Das der Beitrag sich vom Netto errechnet ist bescheuert, das will ich gar nicht in Frage stellen. Zudem auch doof, weil du das im Voraus machst und wenn eine Frau auf einmal in die bessere Steuerklasse wechselt, weiß der AG auch sofort was los ist.Grundsätzlich ja schön, dass es sowas gibt, hab ich natürlich auch mitgenommen. Die Berechnungsgrundlage ist m.E. dringend reformbedürftig und benachteiligt vor allem diejenigen die es nicht so dicke haben und daher besonders brauchen können. Da wir ein deutliches Ungleichgewicht bzgl. Gehalt haben war meine Frau immer in der Steuerklasse 5, die Steuerklassen haben wir dann vorher getauscht, also im Betrachtungszeitraum zunächst weniger in Summe erhalten, damit sie den Höchstsatz bekommt, weil das Elterngeld vom Netto berechnet wird. Wer das nicht so einfach kann weil es sonst für den Lebensunterhalt während des Betrachtungszeitraums eng wird bekommt auch weniger Elterngeld.
Mit dem zweiten Punkt gehe ich aber nicht ganz d'accord. Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber die Steuerlast ist im Endeffekt doch immer identisch, also wenn man "nur" mit 3/5 zurecht kommt, hat man doch größere Probleme, weil man per se ja niedriger besteuert wird, aber in der Regel am Ende des Jahres eine Nachzahlung ansteht. Falls ich hier was übersehe, dann bitte klärt mich auf, interessiert mich echt.
Wir haben damals bei unseren Kindern nicht die Steuerklasse gewechselt, wir sind aber auch eine besondere Konstellation, meine Frau arbeitet im Gesundheitswesen und erzielte durch Schichtzulagen und Boni eh ein sehr hohes Netto von ihrem Brutto, sodass sie schon an der Beitragsgrenze war.