Geeignete Fangschusswaffe

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Sorry, aber interpretiere ich § 19 BjagdG falsch?

(1) Verboten ist mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen (...)



Ich will zwar keineswegs abstreiten, dass .410 buckshot aus dem Revolver selbst bei Schwarzwild gut funktioniert aber m.M. nach ist das rechtlich nicht zulässig :no:- oder liege ich da falsch?
Wenn ich auf einer vermeindlichen Totsuche ins Dicke krieche, und wiedererwarten 2,5-5m vor mir ein angeschweister Keiler hoch wird, bin ich in einer Notstandsituation, und dann darf ich, wenn ich genug Zeit habe drehe ich die Trommel einfach auf .45LC oder auf .454Casull.;-) Der Vorteil der Posten besteht darin,das eine höhere Warscheinlichkeit besteht auf kurze Distanz (max 10m) eine der Kugeln ins ZNS zu bekommen, und das bei geringer Wildbretzerstörung

@ TS-Ganz wichtig ist das ausgiebige ÜBEN mit der Kurzwaffe, wenn man sie braucht, hat man keine Zeit zum Nachdenken, da muß jeder Griff im Schlaf sitzen
 
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Seit einiger Zeit führe ich einen Revolver (Zuverlässig und Bediensicher) im Kal. 454 Casull mit 21/2" Trommel und 61/2" Lauf, das ist das Gröste was ich noch als handlich im Dicken zu führen vermag, geladen mit .410er Posten ...

Wenn Du zu einer (vermeintlichen) Totsuche aufbrichst, brauchst Du keine Waffe (da Wild = tot).
Wenn Du Deiner Sache nicht sichr bist (tot?) und trotzdem mit einer nach § 19 BJG nicht zugelassenen Waffe auf Nachsuche gehst, handelst Du mit bedingtem - oder Eventualvorsatz (dolus eventualis), d.h.:
Du hälst den Taterfolg für möglich, obwohl Du diesen nicht unbedingt erfüllen möchtest. Du begehst also die Tat, obwohl Dir die möglichen Konsequenzen Deines Handelns bewusst sind. Du nimmst den Taterfolg also billigend in Kauf (sog. Billigungstheorie des Bundesgerichtshofs).
smilie_be_095.gif

Nix mit Notstand!
 
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Korrekt.

Es ist sehr schwierig zu begründen und wird in der Regel schief gehen.

Man ist auf der Jagd ja innerhalb seines Bedürfnisses unterwegs.
Entsprechend hat die Bewaffnung auszusehen,

Posten sind verboten auf Schalenwild.
KW auf Wild nur zur Fangschussabgabe.

Um den Rechtfertigungsgrund Notstand zu begründen, bedarf es also einiger Klimmzüge.
Es muss also die Fangschussituation KW mit Posten auf bspw. Raubwild sein, bei der man vom annehmenden Keiler überrascht wird.
...oder man musste zur Not auf die fangschussvorbereitete Kurzwaffe auf dem Weg zur Falle zurückgreifen, da die Langwaffe nicht sofort einsatzbereit war.
Die Fangschusswaffe mit Posten ist allerdings auch nicht gerade üblich.

Zudem eine etwas abweichende Situation als die Geschilderte.

Wo kein Kläger, da kein Richter, aber weniger schön in einem Jagdforum - obwohl dies ja nur rein theoretisch ist.
 
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DerTom

Guest
Wenn Du zu einer (vermeintlichen) Totsuche aufbrichst, brauchst Du keine Waffe (da Wild = tot).
Wenn Du Deiner Sache nicht sichr bist (tot?) und trotzdem mit einer nach § 19 BJG nicht zugelassenen Waffe auf Nachsuche gehst, handelst Du mit bedingtem - oder Eventualvorsatz (dolus eventualis), d.h.:
Du hälst den Taterfolg für möglich, obwohl Du diesen nicht unbedingt erfüllen möchtest. Du begehst also die Tat, obwohl Dir die möglichen Konsequenzen Deines Handelns bewusst sind. Du nimmst den Taterfolg also billigend in Kauf (sog. Billigungstheorie des Bundesgerichtshofs).
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Nix mit Notstand!

Gleich vorweg, ich fahre nur mit Langwaffe zur Jagd, deshalb ist das für mich eher hypothetisch.

Kann ich denn die KW nicht während der vermeintlichen Totsuche im Rahmen des Jagdschutzes führen?
Um es mal überspitzt zu sagen kann ich das Ding ja auch nicht für die Dauer der Nachsuche an den nächsten Ast hängen wenn ich mich entschieden habe es mit ins Revier zu nehmen.

Wie gesagt, es geht mir hier nicht darum ob das oben Beschriebene richtig oder falsch ist, sondern in erster Linie aus Neugier um die Billigungstheorie.

gruß tom
 
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JJ2017 deutet auf einen druckfrischen Jagdschein.
Da kauft man gar keine KW für den Fangschuss, sondern lernt mit dem Gewehr umgehen und überlässt Nach- besser Totsuchen dem Erfahreneren.

