Lieber Vernunftbegabter,
"Eigentum" am Wald hat der Jäger in der Regel nicht, sonst stünde er im Gfundbuch. Er hat das Jagdrecht vom Eigentümer gepachtet oder eine Jagderlaubnis als Jagdgast bekommen. Wenn man so klug wie Sie schreibt, sollte man das eigentlich wissen.
Der Hinweis auf Eigengefährdung vor dem Rapsacker ist in der drohenden Diktion natürlich Schwachsinn. Aber Verwecshlungen passieren leider auch immer wieder, so dass man als nichtjagender Waldnutzer stets überlegen sollte, wie man waldtypischen Gefahren aus dem Weg geht. Der verzicht auf Nachtcaches gehört m.E. dazu.
Ob es sinnvoll ist mit Geocachern zu sprechen, ob der cache verlegt werden kann, wenn er stört, muss man sich gut überlegen. Ich habe das einmal versucht, als ein Bodendenkmal ziemlich zerstört wurde. Antwort bekam ich nicht, also habe ich den "Schatz" halt ein paar Mal weggeräumt. Jetzt ist dort wieder Ruhe.
Als Waldeigentümervertreter kümmere ich mich aber nicht regelmäßig um die Verstecke, die ja bspw. auch mitten in einem laufenden Hieb sein können. Würde ich das tun, könnte, der Vorrang der Eigensicherung, das von einem Waldbesucher, der den Wald auf eigene Gefahr betritt und sich an Absperrungen halten muss über kurz oder lang durch das Richterrecht ausgehöhlt werden.
Gruß
OVS