<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von pulkautaler:
Nein - wie jungjagaOÖ schon schrieb - keine KW für "normale" Jägers in A, Ausnahmen Jagdaufseher, Hundeführer mit Bedarf in SW-Revier, etc...<HR></BLOCKQUOTE>
Servus,
tut mir traurig, aber so stimmt das nicht.
Ich weiß, daß das von vielen BH's so gehandhabt wird, aber vom WaffG gedeckt isses nicht. Besonders isses im "roten" Osten Österreichs, was aber nicht verwundern sollte.
Es stimmt aber, daß es keine "Automatik" gibt, nach der ein Jäger schon prinzipiell ein Anrecht auf einen Waffenpass hätte.
Wer die Rechtsschutzversicherung per IWÖ sein eigen nennt, kann sich ruhig auf einer Streiterei mit den Beamten einlassen ...
Gruß