Gehäuse R8 eintragungspflichtig

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Ferndiagnosen sind immer etwas "bääääh".
Mir fällt jetzt nicht ein, warum das falsch sein soll.
Die Waffe hat eine Waffennummer entsprechend des führenden wesentlichen Teiles. Hätte man nicht machen müssen, aber "falsch"?
Der SB wird die waffe dann an seinem Terminal zerlegen und neu zusammensetzen, wäre meine Vermutung. Die Behörde kann ja Korrrektur schreiben. Er kann wahrscheinlich auch den ganzen Bestand (Waffe) löschen und neu anlegen.
 
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Im Prinzip muss er ja nur das gleiche machen, wie sonst auch, wenn er aus einer modularen Komplettwaffe, eine waffe "zerlegt" umschreibt.
So wie bei jedem Laufverkauf fällig.
Er wird das hinbekommen ;)
 
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Ich spiele so langsam mit dem Gedanken, mal ganz unvoreingenommen á lá Asterix meine Waffenbehörde darüber zu informieren, dass ich bereits vor dem 01.09.2020 einen Systemkasten und einen Verschlussträger besessen habe mit der Bitte um Auskunft, wie denn nun zu verfahren sei.
Irgendwo auf meiner Festplatte müsste ich noch ein Formular für einen Passierschein A38 haben. :giggle: Vielleicht reichst Du das zur Anfrage lieber gleich mit ein? :devilish: :evil:
 
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Nachdem ich eine Komplette Waffe erworben habe, müsste der Händler gemäß meinem SB wohl eine Waffe melden, bekommt dann die W-ID und der sind dann die 3 T-ID's zuordnen.

Was mein Händler anscheinden gemacht hat, ist eine Waffe zu melden und der gleich die Seriennummer des Systems zugeordnet. Und anschließend die 2 anderen Serinenummern mit ihren T-ID's dazu gebucht haben. Damit fehlt gemäß meinem SB die 3te T-ID wie für R8 gefordert.

Was - wie du auch schon bestätigst - mögichen gewesen wäre, wäre nur die 3 T-ID's zu nehmen und das ganze mir meldetechnisch als als Einzelteile zu verkaufen.
M.E. hat der Händler das richtig gemeldet...
 

Wheelgunner_45ACP

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M.E. hat der Händler das richtig gemeldet...
leider ist das so nicht richtig.

Es gibt zwei Optionen, wie du dem Verlauf des Freds entnehmen kannst, die sachlich richtig sind. Entweder der Händler verkauft alles als Teile mit deren T-ID ohne im NWR eine Waffe zu generieren. Oder er "baut" eine Waffe, meldet die im NWR an und und ordnet dieser Waffe die 3 T-ID's zu. und das Konstrukt wird dem Käufer übergeben.
 
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schnitzen ist nicht notwendig 🥴😂
Einfach den Schaft mit System an Blaser schicken und die machen dir eine Nummer rein.
War bei mir nicht anders.
Hab es damals über Waffen Beer gemacht.
80€ hats mich gekostet.

Die Frage ist indes, ob der Händler - wenn den das Gehäuse tatsächlich eintragungspflichtig ist - überhaupt noch einen Schaft verkaufen darf, der keine Nummer hat. Denn er müsste ja auch den Verkaufsvorgang melden....und dazu braucht er ja die Nummer.
 
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Schäfte haben ja keine Nummer.
Zukünftig müssen zur Unterscheidung die Begriffe verändert werden.
Das System -im Register Gehäuse- bekommt eine Nummer. Bestand bleibt. Alle neuen werden vom Hersteller nummeriert.
Der -unbeachtete Haken- ist, dass man auf Jagdschein eigentlich nur Jagdlangwaffen erwerben dürfte. Nur Austausch,- Wechselläufe und Wechselsystem -kalibergleich oder kleiner- bedürfen keiner Erwerbserlaubnis.
Sprich, es braucht -theoretisch- einen Voreintrag.
Ob das so in der Praxis abläuft, bleibt abzuwarten. Es macht keinen Sinn, da der Jagdschein eben wieder als bedürfnisgrund ausreicht.
Noch sind die Behörden mit anderem beschäftigt, aber irgendwann wird irgendwo eine der "freundlich" bekannten Behörden zuschlagen.
Solange kaufen wir eben via Erwerbsberechtigung, Jagdschein.
 
