Gehäuse R8 eintragungspflichtig

Registriert
15 Sep 2019
Beiträge
612
Was willst du dir denn schriftlich geben lassen?
Du gehst mit der Rechnung und dem Waffenbegleitschein zur Behörde und zeigst deinen Waffenerwerb an.
Alles andere macht der SB was er für richtig befindet.
Das Teil steht dann in der WBK mit oder ohne Nr. Und fertig. Was willst dann noch schriftlich haben?

Meine SBs (bis auf die ältere Dame, die das schon seit Jahrzehnten macht) können keine Professional von einer Success unterscheiden. Geschweige denn wissen den Unterschied eines Systems von einem Schaft.

Ich traue also der Entscheidung, was von deren Seite ausreicht, nicht unbedingt vollständige juristische Korrektheit zu.

Und ich bin eben jemand, der es korrekt haben will. Vor allem wenn eben dieses System ohne eingravierte Nummer dann auch noch ausgeschlachtet in einem
After market Schaft nachts durch die Heide geschleppt wird.

Ich kann mit meinem
juristischen Verständnis aus dem neuen Waffenrecht nicht 100% nachvollziehen, ob solche alten Systeme ohne Herstellerseitige Gravur, die aber bereits per NWR-ID erfasst und nun per Händler verkauft werden, nun eine eingravierte Seriennummer bekommen müssen oder ob es eine Kann-Entscheidung ist.
Man hört ja von beiden Möglichkeiten.

Und dann vertraue ich eben nicht der mündlichen Aussage eines SBs, dem ich noch erklären muss was tatsächlich das waffenrechtlich relevante Teil an einem Professionalschaft ist. Bzw. was überhaupt der Unterschied ist.

Am Ende bin ich ja derjenige, der ein relevantes Waffenteil ohne Seriennummer nachts durch die Heide schleppt.

Edith: wenn es juristisch keine Notwendigkeit für eine Nachgravur benötigt, mache ich auch keine aus vorauseilendem Gehorsam.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
18.395
Es besteht keine Pflicht, irgendwas nachträglich und vorrauseilend mit einer Nummer zu versehen. Steht so auch im BKA- Leitfaden. Das das einige SB anders sehen, ist ein anderes Blatt.
 
Registriert
15 Sep 2019
Beiträge
612
Es besteht keine Pflicht, irgendwas nachträglich und vorrauseilend mit einer Nummer zu versehen. Steht so auch im BKA- Leitfaden. Das das einige SB anders sehen, ist ein anderes Blatt.
Okay, danke. Ich habe das irgendwie immer nur gelesen für bereits vorhandene Schäfte, die vor dem Stichtag bereits im Besitz waren.

Über den Fall, einen solchen „alten“ Schaft dann heute von einem Händler zu erwerben, hatte ich noch nichts genaues zum Nummern gravieren gelesen. Eintragung war klar.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
18.395
So weit ich weiß, hat Blaser bei den Systemen/ Inlays schon mehrere Jahr vor Einführung des NWR angefangen, da auch Nummern zu vergeben.

Genaueres kannst du sicher auch bei Blaser erfragen. Und auch wie im Bedarfsfall vorzugehen wäre. Halte deren Auskunft da für fundierter, wie die einiger SB . . .
 
Registriert
6 Sep 2012
Beiträge
42
(...)

Edith: wenn es juristisch keine Notwendigkeit für eine Nachgravur benötigt, mache ich auch keine aus vorauseilendem Gehorsam.
Siehe hierzu AWaffV:

AWaffV UA 3 Kennzeichnung von Waffen
§21 Kennzeichnung von Schusswaffen
(...)
(2) (...) sind wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen (...) zu kennzeichnen, wenn sie einzeln gehandelt werden.
(...)
(3) Wird eine Schusswaffe aus wesentlichen Teilen hergestellt, die bereits mindestens mit einer Seriennummer gekennzeichnet sind, so sind diese wesentlichen Teile (...) lediglich mit der Angabe nach §24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Waffengesetzes zu kennzeichnen. Es ist jedoch sicherzustellen, dass auf dem führenden wesentlichen Teil alle Angaben gemäß Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 angebracht sind.

