Gebrauch der Schusswaffe in alkoholisiertem Zustand - BVerwGE

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Hallo,

Mich würde noch eher das Urteil interessieren, wonach einem Jäger beim erlaubnisfreien Führen einer verpackten Waffe unter 0,3 %o die Zuverlässigkeit abgesprochen worden sein soll.

Das würde mich auch sehr interessieren.

Zum hier Besprochenen sei von meiner Seite gesagt, dass der RA anscheinend den Unterschied zwischen mg/l und ‰ nicht kannte. Ansonsten verstehe ich grundsätzlich die Aufregung hier im Thema nicht.

Gruß
 
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Ansonsten verstehe ich grundsätzlich die Aufregung hier im Thema nicht.

Gruß

Ich auch nicht!

Sehe es so wie cast. Wer säuft denn einen halben Liter Wein und einen großen Wodka und setzt sich ins Auto? Da ist der Lappen mit höchster Wahrscheinlichkeit auch weg. Verursacht man so "stimuliert" einen Unfall mit Personenschaden, besteht darüber hinaus noch eine große Chance wegen fahrlässiger Körperverletzung einige Zeit einzurücken oder sich eine Strafe zur Bewährung einzuhandeln.

Nur beim Jagen soll das grundsätzlich anders sein? Kann man nicht ernstlich glauben.

Das Problem ist nur, dass aufgrund dieses hochschlauen Vorgehens die Dinge jetzt so präzisiert sind, dass künftig selbst ein 0,3er beim mittäglichen Schüsseltreiben auf der DJ tabu sein dürfte.

Aber damit sollte man leben können!
 
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Ansonsten verstehe ich grundsätzlich die Aufregung hier im Thema nicht.

Ganz einfach, wenn ich abends ins Revier fahre und dort vor der Jagd ein Bier trinke, bin ich einfach gesagt zumindest theoretisch den Lappen los, auch wenn die Alkoholmenge niemals ausreicht meine Fahrtüchtigkeit einzuschränken.
 
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Ganz einfach, wenn ich abends ins Revier fahre und dort vor der Jagd ein Bier trinke, bin ich einfach gesagt zumindest theoretisch den Lappen los...

bei ganz genauer Auslegung auch schon bei Einname von Blutverdünneren; Schmerzmittel; Beta-Blocker; Grippe-Mittel; Hustensaft; Kaffee und Tee;
ect sowie wen du mit Farben; Klebstoffen oder anderen Lösungsmitteln hantiert hast.

Ohne Frage ist Alk und Jagd ein No-Go;
nur bis dato gabs die Eigenverantwortung eines jeden; und wen ich mir das Schadensereignis Statistisch ansehe; hat dieses bis Dato zumindest Zufriedenstellend gewirkt.

Wen es in Vergangenheit zu Kombinationen von Alkaholmisbrauch bei Jagd und Autofahren gekomen sein sollte; war ein Anzweifeln der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
bei Führerscheinentzug gerechtfertigt;
der heutige Automatismus bei Alkoholeinfluss sofort auch Automatisch die WBK Einzuziehen obwohl es im Zusammenhang mit Alkahohl keine Beteiligung mit WAfgfen ( Sport oder Jagd) gegeben hat; hatlte ich für Bedenklich : den hier wird ein Automatismus Vorausgesetzt der so nicht gegeben ist.

Wieso ist ein Mittelständler; der Versucht auf Biegen und Brechen seinen Betrieb und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu halten; dann ein ein Strafverharen wegen Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung bekommt;
Unzuverlässig um mit Waffen Verantwortungsvoll jagen zu gehen ?

TM
 
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So lese ich das obige Urteil nicht. Es ging um mind. 0,30‰

Naja,

Zitat Urteilsbegründung:


Vorsichtig und sachgemäß geht mit Schusswaffen nur um, wer sie in nüchternem Zustand gebraucht und so sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zu Gefährdungen Dritter führen können. Bei der vom Kläger konsumierten Alkoholmenge waren solche Ausfallerscheinungen nicht hinreichend sicher ausgeschlossen. Diese war vielmehr geeignet, seine Reaktionsgeschwindigkeit sowie seine Wahrnehmungsfähigkeit zu mindern und enthemmend zu wirken. Der Kläger ist hiermit das Risiko eingegangen, Dritte zu schädigen.