Tach,

das Gleiche sagt mein Bauch auch. Nichts für ungut aber allein die Fragestellung erweckt bei mir Zweifel.
Ich bin grundsätzlich dafür, dass ein "frischer" Jungjäger eine KW besitzt und als Folge seines regelmäßigen Trainings damit handlungsfähig bzw. -sicher wird. Aber die Reihenfolge ist doch dabei zu beachten. Zum rumzaubern ist dann (reichlich später) noch genug Zeit.
Wenn alles gutgeht, endet das ganze Vorhaben mit der Erkenntnis, dass die Kurzwaffe nicht unbedingt oder nur eingeschränkt das Mittel der Wahl ist.

Dann ist es übrigens auch völlig unwichtig, ob Revolver oder Pistole mit .44 Mag oder 9mm Para. Erst recht, wenn das Eisen die meiste Zeit im Schrank liegt.

Ist so eine Erfahrungssache eines leidenschaftlichen Jägers, der die eine oder andere Kurzwaffe seit Jahren sein Eigen nennt.

Horrido...
 
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Kann ich denn die KW nicht während der vermeintlichen Totsuche im Rahmen des Jagdschutzes führen?

Jagdschutz darf nicht jeder ausüben und das ganze Thema Jagdschutz ist nicht so recht populär.
ICh bin mir heut vor Gericht nicht sicher, wie das bewertet wird.
Aber -wie gesagt- Man kann das nicht wie beschrieben bewusst einsetzen und sich nachher auf Notstand herausreden wollen. Das wird schiefgehen.

P.S.: Ich finde die regelung nicht gut. Gerade der Fangschuss (Unfallwild) ließe sich mit Schrot mit weniger Gefährdung abgeben.
 
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tar

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In NRW sind Fangschussposten erlaubt.
NRW stellt etwa ein Viertel der Jäger in .de.
 
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Das ist für mich absoluter Quatsch :no:. Der Unterschied zwischen Lang- und Kurzwaffe ist nur die Länge und nicht die Funktion. Hast du im 2,5 Meter hohen Mais schon nachgesucht? Sicherlich, aber machst du vor dem Fangschuss eine Laufkontrolle? Entsicherst oder spannst die Waffe vorher? Im Dunkeln? Wenn das Stück dich evt. angeht? Wenn nicht, ist das für mich absolut fahrlässig und nicht im Sinne des Erfinders. Denn zu solchen Zwecken gibt es KW, wo der Lauf im Holster geschützt ist und nach unten zeigt. Außerdem dauert ein repetieren bei einer derartigen Situation schnell eine Ewigkeit.

Ach ja:
Wie soll denn ein "Jungjäger" erfahren werden, wenn man sich jemanden holen muss, um das Stück nachzusuchen und dann am Rand der Dickung stehen bleiben muss bis jemand ruft? Bei Schwarzwild geh ich natürlich nicht allein los, aber bei Rehwild oder ggf. Raubwild? Und dafür ist ein Gewehr schlechter und unsicher handzuhaben als eine Pistole oder ein Revolver. Zumindest meine Meinung.

Hoppla, da weiß aber jemand ganz genau was er will.
Wie oft gehst du raus?
Führst du einen Hund?
Wie oft steckst in solchen Situationen, Rehwild und Raubwild nachts um 1 Uhr hinterherzulaufen?

Du willst alleine Erfahrungen sammeln? Bei Nachsuchen? Des Nachts (oder auch tagsüber)? Und du glaubst eine mitgeführte KW trägt dazu bei?

Wieviel Nachsuchen machst du? Und ich meine keine "Anschussbegehungen" bei denen erlegtes Wild 25m weiter eingesammelt wird.

Lass ruhig hören...
 

tar

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Wofür spielt das eine Rolle?
Die Zahlen scheinen obendrein nicht ganz zu stimmen.

Hier muss nicht so getan werden als ob Posten strikt illegal seien, denn für einen guten Teil der Jägerschaft (nicht nur NRW) ist es das nicht.
Zahlen waren etwa 93.000 NRW zu 382.000 Deutschland.
 
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Wo wir beim nächsten Thema wären, fangschuss mit 44 mag aus der Langwaffe auf Hochwild. Halten auch so manche zulässig...
 
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Unser Dozent für Jagdrecht sagte mal:

"Es gibt nichts Hilfloseres, als einen bis an die Zähne bewaffneten Jäger."

Diese Aussage kühlte uns Aspiranten wirksam runter als wir über den Gebrauch von Kurzwaffen diskutierten.

Nur mal so am Rande ...
 
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Wenn man jetzt schon die Dozenten anführen muss sehe ich aber Schwarz. Unser Waffensachkundemensch disqualifizierte sich nicht nur bei der Schießausbildung. Ich weiß nich wieviele Anschläge ich in einer ruhigen Minute korrigiert habe. Als er sagte KW braucht man nicht und wenn es unbedingt eine seien soll, dann nur ein Revolver. Pistolen sind viel zu gefährlich, da sie ja sofort wieder Schussbereit seien.

Ich denke der TS hat die Infos die er braucht hier schweift es eh schon wieder ab.

Waidmannsheil
Lucas
 

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