesetz, sondern das Tierschutzgesetz!
Das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund ist ein Verstoss gegen dieses Gesetz!!!
Das gilt selbstverständlich auch bei der Jagdausübung.
Die Jagd ist kein "Raum" in dem alle anderen Gesetze unwirksam wären.

HWL
 
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Es greift hier explizit nicht das Jagdgesetz, sondern das Tierschutzgesetz!
Das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund ist ein Verstoss gegen dieses Gesetz!!!
Das gilt selbstverständlich auch bei der Jagdausübung.
Die Jagd ist kein "Raum" in dem alle anderen Gesetze unwirksam wären.

HWL
Was genau ist ein “vernünftiger Grund“?
 
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Ja, Du liegst falsch! Ob dem Jäger das individuelle Töten unter den o.g. Voraussetzungen "Freude bereitet" oder nicht, ist juristisch gesehen völlig irrelevant.
Es geht nicht darum, ob er dabei Freude hat,..... kann er haben, jeder Zeit.
Es geht darum, ob er einem "vernünftigen Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes hat.
Und ich unterstelle einfach mal, das "die Freude am Töten" kein vernünftiger Grund ist.

HWL
 
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Tierschutzgesetz steht über Jagdgesetz. Und über allem sollte der gesunde Menschenverstand stehen. Dann müsste so manche Diskussion gar nicht erst geführt werden. Was hier mal wieder von einigen zum besten gegeben wird, mag rechtskonform sein, aber so richtig Jagen mit Herz ist das nicht. Meine subjektive Meinung, aber ich bin ein bekennendes Weichei. Der gnadenlose Jäger mag ich nicht sein. Beute mache ich trotzdem.
 
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Jagd IST Freude! (Meistens)
Weidmannsheil !
Ich freue mich auch, wenn ich etwas für das letzte im Revier vorkommende Niederwild, oder auch einfach in der naturlebenden Tierarten tun kann.
Deren anblick, erfreut mich immer wieder. Wenn da noch wenige Fasanen sind, muss ich die nicht bejagen, aber deren Feinden das Leben erschweren.
Alleine nur den Lebensraum verbessern, bringt da auf Dauer wenig.
 
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Tierschutzgesetz steht über Jagdgesetz. Und über allem sollte der gesunde Menschenverstand stehen. .
Ob die, die diese Gesetze erlassen, über einen gesunden Menschenverstand und das Wissen, über diese Tierarten und deren Lebensraum verfügen, muss aber auch hinterfragen dürfen.
Es wird immer ein dafür und ein dagegen geben, nur wird in Deutschland ja nicht mit Maß und Ziel darüber gesprochen, geschweige gehandelt.
Es ist wie beim Fußball, es gibt nur Sieger und Verlierer.
Ein unentschieden für unsere Natur, gibt es nicht!
 
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War heute abend noch ne längere Strecke mit dem Fahrrad unterwegs. Viel mehr Mücken als in den letzten Jahren hier. Jede will in Mund, Nase, Augen während der Fahrt, stehend wirst sofort attackiert.
Naja,erst die Nässe, dann die Wärme...
Fein! Da geht's den Kleinvögeln gleich besser und also auch Raben- und Greifvögeln. Und so hat dann jeder hier im Forum auch Grund zur Freude ... Weidmannsheil!
 
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Zitat Hubert Weinzierl, Diplom-Forstwirt (aus "Mehr Reklame für Wald und Wild):
"Wichtig im praktischen Vogelschutz ist das Kurzhalten der Vogelfeinde, wenn wirksamer Vogelschutz betrieben werden soll. Denn all das Gesindel wie Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher, Katzen und dergleichen fügen der Vogelwelt alljährlich erhebliche Schäden zu, die nach jahrelangen Untersuchungen des Verfassers bis zu 90% betragen können."

Eichelhäher tragen i.d.R. von Bastardeichen Früchte in den Wald, ebenso von nicht qualifizierten Buchen.
(Ausgenommen in anerkannten Eichen- und Buchenbeständen z.B. im Spessart, Steigerwald, etc.)
Mit FoV (Forstvermehrungsgesetz) - Bundesgesetzblatt darf Saat- und Pflanzgut, das Ausgangsmaterial, keine nachteiligen Eigenschaften erwarten lassen.-
 
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