Das lässt IMO auch den Schluss zu daß man nüchtern zu sein hat, also 0,0.

Natürlich könnte man auch argumentieren, daß man nach einem Bier im Prinzip noch nüchtern ist, ein Richter der aber streng urteilen will, kann das so wie oben.
Vorsichtig und sachgem
natürlich könnte man auch argumentieäß geht mit Schusswaffen nur um, wer sie in nüchternem Zustand gebraucht und so sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zu Gefährdungen Dritter führen können. Bei der vom Kläger konsumierten Alkoholmenge waren solche Ausfallerscheinungen nicht hinreichend sicher ausgeschlossen. Diese war vielmehr geeignet, seine Reaktionsgeschwindigkeit sowie seine Wahrnehmungsfähigkeit zu mindern und enthemmend zu wirken. Der Kläger ist hiermit das Risiko eingegangen, Dritte zu schädigen.

Vorsichtig und sachgemäß geht mit Schusswaffen nur um, wer sie in nüchternem Zustand gebraucht und so sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zu Gefährdungen Dritter führen können.
 
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Mahlzeit,

so habe ich zunächst auch gedacht - aber keine Bange, es ist viel schlimmer:
Ich kenne einen Jäger - aus meinem Jagdverein - der hat vor vielen Jahren die örtliche Polizeistation darauf hingewiesen, dass in einem ganz bestimmten Lokal der Jagdclub xyz seine Hubertusfeier abhält und man dort doch wunderbar Führerscheine kassieren könne.
Natürlich haben die Hüter von Sicherheit und Ordnung für genau diese beiden Zustände gesorgt. Wie in meinem Beitrag zu Solms soeben erläutert, fuhr ich stocknüchtern in die Kontrolle und da ich gut zu hinterfragen weiß, erfuhr ich im Gespräch, wem wir die Kontrolle zu verdanken hatten.
Nicht falsch verstehen - ich rede dem alkoholisierten Führen von Kraftfahrzeugen und Schusswaffen keineswegs das Wort, ich will nur aufzeigen, dass die Kontroll- und Überwachungssucht in D tief verankert ist.
Ebenso in jenem Bürger, der anläßlich einer Autofahrt einem anderen Verkehrsteilnehmer begegnete, der Schlangenlinien fuhr und der sofort per cellphone die Polizei rief, hier "sei was nicht Ordnung, der Führer des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen sei "unter Garantie besoffen und eine Gefahr für die Allgemeinheit".
Jetzt kommt's: Der besorgte Anrufer fuhr - nach eigenem, mir gegenübergeäußertem Bekunden - hinter dem
"Betrunkenen" so lange her (er sprach von "sicher 40km"), bis er sicher war, dass die Polizei auch kontrollierte......

Diese Mentalität ist im Volk tief verankert, glaubt's mir - und erinnert mich an die Erzählungen meiner Großeltern aus Zeiten, in denen man an bestimmten Tagen in der Woche Eintopf zu essen hatte, keinesfalls aber Braten....

Habe die Ehre und
Waidmannsheil

Ich hoffe doch stark der Judas aus deinem Verein wurde anschließend ordentlich von den anderen Jägern "geflickt" so wie es sich gehört!
 
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Ich halte es für verwegen, aus dem Urteil eine Null-Promille-Grenze zu interpretieren. Diesen Unsinn habe ich auch in Wild&Hund gelesen, und ich bin sicher, dass der Autor, auch wenn er ein Fürst Von und Zu und Jurist obendrein ist, den Unterschied zwischen mg/l und Promille nicht wirklich verstanden hat. "Nüchtern" heißt nicht null Promille, auch wenn es so in W&H gestanden hat. Es ist falsch.