Das führende Teil ist in diesem Falle das Gehäuse (also die Gehäuse-Schaft-Einheit), folglich greift §25a WaffG.
Es besteht keine Pflicht, irgendwas nachträglich und vorrauseilend mit einer Nummer zu versehen. Steht so auch im BKA- Leitfaden. Das das einige SB anders sehen, ist ein anderes Blatt.
Vergl. hierzu:
WaffG §25a Anordnung zur Kennzeichnung:

"Sofern eine kennzeichnungspflichtige Schusswaffe nicht mit einer fortlaufenden Nummer (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5) gekennzeichnet ist, kann die zuständige Behörde auch nachträglich anordnen, dass der Besitzer an ihr ein bestimmtes Kennzeichen anbringen lässt."

Eine Pflicht besteht nicht, die Behörde KANN aber die Kennzeichnung anordnen, wenn sie möchte.
So weit ich weiß, hat Blaser bei den Systemen/ Inlays schon mehrere Jahr vor Einführung des NWR angefangen, da auch Nummern zu vergeben.

Genaueres kannst du sicher auch bei Blaser erfragen. Und auch wie im Bedarfsfall vorzugehen wäre. Halte deren Auskunft da für fundierter, wie die einiger SB . . .

Blaser hat die RR-Nummern (das sind die, die auf den Systemen stehen) schon länger vergeben, weil diese beim Export der Waffen nach Skandinavien (Schweden insbesondere) gefordert wurden.

So. Alles nochmal zusammengefasst, dann kann sich der geneigte Fragensteller auch auf juristisch verwertbare Gesetzeszitate berufen :)

Kimb.
 
Registriert
11 Feb 2018
Beiträge
2.692
Kauft euch doch ne "normale"
Blei- Spritze, bei der so ein Affentanz mit Gehäuse-extra-gedöhns erst gar nicht kommt...🤣
*wegduck*
 
Registriert
15 Sep 2019
Beiträge
612
Du bekommst mittlerweile bei jeder LW 3 ID's im NWR.
Selbst meine 202 mit CEMA Schaft haben sie mit 3 IDS eingetragen. Was ein Affentanz.

Besten Dank an die obige Rechtsberatung!!!

Meine Behörde hat dies tatsächlich so gehandhabt. Sie hat angeordnet, dass ich das Gehäuse zu Blaser schicken lasse.
Laut Blaser hat Frankonia beim Verkauf O-Ton „grenzwertig illegalen Waffenhandel betrieben“, indem sie mir als Händler einen gebrauchten Schaft (Gehäuse) ohne Nummer verkauft und geschickt haben.

Nun glaube wer wolle, ich hab’s jetzt nach Isny geschickt und habe auf ewig Ruhe. Kostet ein bisschen was, war dennoch insgesamt mehr als ein Schnapper.

Jetzt warte ich sehnsüchtig auf den klassischen Holzschaft aus Ungarn, in das das System gebettet wird. 😍
 
Registriert
6 Sep 2012
Beiträge
42
Du bekommst mittlerweile bei jeder LW 3 ID's im NWR.
Finde ich aber ehrlich gesagt gut so; somit hat man im Falle eines Laufwechsels (ja, gut, kommt sehr selten vor....) immer eine T-ID parat und muss nicht erst den Weg über "Bestand nachmelden" gehen.

(...)
Besten Dank an die obige Rechtsberatung!!!

Meine Behörde hat dies tatsächlich so gehandhabt. Sie hat angeordnet, dass ich das Gehäuse zu Blaser schicken lasse.
Laut Blaser hat Frankonia beim Verkauf O-Ton „grenzwertig illegalen Waffenhandel betrieben“, indem sie mir als Händler einen gebrauchten Schaft (Gehäuse) ohne Nummer verkauft und geschickt haben.
(...)

Jetzt warte ich sehnsüchtig auf den klassischen Holzschaft aus Ungarn, in das das System gebettet wird. 😍
Immer gerne.