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Ich hole am Montag meinen neuen Schaft mit System ab. Bin gespannt wie das abläuft. Meine P-ID und meine E-ID habe ich vorsorglich beschafft. Mal sehen ob auf dem Schaft eine Nummer ist. Wäre dann eine T-ID. Man darf gespannt sein.
Wünsche Allen hier ein schönes Wochenende.
 
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Die Frage ist indes, ob der Händler - wenn den das Gehäuse tatsächlich eintragungspflichtig ist - überhaupt noch einen Schaft verkaufen darf, der keine Nummer hat. Denn er müsste ja auch den Verkaufsvorgang melden....und dazu braucht er ja die Nummer.

Muss dazu noch sagen, dass das bei mir sch
Die Frage ist indes, ob der Händler - wenn den das Gehäuse tatsächlich eintragungspflichtig ist - überhaupt noch einen Schaft verkaufen darf, der keine Nummer hat. Denn er müsste ja auch den Verkaufsvorgang melden....und dazu braucht er ja die Nummer.

Mittlerweile wird es auch so sein, dass sämtliche Neuware mit Seriennummern versehen sind.
Bei mir ist diese Geschichte schon 4 Jahre her, wo ich einen Schaft mit System ganz easy in Deutschland erworben habe und die Behörden hier in Südtirol meinten, dass dies nicht ganz legal wäre.
Sollte bei einer Kontrolle dieser Schaft mit System ohne Nummer im Schrank stehen, dann würde es unter illegalen Waffenbesitz fallen. Und unter diesen Umständen habe ich alles daran gesetzt, dass da so schnell wie möglich eine Nummer rein gekommen ist
 
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Das mit dem NWR wird doch irgendwie recht kompliziert....

Wie sieht das denn jetzt z.B. bei einer Flinte, einem Drilling, zerlegbare Kiplaufbüchse etc. aus?

Was ist da jetzt einzutragen, wird alles im NWR auch in die WBK eingetragen oder gibts auch Eintragungen die nur im NWR, aber nicht in die WBK eingetragen werden!?

So war zumindest die Aussage für eine neue Bergara BA 13... Laut Aussage des SB´s:

"es gibt die Möglichkeit, modulare Waffen im NWR anzulegen. Das heißt, es wird lediglich die Waffe eingetragen und die relevanten Teile (Lauf etc.) werden nur im NWR und nicht in der WBK abgebildet. Dies hat zur Folge, dass lediglich eine Eintragung erfolgen muss....

.. die erworbene Waffe im NWR angeschaut und die Waffe wurde wie oben beschrieben im NWR angelegt. Es muss daher nur ein Eintrag vorgenommen werden."
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Das mit dem NWR wird doch irgendwie recht kompliziert....

Wie sieht das denn jetzt z.B. bei einer Flinte, einem Drilling, zerlegbare Kiplaufbüchse etc. aus?

Was ist da jetzt einzutragen, wird alles im NWR auch in die WBK eingetragen oder gibts auch Eintragungen die nur im NWR, aber nicht in die WBK eingetragen werden!?

So war zumindest die Aussage für eine neue Bergara BA 13... Laut Aussage des SB´s:

"es gibt die Möglichkeit, modulare Waffen im NWR anzulegen. Das heißt, es wird lediglich die Waffe eingetragen und die relevanten Teile (Lauf etc.) werden nur im NWR und nicht in der WBK abgebildet. Dies hat zur Folge, dass lediglich eine Eintragung erfolgen muss....

.. die erworbene Waffe im NWR angeschaut und die Waffe wurde wie oben beschrieben im NWR angelegt. Es muss daher nur ein Eintrag vorgenommen werden."

Nur ist die bergara nicht modular,da nur mit büma lauf neu einpassbar
 
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So langsam nähert sich der 1.9. und ich möchte mir bis dahin nicht selbst das Bei. stellen…

Es scheint hier ja Konsens zu sein, dass wesentliche Teile, die Bestandteil einer kompletten Waffe sind nicht einzeln nachgemeldet werden müssen, auch wenn sie unterschiedliche Seriennummern haben.

Nur wo im Gesetz finde ich das, der hier schon mal erwähnte §58, Abs. 19 bezieht sich ja auf den gewerblichen Waffenhandel.
 

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