Fakt ist: Der Betroffene hatte – die mg/l auf Promille umgerechnet – rund 1,1 Promille getankt, ist mit dem Auto gefahren und hat in diesem Zustand eine Schusswaffe benutzt und eben nicht nur transportiert (nicht schussbereit geführt). Da braucht man wirklich nicht jahrelang Jura zu studieren um zu wissen, dass derlei heftig ins Auge gehen muss, wenn man erwischt wird. Mit 1,1 Promille ist der Führerschein eh' weg, mit allen Folgen für WBK und JS, ob man nun von der Jagt kommt oder nicht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Ich halte es für verwegen, aus dem Urteil eine Null-Promille-Grenze zu interpretieren. Diesen Unsinn habe ich auch in Wild&Hund gelesen, und ich bin sicher, dass der Autor, auch wenn er ein Fürst Da braucht man wirklich nicht jahrelang Jura zu studieren um zu wissen, dass derlei heftig ins Auge gehen muss, wenn man erwischt wird. Mit 1,1 Promille ist der Führerschein eh' weg, mit allen Folgen für WBK und JS, ob man nun von der Jagt kommt oder nicht.

Stand das in der djz nicht anders?! Um 0,3 Promille!?
Ok, gerade gelesen...nehme die Hälfte meiner Flüche zurück.
 

Fex

Moderator
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Ich halte diesen Satz im Urteil für bedenklich....

Allerdings kommt es auf die Frage, ob die Voraussetzungen des §24a StVG erfüllt sind, nicht an......

Der waffenrechtliche Zuverlässigkeitsmaßstab des § 5 Abs. 1 Nr. 2
Buchst. b WaffG fällt nicht in eins mit dem straßenverkehrsrechtlichen Sorgfaltsmaßstab, der in §24a StVG normiert ist."


Das bedeutet in der Praxis, dass jeder Richter oder Staatsanwalt nicht an die Promillegrenze für Straßenverkehr gebunden ist und eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei mehr wie 0,0 Promille verneinen kann.
 
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Hallo Fex,

Ich glaube es ging eher darum, dass der RA Verstöße gegen Formvorschriften moniert hat. Diese würden (eventuell) zu einer Einstellung der Verkehrsordnungswidrigkeit führen, tangieren aber das hiesige Verfahren nicht.

Gruß

Edit:

Es ging dabei um folgenden Passus aus dem Urteil:

"Nur wenn die Bestimmung der Atemalkoholkonzentration unter Verwendung eines Atemalkoholmessgerätes ohne Sicherheitsabschläge verwertbar sei, wenn das verwendete Gerät die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten habe, wenn es unter Einhaltung der Eichfrist geeicht sei und die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren gewahrt seien, könnten die mit ihm erhobenen Daten verwertet werden."

Scheint aber auch nur eine weitere Nebelkerze des RA gewesen zu sein (Neben dem Unterschied von mg/l - ‰)
 
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Nur mal so dazwischen.......

Werden eigentlich Richter und Staatsanwälte auf Alk getestet?
Spätestens seit Liebling Kreuzberg weiß ich die ganze Jurisprudens säuft.
Ich plädiere mal für Alk Kontrollen am Arbeitsplatz und Null Promille.:p
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Kurze Frage: Was versteht ihr unter nüchtern?

...ich werd jetzt erst einmal frühstücken ;)
















Ich habe zeitlebens keinen wirklichen Geschmack an alkoholischen Getränken an sich gefunden. Ich kann mir aber vorstellen, dass es dem Geschmack zu Liebe auch alkoholfreies Bier in Jagdpausen oder nach der Jagd sein sein könnte. Wenn schon, der Gemütlichkeit geschuldet.
Alkohol an sich ist geschmacklos.. sagt man?
 
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Kurze Frage: Was versteht ihr unter nüchtern?

Naja, es kommt 'mal wieder ganz darauf an, wem Du mit diese Frage stellst! :p

Mediziner meinen bei der OP-Vorbesprechung bestimmt etwas anderes, als mancher Forist hier!




Wobei ganz nüchtern betrachtet nicht nur die eine oder andere Bemerkung so mancher Foristen über Juristen an sich, sondern insbesondere die zur Schau getragene Fachinkompetenz die, die wirklich Ahnung haben, resignieren läßt! Egal, ob Jurist oder nicht!


Wenn so ahnungslos und ignorant fern jedes Fachwissens in anderen Fäden geschrieben würde, was wäre da bloß los!!!!

Aber im Waffenrecht, da geht das! :thumbup:

Ihr könnt ja hoffen, dass TB und Carcano wieder aktiv werden!
's wäre ein Segen! Wenn auch nicht für jeden!

>>Bühne frei für den nächsten Akt....<<

 

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