"Grenzwertig illegaler Waffenhandel..." Naja, das ist sicherlich sehr krass formuliert, dennoch ist tatsächlich der Tatbestand einer Owi nach § 53 (1) 10. WaffG erfüllt:

"(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
(...)
10. entgegen " 24 Absatz 5 eine Schusswaffe (...) anderen gewerbsmäßig überlässt.
(...)"

Dazu als Hintergrund § 24 (5) WaffG:
"(5) Wer Waffenhandel betreibt, darf Schusswaffen oder Munition anderen gewerbsmäßig nur überlassen, wenn er festgestellt hat, dass die Schusswaffen gemäß Absatz 1 gekennzeichnet sind, (...)"
Aber gut, nun haben alle Beteiligten alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die liebe Seele hat Ruh´ und Du stellst bitte ein Foto des klassischen Holzschaftes hier herein, wenn er fertig ist, weil wir jetzt alle gespannt sind :D
 
Registriert
15 Sep 2019
Beiträge
612
Ja, wenn man bedenkt dass Blaser für 5min Lasergravur mal schlappe 200€ nimmt, hat die Owi gleich schon wieder ein anderes Geschmäckle. Das hat sich Frankonia dadurch schön gespart. Aber insgesamt war es immer noch ein Schnäppchen. :)

Der Schaft ist schon mit mehreren Fotos aus der Herstellung im R8 Faden zu finden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
18.395
Da das nachträgliche Anbringen einer Nummer eine Kann- Bestimmung ist, denke ich nicht, daß da ein OWI bestand haben dürfte.
 
Registriert
6 Sep 2012
Beiträge
42
Da das nachträgliche Anbringen einer Nummer eine Kann- Bestimmung ist, denke ich nicht, daß da ein OWI bestand haben dürfte.
Für den Kunden nicht, für den Händler schon. Steht ja in

§ 53 (1) 10. WaffG:

"(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
(...)
10. entgegen § 24 Absatz 5 eine Schusswaffe (...) anderen gewerbsmäßig überlässt.
(...)"

Die "Kann-Bestimmung" greift nur dann, wenn das Teil bereits verbaut ist und die Waffe in ihrer Gänze verkauft wird. Ansonsten greift § 24 (1) 5. WaffG. Und der besagt:

§ 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht

(1) Wer Schusswaffen im Geltungsbereich dieses Gesetzes herstellt oder in diesen verbringt, hat unverzüglich auf den (...) wesentlichen Teilen der Schusswaffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben zu machen:
(...)
5. eine fortlaufende Nummer (Seriennummer).

Wenn ein Händler jetzt nicht mit einer Seriennummer gekennzeichnete, wesentliche Teile (ein R8-Gehäuse zählt als solches) an eine Privatperson überlässt, ist der Tatbestand des § 53 (1) 10. WaffG erfüllt.

Hoffentlich kommt der neue Gade bald, ich bin sehr gespannt, was der dazu schreibt :D
 
Registriert
5 Nov 2023
Beiträge
27
Ich hole den Schinken mal hoch.

Ich habe von einem Händler online eine gebrauchte R8 Professional gekauft.
Auf dem Waffenbrief steht, das 3 relevante Teile verbaut sind.
Seriennummern habe ich aber nur von 2, Lauf sowie Verschlusskammer. Das dritte Teil muss ja der Systemkasten sein. Von diesem habe ich aber keine Seriennummer.
Diese ist weder im Waffenbrief, noch auf dem Systemkasten zu finden.
Muss die Waffe nun zu Blaser?
Bringe erst am Mittwoch alles zum eintragen lassen, wollte aber gerne hier schon fragen.

Hätte er die Waffe denn so überhaupt verkaufen dürfen? Wenn ich mir den Post über mir anschauen vermutlich nicht?

Grüße Sebastian
 
Registriert
10 Dez 2013
Beiträge
836
Die Waffe wurde produziert bevor das System ein wesentliches Teil war. Also braucht es auch keine Seriennummer, weder damals noch heute. Die Behörde wirds dann ohne Seriennummer eintragen.


 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
132
Zurzeit aktive Gäste
277
Besucher gesamt
409
Oben